Ablaufzeit der Schnelltests 24h, wie ist es wenn diese Zeit wehrend der Arbeitszeit erreicht wird?
Fallbeispiel:
MA kommt mit einem gültigen Testnachweis und diese läuft um 12Uhr ab, der MA muss aber bis 14Uhr arbeiten. Muss er um 12Uhr wieder nach hause?
BEIM/ZUM Betreten der Arbeitsstätte wird der Test benötigt, was danach kommt ist egal.
Sagt ja auch die bmas, dass Abhaken der Namen am Eingang reicht...
(so werden wir das zumindest handhaben)