Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Informationen der BDA wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (CoronaArbSchV) voraussichtlich nicht verlängert und tritt damit mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.
Wo auf der Homepage des BDA steht das? Das habe ich nicht gefunden.