Hallo zusammen,
ich bin inzwischen hochgradig genervt, in unserem BR scheint es diese Querdenkern zu geben. Natürlich passiert alles zum "WOHL" der Mitarbeiter.
Innerhalb unserer bestehenden Gefährdungsbeurteilung beschreiben wir, dass aufgrund der Vermeidung des Infektionsrisikos, beim Verlassen des eigenen (festen) Arbeitsplatzes mindestens ein MNS getragen werden muss.
Sobald jedoch der Abstand von 1,5 m unterschritten wird, ist eine Maske zu Tragen (wie auch überall Empfohlen/ beschrieben wird (Arbeitsschutzregel/ Arbeitsschutzverordnung/ BG/ RKI, usw.).
Grundsätzlich würden wir die Maskenpflicht für geimpfte auch lockern, allerdings darf der AG ja nicht offiziell nach dem Impfstatus fragen, somit ist dieses Thema obsolet.
Unser BR möchte jedoch, dass auch bei Unterschreitung (z.B. im Treppenraum, Besprechungen) die generelle Maskenpflicht entfällt.
Natürlich erstelle/ konkretisiere ich die GBU jetzt nochmals für die Verwaltung.
Wie läuft das Thema so bei euch? Gibt es eine Tragepflicht (mind. MNS), wenn nein, warum habt ihr euch innerhalb der GBU dagegen entschieden?