Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

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  • Guten Tag zusammen,

    meine Frage bezüglich der GBU Mutterschutz bezieht sich auf den Verlauf des Prozesses.

    - Mitarbeiterin meldet, das sie schwanger ist

    - Personalbüro informiert Landesbehörde

    - personenbezogene GBU wird erstellt

    - GBU wird zu Personalbüro geschickt und abgelegt

    Muss diese Gefährdungsbeurteilung oder eine Kopie auch an die Landesbehörde geschickt werden oder verbleibt sie "nur" im Büro / in der Firma?

    Danke für eure Rückmeldungen

    René

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  • Nö, muss nur bei Nachfrage vorhanden sein.

    Was sollten die damit auch tun? Kontrollieren können sie diese nicht, kennen ja den Arbeitsplatz nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Guten Morgen,

    wir (in NI) bestätigen in der Schwangerschaftsmeldung, daß und wann die GBU durchgeführt wurde und dass die Schwangere und die Vorgesetzten angehalten sind, nur Tätigkeiten zuzulassen, die eine Gefährdung ausschließen. Die GBU wird nicht mitgeschickt.

  • Moin,

    es kommt wieder auf die Behörden und nach meiner Vermutung die auf die Tätigkeit an.

    Ich war bis vor kurzem für einen Rettungsdienst tätig, und hier mussten wir die Beurteilung quasi mit der Mitteilung an die Landesbehörden übermitteln.

    Warum das genau so war weiss ich nicht, aber das kam mit der Änderung des Mutterschutzgesetztes 2018.

    Gruß


    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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  • Wobei ja eigentlich im Vorfeld bei der GBU für den Arbeitsplatz bereits der Mutterschutz berücksichtigt werden muss. Dort wird dann festgelegt, ob bei Schwangerschaft oder Stillzeit eine weitere Tätigkeit in diesem Arbeitsbereich uneingeschränkt möglich ist, oder ob dazu Einschränkungen oder Änderungen notwendig sind. Nach der Meldung einer Schwangerschaft ist somit nur ein Abgleich mit der vorhandenen GBU durchzuführen und evt. notwendige Einschränkungen und Änderungen festzulegen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wobei ja eigentlich im Vorfeld bei der GBU für den Arbeitsplatz bereits der Mutterschutz berücksichtigt werden muss. Dort wird dann festgelegt, ob bei Schwangerschaft oder Stillzeit eine weitere Tätigkeit in diesem Arbeitsbereich uneingeschränkt möglich ist, oder ob dazu Einschränkungen oder Änderungen notwendig sind. Nach der Meldung einer Schwangerschaft ist somit nur ein Abgleich mit der vorhandenen GBU durchzuführen und evt. notwendige Einschränkungen und Änderungen festzulegen.

    ........diesen Abgleich mache ich zusammen mit der betroffenen Beschäftigten und ihrem Vorgesetzten.

    meine Frage bezüglich der GBU Mutterschutz bezieht sich auf den Verlauf des Prozesses.

    - Mitarbeiterin meldet, das sie schwanger ist

    - Personalbüro informiert Landesbehörde

    - personenbezogene GBU wird erstellt

    - GBU wird zu Personalbüro geschickt und abgelegt

    Hier fehlt noch die Unterweisung.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin.

    Unsere Bezirksregierung hatte eine Zeit lang eine Checkliste, die alle Gefährdungen nach dem baua-Katalog bezüglich des Arbeitsplatzes der Schwangeren abgefragt hat. Diese Liste ist es nicht mehr online, mit der Begründung, dass diese Fragen in der GBU ohnehin schon beantwortet werden.

    Ich nutze die Liste trotzdem noch zur Ergänzung der GBU. Ist nicht gefordert, wird aber akzeptiert, wenn die Behörde die GBU sehen will und die Liste dabei ist.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • ........diesen Abgleich mache ich zusammen mit der betroffenen Beschäftigten und ihrem Vorgesetzten.

    Hier fehlt noch die Unterweisung.

    Wieso du? Habt Ihr keinen Betriebsarzt. Das wäre bei uns so nicht möglich. Das würde ich auch nicht wollen.

    Das ist ein mediziisches Thema.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Wieso du? Habt Ihr keinen Betriebsarzt. Das wäre bei uns so nicht möglich. Das würde ich auch nicht wollen.

    Das ist ein mediziisches Thema.

    naja....mal ehrlich wo ist das ein medizinisches Thema ......????

    GBU für die Bereiche steht wird gemeinsam verglichen und bei Bedarf Maßnahmen erstellt.....

    Da brauche ich keinen Betriebsarzt zu......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • naja....mal ehrlich wo ist das ein medizinisches Thema ......????

    GBU für die Bereiche steht wird gemeinsam verglichen und bei Bedarf Maßnahmen erstellt.....

    Da brauche ich keinen Betriebsarzt zu......

    Das sehe ich anders....

    Es könnte schwangerschaftsspezifische Themen auftauchen, die dir die werdende Mutter nicht sagen will. Selbst wenn Sie dir diese nennt, du damit

    arbeitstechnisch nichts anfagen kannst, ergo nicht beurteilen kannst. Nee, unser BA zieht sich eh immer aus der Affäre. Hier haben wir ihn an den Eiern. Und das ist gut so.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Es könnte schwangerschaftsspezifische Themen auftauchen, die dir die werdende Mutter nicht sagen will. Selbst wenn Sie dir diese nennt, du damit

    arbeitstechnisch nichts anfagen kannst,

    Hierfür gibt es eine ganz einfache Lösungen:

    - entweder der BA wird daraufhin mit hinzugezogen

    - oder am aller einfachsten klärt die Person das mit ihrem Gyn.

    sehe ich voll entspannt

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Danke für all eure Antworten.

    - Unterweisung werden in diesem Zusammenhang durchgeführt

    - es handelt sich um Büroarbeitsplätze in verschiedenen Bundesländern in Deutschland

    - GBU für die Standorte inklusive Mutterschutz existiert ebenso und wird fortlaufend aktualisiert

    - Firma ist, was den Arbeitsschutz betrifft, absolut vorbildlich

    Mir war wichtig zu wissen, ob die GBU selbst verschickt werden oder nur auf Nachfragen gezeigt werden muss. :)

    Danke auch für den Link der Checkliste.

    Beste Grüße

    René

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  • Bei uns in Rheinland - Pfalz schicke ich auch nur den Meldebogen der eine GBU in Kurzform ist, bisher keine Rückfragen.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario