Berlin sagt Unternehmer muss dokumentieren. Wie haben sie aber nicht gesagt.
Moin,
na ja, nicht ganz. Für mich liest sich das relativ eindeutig:
Zitat von FAQ BMAS 3GSoweit es dazu erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten wie den Namen und das Vorliegen eines gültigen 3G-Nachweises inkl. der Gültigkeitsdauer abfragen und dokumentieren.
Der Ein oder Andere ist genervt, frustriert und das will man raus lassen. Ohne jedes Wort auf die Goldwaage legen zu müssen.
No problem, ist ja auch nicht so, dass zzz das ab und an mal macht. Wenn ich über alles das, was mich an der Situation frustriert oder Unverständnis erzeugt, ärgern wollte, wäre ich wahrscheinlich bereits zum Amokläufer mutiert.
Wir müssen ja teilweise Dinge gegenüber den Kunden und Beschäftigten vertreten, die Du eigentlich keinem normal denkenden Mitteleuropäer vermitteln kannst. Wenn Du dann auch noch das Vergnügen hast, Auskunftsstelle für Bürger und Gewerbeetreibende zu sein - viel Spaß im Beruf.
Ich arrangiere mich mit der Situation so gut es geht, schüttele über manche Dinge nur noch den Kopf und denke mir meinen Teil.
Wenn der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlässt, dass ab sofort eine generelle Maskenpflicht in der Fußgängerzone gilt und diese am Wochenende verschickt, während die Kollegen, die die entsprechenden Schilder in der Fußgängerzone stellen sollen, gemütlich vor dem Fernseher sitzen, ist es mir die Sache nicht wert, dafür meine Nerven zu strapazieren. Der Onkel Karl hat es ja mit der Änderung am 15.01.2022 nicht anders gemacht.
Gruß Frank