Guten Tag zusammen,
meine Frage bezüglich der GBU Mutterschutz bezieht sich auf den Verlauf des Prozesses.
- Mitarbeiterin meldet, das sie schwanger ist
- Personalbüro informiert Landesbehörde
- personenbezogene GBU wird erstellt
- GBU wird zu Personalbüro geschickt und abgelegt
Muss diese Gefährdungsbeurteilung oder eine Kopie auch an die Landesbehörde geschickt werden oder verbleibt sie "nur" im Büro / in der Firma?
Danke für eure Rückmeldungen
René