Kunde bedient Paletten Hubwagen - Mitarbeiterin schwer an Hand und Arm verletzt

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  • Hallo zusammen,

    Ein Kunde hat sich Platz gemacht auf der Verkaufsfläche eines Geschäfts, dabei hat er die hinter der Palette gebückte Verkäuferin übersehen und mit dem Hubwagen in das Weinregal gedrückt. Die Verkäuferin hat einen Lieferschein bearbeitet und musste eine Nummer von einem der unteren Kartons notieren. Sie erlitt eine tiefe Schnittwunde (mit Muskelabtrennung) an der rechten Hand und eine Fraktur des Unterarms. Wie wird nun mit dem Kunde umgegangen? Holt sich die BG Geld vom Kunden zurück für ihre Aufwendungen zur Erhaltung der Arbeitskraft? Hat die Verkäuferin etwas falsch gemacht? Kann man einen Hubwagen absichern gegen die Benutzung von Fremden?

    Wie verhält es sich bei einem elektrisch angetriebenen Hubwagen mit Zahlencode zur Aktivierung, wenn die Maschine erst frisch abgestellt ist und sich noch im Standby-Modus befindet und dann vom Kunden bedient wird? Früher wurde immer ein Schlüssel abgezogen.

    Mich interessiert auch gleiches Szenario, nur das es ein Subunternehmer oder ein Fremdfirmenmitarbeiter war, der die Maschine bedient hat, auf Firmengelände oder öffentliche Fläche oder Auftraggeber Baustelle.

    Spannendes Thema zum Wochenende ;) :50::49:hat mich die letzte Nacht nicht wirklich schalafen gelassen.

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  • Ich denke, hier wird die Staatsanwaltschaft ermitteln (Körperverletzung). Den Kunden wird es (hoffentlich) hart treffen.

    Zahlencode.... Gibt es keinen Knopf, der gedrückt werden muss, analog zum "Schlüssel abziehen"? Wenn es das gibt, gilt es Mitverantwortung des Arbeitgebers und der Mitarbeiterin zu klären, aber diesen Punkt würde ich entspannt ansehen (bestenfalls Unannehmlichkeiten).

  • Eine Ermittlung der Strafverfolgungsbehörden wird es in beiden Fällen geben (Strafrecht)
    Es gibt allerdings Unterschiede im Zivilrecht.
    In zweiten Fall greift die Haftungsbeschränkung des SGB VII, §§ 104 ff.

    Eine 100%ige Absicherung gegen Missbrauch von Handhubwagen durch Außenstehende wird es nicht geben.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hallo zusammen,

    BG wird zahlen und sich das Geld vom Verursacher zurückholen. Das Thema Schlüssel abziehen oder Code deaktivieren an Mitgängern

    kennen die Damen und Herren der großen Ketten doch gar nicht. Achtet mal beim Wochenendeinkauf darauf, wen eine zusätzliche Kasse

    aufgemacht wird, dann rennt der Regaleinräumer nach vorn und mach die Kasse auf, dabei wird in der Regel der Arbeitsplatz fluchtartig

    verlassen, um der neu geschaffenen Arbeitsaufgabe gerecht zu werden.

    Zieht mal den Schlüssel ab und gebt ihn beim bezahlen an der Kasse ab, die wissen gar nicht was du willst, weil das Thema Sichern gegen

    Benutzung unbefugter gar nicht bekannt ist.

    Hab zu dem Thema mal den Kaufmann aus Essen angeschrieben, weil ich es unverantwortlich finde, dass die Leute das Wissen zum Umgang

    mit Ameisen nicht vermittelt bekommen.

    Schönes Wochenende und viel Spaß beim Einkaufen!

    Gruß ASM10

  • Die einzige Möglichkeit, den Handhubwagen gegen Missbrauch zu sichern, ist die ständige Bewachung durch eine Person. Und das lässt sich in der Praxis nicht umsetzen. Wenn das Mitgänger-Flurförderzeug "nur" von Hand bewegt wird, dann sehe ich hier keine praktikable Möglichkeit, dieses gegen Missbrauch zu sichern während Beschäftigte damit arbeiten.

    Beim batteriebetriebenen Mitgänger-Flurförderzeug gäbe es technische Möglichkeiten. Da muss man dann halt bei der Beschaffung aufpassen, dass ein praktikables System zum ver- und entsperren der Ameise beschafft wird, mit dem die Beschäftigten auch vernünftig arbeiten können.

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  • Hallo,

    Wie wird nun mit dem Kunde umgegangen?

    Zur Sicherung der Ansprüche bzw. Schadensersatz würde ich unseren Geschäftsführern empfehlen, Klage gegen den Kunden einzureichen.

    Holt sich die BG Geld vom Kunden zurück für ihre Aufwendungen zur Erhaltung der Arbeitskraft?

    Das wird die Regressabteilung der BG entscheiden. Dass dies erfolgt, würde ich aber erwarten.

    Hat die Verkäuferin etwas falsch gemacht?

    Das wird der Staatsanwalt vorbringen und ggf. der Richter entscheiden. Das Gerät ist wohl nicht ausreichend gegen unbefugte Benutzung gesichert gewesen.

    Und ob dies zumutbar ist/war, wird im Verfahren entschieden werden.

    Kann man einen Hubwagen absichern gegen die Benutzung von Fremden?

    Ein klares JA. Dazu gibt es zuverlässige Methoden, diese müssen aber auch angewendet werden.

    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Das ist aber eine ganz enge Kiste.

    Sie war ja noch in Benutzung des Gerätes. Sie war in unmittelbarer Nähe des Hubwagens. Ich sehe das nicht so, dass sie das Fahrzeug hätte absichern müssen. Klar der Unfall zeigt uns etwas anderes. Aber sie war ja noch dabei gestanden.

    Sie muss auch davon ausgehen können, dass ein Kunde da nicht mit herumfährt, nur weil Sie mal gerade nicht zu sehen ist. Des Weiteren muss auch der Kunde sich vergewissern, dass der Weg frei ist. Er hätte dieses kontrollieren müssen bevor er losfährt.

    Im Nachhinein könnte man natürlich auch behaupten, dass sie das hätte wissen müssen, das ein Kunde kommt und losfährt --> aber das sehe ich nicht so.

    Unser Arbeitgeber holt sich das Geld vom Verursacher des Schadens. Insbesondere lässt sich unser AG die Arbeitszeit des Verunfallten bezahlen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • <...>

    Des Weiteren muss auch der Kunde sich vergewissern, dass der Weg frei ist. Er hätte dieses kontrollieren müssen bevor er losfährt.

    <...>

    Meine Meinung? - Ein Kunde hat das Dingen nicht zu bewegen! Punkt. Ende!

    Begründung: Es handelt sich um ein Betriebsmittel. Der Kunde ist kein Betriebsangehöriger. Betriebsfremde haben Betriebsmittel nicht zu bedienen.
    (Man also nicht mit fehlender Unterweisung etc. argumentieren)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    2 Mal editiert, zuletzt von Micha_K (19. März 2021 um 11:13)

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  • BG wird zahlen und sich das Geld vom Verursacher zurückholen.

    Wenn es dort überhaupt was zu holen gibt.

    Im Nachhinein könnte man natürlich auch behaupten, dass sie das hätte wissen müssen, das ein Kunde kommt und losfährt --> aber das sehe ich nicht so.

    Warum wird eingeräumt während Publikumsverkehr herrscht? Warum wurde der Gefahrenbereich nicht abgesichert?

    Ein Kunde hat das Dingen nicht zu bewegen! Punkt. Ende!

    Auch Fehl- und Missbrauch ist bei der Beurteilung der Tätigkeit zu berücksichtigen. Von daher sehe ich schon eine Beteiligung des Betriebes an diesem Unfall.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ist doch klar ... und die Mehrzahl der Kunden hält sich ja auch daran. Aber es gibt halt Intellektverweigerer, die unbedingt jetzt da ran oder durch müssen.
    Genauso wie im Betrieb bei den Mitarbeitenden und Chefs, im Straßenverkehr, und, und, und.

    DAS ist IMNSHO allgemeines Lebensrisiko, auf das wir keinen unmittelbaren oder steuerbaren Einfluss haben.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Der Kunde haftet zu 100% dafür, was er tut/getan hat.

    Es bleibt noch die Frage, ob die Absicherung gegen unbefugte Nutzung, Unterweisung usw. geregelt waren, und wenn ja, dann wie. Das ist aber ein Nebenkriegsschauplatz der:

    - für die Mitarbeiterin KEINE Rechtsfolgen haben darf und wird

    - für den Händler milde Rechtsfolgen haben darf und wohl auch wird (Auflagen, schlimmstenfalls ein bezahlbares Bußgeld), evtl. Erhöhung des BG-Beitrages, wenn er sonst über den Schnitt kommt, der dafür "nötig" ist

    - für den Kunden Rechtsfolgen haben MUSS - ich würde ihn vor einer bestandenen MPU nicht mehr frei herumlaufen lassen...

  • Hallo,

    Welche genau sind dies bei Handhubwagen?
    Mir ist keine Methode bekannt - außer Palette abstellen und Handhubwagen wieder ins Lager stellen.

    Wir haben doch das TOP bzw. STOP Prinzip. Für den Handhubwagen bedeutet das:

    - Substitution: Es werden keine Handhubwagen mehr verwendet. Dafür z.B. Elektrohubwagen, die entsprechend ausgerüstet sind.

    - Technisch: Ich kann mir entsprechende technische Mittel vorstellen, die eine unbefugte Benutzung verhindern. Das Einfachste wäre eine Kette. Aber auch eine mechanische Verriegelung (Schloss), die die Hubbewegung oder das Drehen der Deichsel verhindert, ist möglich. Ich würde dann aber die Substitution vorziehen.

    - Organisatorisch: Der Handhubwagen muss permanent im Sichtfeld des autorisierten Bedieners sein. Oder es muss zu zweit gearbeitet werden, wobei eine Person den Handhubwagen beaufsichtigt.

    - Persönlich: Da fällt mir jetzt nicht wirklich etwas dazu ein.

    Die Frage ist hier doch wieder einmal: Was bin ich bereit, für eine sichere Lösung zu tun?

    Und wenn ich nicht in Elektrohubwagen mit entsprechender Überwachung investieren will, dann werde ich diese Vorfälle nicht verhindern können.

    Und dann muss eben der Richter im Nachhinein entscheiden, ob die Maßnahmen ausreichend waren.

    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Schauen wir mal den Tatsachen "ins Auge":

    Dass ein Kunde die "Ameise" auf den Mitarbeiter schiebt, ist von der Häufigkeit eher "Ein mal seit Erfindung der Mitgängerflurförderzeuge".

    Ich sehe da keine weitere Maßnahme, als den Kunden aus dem Verkehr zu ziehen (Technisch), und Hausverbot bei allen Filialen dieses Discounters.

  • Wir haben doch das TOP bzw. STOP Prinzip.

    Und genau deshalb meine Frage nach dem "T":
    Gibt es auf dem europäischen Markt eine konkrete Sicherungsmöglichkeit für einen mit Palette abgestellten Handhubwagen?
    (und nein, damit meine ich nicht die Roll-Stop-Plastikteile oder das 5 x 5 Balkenstück als Ersatz für eine qualifizierte Ladungssicherung auf LKW)

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • - Substitution: Es werden keine Handhubwagen mehr verwendet. Dafür z.B. Elektrohubwagen, die entsprechend ausgerüstet sind.

    Schon mal einen Blick in die ASR A1.8 geworfen? Da muss der Supermarkt schon autobahnähnliche Gänge haben, dass man da mit dem Elektrohubwagen bei Publikumsverkehr noch fahren darf.

    Daher kam ja mein Hinweis, eingeräumt wird nur, wenn der Laden geschlossen ist und somit kein Publikumsverkehr. Leider versteht das anscheinend kein Ladenbesitzer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • AxelS hast du schon Verkaufsstätten sicherheitstechnisch betreut? Nur einräumen, wenn kein Kunde im Laden ist funktioniert im Lebensmittelhandel (und vermutlich anderen Branchen, aber von Supermärkten kann ich aus eigener Beratungserfahrung berichten) nicht. Da sind die Kundenbeschwerden spätestens mittags vorprogrammiert, weil die ersten Regalfächer leer sind. Und wenn man zwischendurch zusperrt zum Auffüllen sind die Kundenbeschwerden vorprogrammiert, weil der Laden nicht mehr zu den gewohnten Zeiten offen hat oder willkürlich zusperrt, weil es i.d.R. sehr schwer ist, vorherzusagen, wann welches Regal bzw. welche Ware aus dem Standardsortiment von den Kunden geleert sein wird. Aus guten Gründen wird im laufenden Betrieb Ware aufgefüllt und es hat sich meiner Meinung nach bislang in der Praxis auch bewährt.

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  • Ich betreue keine Läden, aber mir ist schon häufiger aufgefallen, dass die Art und Weise wie dort agiert wird sicherheitstechnisch mangelhaft ist.

    Da wird einfach mit dem Elektrohubwagen los gefahren, egal, ob Kunden im Weg sind oder nicht. Wenn man Glück hat, gibt es noch kurz einen Ruf "Achtung!". Formal dürfte dort niemand mit einem Flurförderzeug fahren, da zu schmal.

    Gitterboxen für Kartonagen werden einfach im Gang stehen gelassen, obwohl niemand mehr dort arbeitet, dies schränkt den Verkehrsweg ein.

    In letzter Zeit finde ich bei meinem Discounter oft auch Aktionsständer, die die übliche Flurbreite einschränken.

    Das mit der fehlenden Ware, kann sein, allerdings habe ich da auch schon öfter die Erfahrung gemacht, dass Ware gefehlt hat, aber an anderer Stelle eingeräumt wird, obwohl dort noch massig Ware vorhanden ist. Dürfte daran liegen, dass die Geschäfte nur sehr begrenzte Lagerkapazität haben und dann wird eben die Verkaufsfläche als Lager verwendet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Da sind nicht nur die Wägen die die Wege einschränken auch das "präsentieren" der Ware ist so ein Ding. Da werden z.B. 30 10l Kanister mit Desinfektionsmittel in einer Gitterbox angeboten, da gibt es kein Hinweis nichts, finde ich schon mehr als Grenzwertig. Vielleicht täusche ich mich da aber auch, bin aber der Meinung das auch hier die gängigen Regeln und Vorschriften greifen.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

  • Wie verhält es sich bei einem elektrisch angetriebenen Hubwagen mit Zahlencode zur Aktivierung, wenn die Maschine erst frisch abgestellt ist und sich noch im Standby-Modus befindet und dann vom Kunden bedient wird? Früher wurde immer ein Schlüssel abgezogen.

    wir (Produktionsbetrieb) benutzen hier das System und sind damit echt zufrieden

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: