3G am Arbeitsplatz

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  • Fragebogen zu den Anforderungen im Arbeitsschutz zum Schutz vor SARS-CoV2

    Solche Fragebögen haben unsere Kunden in NRW bereits wenige Tag nach Einführung der Testpflicht erhalten.

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

    Einmal editiert, zuletzt von Nullchecker (11. Dezember 2021 um 11:55)

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  • Kam das in der Qualität bei dir an? Habt ihr noch ne Lithographiestelle?

    Nee, das kam so nicht an. Das war ein Brief und wurde eingescannt. Also viel anders kann es nicht ausgesehen haben.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Fragebogen zu den Anforderungen im Arbeitsschutz

    Würde mich mal interessieren wie die reagieren, wenn man auf die Frage "Haben sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellt?" mit nein antwortet, da man mehrere hat. ;)

    Die Frage 2.6 ist nicht deren Ernst? Welcher Praktikant der Behörde hat den Fragebogen erstellt?

    Auch die Frage 4.2 finde ich lustig.

    Die Fragen 4.8 und 4.9 beziehen sich ja möglicherweise auf Frage 4.7 aber das ist nicht eindeutig, somit schon der Fragebogen fragwürdig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Würde mich mal interessieren wie die reagieren, wenn man auf die Frage "Haben sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellt?" mit nein antwortet, da man mehrere hat. ;)

    Die Frage 2.6 ist nicht deren Ernst? Welcher Praktikant der Behörde hat den Fragebogen erstellt?

    Auch die Frage 4.2 finde ich lustig.

    Die Fragen 4.8 und 4.9 beziehen sich ja möglicherweise auf Frage 4.7 aber das ist nicht eindeutig, somit schon der Fragebogen fragwürdig.

    Bei 2.6 habe ich auch kurz gezuckt. Ich hätte gern eine Wissenschaftliche Abhandlung zum SARS-CoV2 gehabt. Dann hätte ich diese hingeschrieben.

    4.2 wollte ich eigentlich mit nein beantworten. Warum sollten Büromitarbeiter Handschuhe erhalten?

    4.7, 4.8, 4.9 habe ich nicht nachgedacht. Ich hätte auch schreiben können teils teils. Wir haben nur den Technischen Dienst im Heimbüro. Den Rest brauchen wir vor Ort.

    Ich empfand den Frageborgen sehr anspruchslos. Ich hätte da mit mehr gerechnet.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Ich empfand den Frageborgen sehr anspruchslos. Ich hätte da mit mehr gerechnet.

    Immerhin etwas. Bei uns hat sich seit Beginn der Pandemie keine Behörde blicken lassen.

    Ich hätte zumindest vom Gesundheitsamt mal erwartet, dass sie nachfragen, nachdem Mitarbeiter von uns an Corona erkrankt waren.

    Nur die BG war einmal vor Ort (nach Ankündigung).

    Zum Glück ist unsere GL trotzdem sehr dahinter, dass die Maßnahmen größtenteils umgesetzt werden.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Moin

    wo steht eigentlich, dass eine "vollständige Impfung" nur noch 6 Monate gültig ist ?

    Und wie handhabt ihr das nach "Ablauf", erneute Vorlage der Auffrischungsimpfung ?

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Moin,

    mit einer vollständige Erstimunisierung, üblicherweise zwei Impfungen und eine Impfung bei J+J, erhält man ein EU Impfzertifikat. Diese sind aktuell 12 Monate gültig. Hier wird aktuell, noch ohne Ergebnis, eine Verkürzung auf 9 Monate auf EU Ebene diskutiert. Deine Ausführung ist mir unbekannt. Kannst du Verweise bzw. sagen wo du das her hast?

    Es wird ein Booster aktuell durch die Stiko nach 6 Monaten empfohlen. Impfhersteller und andere Stimmen geben hier andere Abstände an.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Moin

    wo steht eigentlich, dass eine "vollständige Impfung" nur noch 6 Monate gültig ist ?

    Und wie handhabt ihr das nach "Ablauf", erneute Vorlage der Auffrischungsimpfung ?

    Hast du vorher die Impfungen auch schon kontrolliert? Du wirst es sehen, wenn du stichprobenartig kontrollierst....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • wo steht eigentlich, dass eine "vollständige Impfung" nur noch 6 Monate gültig ist

    Das stimmt doch nicht. Ich glaube der Irrtum kommt von der Ausnahmeregelung der 2G+ in Ba-Wü.

    Ich hab da auch erst gestern mit einer Beschäftigten diskutiert. Für die 3G Regel ist es egal wie lange die Impfung her ist.

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  • Moin


    wo steht eigentlich, dass eine "vollständige Impfung" nur noch 6 Monate gültig ist ?

    Moin,

    das steht nirgendwo. Es gibt keine entsprechende Rechtsnorm.

    Und wie handhabt ihr das nach "Ablauf", erneute Vorlage der Auffrischungsimpfung ?

    Keine Rechtsgrrundlage, keine erneute Vorlage, kein Handlungsbedarf.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Es gibt keine entsprechende Rechtsnorm.

    Doch, in der Corona Verordnung Baden-Württemberg ist eine entsprechende Passage vorhanden, allerdings in Bezug auf 2G+.

    Auch für genesene Personen gilt die 6 Monate Frist.

    Ich glaube der Irrtum kommt von der Ausnahmeregelung der 2G+ in Ba-Wü.

    So ist es, wobei bei geboosterten Personen momentan keine zeitliche Begrenzung vorhanden ist, aber das kann (und wird wahrscheinlich auch) noch kommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • wo steht eigentlich, dass eine "vollständige Impfung" nur noch 6 Monate gültig ist ?

    Auch für genesene Personen gilt die 6 Monate Frist.

    Finde den Fehler :/


    Doch, in der Corona Verordnung Baden-Württemberg ist eine entsprechende Passage vorhanden, allerdings in Bezug auf 2G+.

    und die 2G+ Regelung gilt am Arbeitsplatz? :rolleyes:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Finde den Fehler :/

    Mir ist schon klar, dass da ein Unterschied besteht zwischen geimpft und genesen, aber bei den 3G Regelungen wird üblicherweise geimpft und genesen immer gleich gesetzt, was es aber dann doch nicht ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Okay,

    das heißt für mich, dass ich jetzt nochmals von allen die Impfdaten erfasse und mit einem Ablaufdatum versehe. Mal sehen welche Frist man in ein paar Wochen/Monaten für die "Gültigkeit" der Boosterimpfung festlegt.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Moin,

    das steht nirgendwo. Es gibt keine entsprechende Rechtsnorm.

    Keine Rechtsgrrundlage, keine erneute Vorlage, kein Handlungsbedarf.

    Gruß Frank

    Interne Prüfung und Dokumentation bezüglich 3G Zutritt = gültig... Mitarbeiter darf bis März ohne weitere Kontrolle zum Arbeitsplatz.

    Bei einer Stichprobenkontrolle (z.B. Bezirksregierung) sieht das aber wieder anders aus. Der digitale Impfausweis wird abgefragt und "blob" ungültig, da der digitale Nachweis nur 12 Monate nach der letzten Impfung gültig ist. Die Apotheke wird dir erst mit einem Booster einen neuen QR-Code ausstellen.

    Zwar keine entsprechende Rechtsnorm, aber ärger im Haus

  • Okay,

    das heißt für mich, dass ich jetzt nochmals von allen die Impfdaten erfasse und mit einem Ablaufdatum versehe. Mal sehen welche Frist man in ein paar Wochen/Monaten für die "Gültigkeit" der Boosterimpfung festlegt.

    Gruß Frank

    Oh... hmm... Du solltest Excel verwenden, damit das Enddatum flexibel korrigiert werden kann

    Gültig ab 01.02.2022 - Veto der Länder noch möglich

    Einmal editiert, zuletzt von mika2013 (21. Dezember 2021 um 12:56)

  • Moin,

    ich verwende Excel, da ich ja bereits jetzt Gültigkeisdaten (für die Genesenen) verwalten muss. Ich sehe da jetzt keine große Arbeit auf mich zurollen. Ich trage die Gültigkeitsdauer ein (egal ob geimpft oder genesen) und ferddisch.

    Kurz vor Ablauf des Datums hake ich nochmals nach, falls der Beschäftigte nicht mittlerweile eine Auffrischungsimpfung angezeigt hat. Das sehe ich sehr entspannt.

    Wir speichern sowieso nicht, ob geimpft oder genesen, sondern nur "Testpflicht ja/nein" und "Gültigkeit" (bislang nur für die Genesenen, jetzt halt auch für die Geimpften.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.