Hallo zusammen,
Ein Kunde hat sich Platz gemacht auf der Verkaufsfläche eines Geschäfts, dabei hat er die hinter der Palette gebückte Verkäuferin übersehen und mit dem Hubwagen in das Weinregal gedrückt. Die Verkäuferin hat einen Lieferschein bearbeitet und musste eine Nummer von einem der unteren Kartons notieren. Sie erlitt eine tiefe Schnittwunde (mit Muskelabtrennung) an der rechten Hand und eine Fraktur des Unterarms. Wie wird nun mit dem Kunde umgegangen? Holt sich die BG Geld vom Kunden zurück für ihre Aufwendungen zur Erhaltung der Arbeitskraft? Hat die Verkäuferin etwas falsch gemacht? Kann man einen Hubwagen absichern gegen die Benutzung von Fremden?
Wie verhält es sich bei einem elektrisch angetriebenen Hubwagen mit Zahlencode zur Aktivierung, wenn die Maschine erst frisch abgestellt ist und sich noch im Standby-Modus befindet und dann vom Kunden bedient wird? Früher wurde immer ein Schlüssel abgezogen.
Mich interessiert auch gleiches Szenario, nur das es ein Subunternehmer oder ein Fremdfirmenmitarbeiter war, der die Maschine bedient hat, auf Firmengelände oder öffentliche Fläche oder Auftraggeber Baustelle.
Spannendes Thema zum Wochenende hat mich die letzte Nacht nicht wirklich schalafen gelassen.