Handlungshilfen "Corona"

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  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    nach Informationen der BDA wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (CoronaArbSchV) voraussichtlich nicht verlängert und tritt damit mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.

    Wo auf der Homepage des BDA steht das? Das habe ich nicht gefunden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 ()

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  • In Beitrag 1.035 inkl. Quellenangabe :rolleyes:

    Das habe ich gelesen, aber beim BDA auf der Homepage habe ich diese Aussage nicht gefunden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hast Du die Möglichkeit mir dieses Schreiben zukommen zu lassen?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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  • Moin in die Runde,


    unser Arbeitgeberverband ist eigentlich immer ganz gut informiert, die haben aber auch keine greifbaren Informationen. Man geht aber davon aus, dass die Regelungen auslaufen und ggf zum Herbst was neues kommt.


    Gruß

    Harti

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  • Moin,


    gehen wir mal davon aus, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert wird. Dann läuft ja wieder alees "wie immer".

    Zitat von §3 (1) ArbSchG

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

    "Normalbetrieb" also. Ich befürchte, dass bei uns der Vorschlag kommt: "Wer will kann Maske tragen und wer will kann sich testen". Prinzipiell kann die oberste Heeresleitung diese Entscheidung treffen. Ich habe aber Bauchweh, wenn wir dann immer noch Masken und Tests zur Verfügung stellen.


    Auf der einen Seite setzen wir damit ein klares Signal, dass Corona eine gesundheitliche Gefährdung darstellt, der wir mit den Masken und den Selbsttests begegenen, die wir alls effektive Maßnahme ansehen. Auf der anderen Seite überlassen wir es dann den Beschäftigten, ob sie diese Maßnahmen umsetzen. das passt für mich nicht zusammen.


    Entweder bejahe ich die Gefährdung und die Wirksamkeit der Maßnahmen, dann haben die Beschäftigten diese auch umzusetzen. Gebe ich das aber in die Eigenverantwortung der Beschäftigten, ist das für mich keine Maßnahme mehr, demzufolge kann ich auch keine Masken und Tests zur Verfügung stellen.


    Ich stelle es den Beschäftigten ja auch nicht frei, ob sie Sicherheitsschuhe tragen oder nicht oder ob sie sich entscheiden können, an einer Pflichtvorsorge teilzunehmen oder nicht. Wie seht Ihr das?


    Gruß frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Bei uns murren und meckern die Mitarbeiter auch ("Warum muss ich die Maske hier tragen? Im Laden muss ich das auch nicht!"), aber bisher ist noch Pflicht.
    Unser GF will am Mittwoch im Corona-Team über die Maske beraten, würde sie aber gerne wegfallen lassen.
    Corporate sagt aber: der Inzidenzwert muss unter 100 sein (bei uns knapp unter 500 im Moment).
    Außerdem wäre mir keine andere Firma in der Umgebung bekannt, die auf Masken verzichtet.

    Alles in allem also ein heilloses Durcheinander und viel Lobbyismus in der Firma.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Wenn man es nicht mehr als Gefährdung ansieht, kann man das in der Gefährdungsbeurteilung vermerken, Maßnahmen wären dann nicht mehr notwendig.

    Das Bereitstellen von Masken oder Tests würde dann sozusagen unter "Werbeartikel" o.ä. laufen.


    JS

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • "Wer will kann Maske tragen und wer will kann sich testen". Prinzipiell kann die oberste Heeresleitung diese Entscheidung treffen. Ich habe aber Bauchweh, wenn wir dann immer noch Masken und Tests zur Verfügung stellen.

    Bei uns ist es genau so.

    Die meisten tragen keine Masken mehr (ich auf den Fluren auch nicht. Bei längeren Besprechungen schon).

    Die Hausspitze hat entschieden, da innerhalb des Hauses keine Coronainfektionen nachweisbar waren. In den einzelnen Arbeitsbereichen waren Infektionen immer mind. 3 Wochen auseinander.

    Ich schwanke selbst zwischen "Corona und Maßnahmen sind sinnvoll" und "Bei ner normalen Erkältungswelle ist auch nicht so ein Bohei"

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  • Was ich seit Beginn meines Berufslebens IMMER gesagt habe:


    Wer krank ist, bleibt zu Hause! Auch bei Erkältung!


    Aktuell ist das eine harte Anforderung - und GENAU dabei sollte es (MUSS ES) bleiben.


    Ich habe früher Kurse geleitet, wo ich u.a. erst in der zweiten Stunde dazugekommen bin. Die Dame rechts von mir (U-Formation)hat schon arg gehustet und gerotzt. ICH habe sie nach Hause geschickt, und die Vorgehensweise vor der Schulleitung (Erwachsenenbildung, Arbeitsamt-Maßnahme) auch hart vertreten.


    Danach hat man einen Graphen zeichnen können, wie sich die Krankheit im Kurs ausgebreitet hat (Platz für Platz - immer die Teilnehmer neben den Kranken und immer weitere Lücken). Zwischendurch gab es nur ZWEI Teilnehmer, die aus anderen Gründen zwischendurch gefehlt hatten, und nicht infiziert werden konnten. Das ist NICHT im Sinne des Gesundheitsschutzes (und auch definitiv nicht im Sinne eines Arbeitgebers).


    Aus der Inspiration des zitierten Posts habe ich in meinem Kopf gerade eben folgende GBU entworfen:


    1. Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause, bis die Symptome abgeklungen sind (Attestregelung wie sonst auch)

    2. Corona-Tests werden weiterhin angeboten, vor Versammlungen werden sie auch aktiv genutzt (alle Teilnehmer werden aufgefordert, sich zu testen - Tests und räumliche Gelegenheit wird angeboten. Das Ergebnis wird nicht überprüft, aber jeder Mitarbeiter wird individuell gefragt, ob er einen Test vor der Versammlung gemacht hat - das haben wir schon so praktiziert!)

    3. Masken werden weiterhin angeboten. Wenn eng zusammengearbeitet werden soll, werde sie empfohlen. Sie mindern das Infektionsrisiko auch gegen andere durch die Luft übertragbare Seuchen.


    Den Begriff "Schützt" sollten wir KOMPLETT streichen. Nichts schützt vor Corona - weder Maske noch Impfung. Sie mindern "nur" das Risiko der Infektion (Maske) bzw. bieten eine hohe Wahrscheinlichkeit, den individuellen Schadensausmaß zu reduzieren (Impfung).


    P.S.: aktuell fahren wir 100% Corona-Prozess. Masken, Abstand, Schichtentrennung, Treffen vermeiden usw.

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Hallo,

    Ich stelle es den Beschäftigten ja auch nicht frei, ob sie Sicherheitsschuhe tragen oder nicht oder ob sie sich entscheiden können, an einer Pflichtvorsorge teilzunehmen oder nicht.

    den Unterschied sehe ich hier im Auftreten des Risikos. Die Sicherheitsschuhe und die Vorsorgeuntersuchungen sind Schutzmaßnahmen für spezifische Risiken, die im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz auftreten bzw. wirksam werden können.

    Die Schutzmaßnahmen gegen eine Pandemie sind eine generelle (deswegen ja auch Pandemie) Vorgehensweise gegen ein Risiko, das eben AUCH am Arbeitsplatz vorhanden ist. Und insofern können die Maßnahmen nicht wirksamer oder verbindlicher sein, als im sonstigen sozialen Umfeld der Arbeitnehmer auch.

    Und meine Lehre aus zwei Jahren Pandemie: Nicht alles, was sinnvoll ist, kann auch umgesetzt werden.

    Da bleibt dann nur noch die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten und die Eigenverantwortung des Arbeitnehmers. Das ist leider nicht viel.


    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Gerade eben reingekommen (offizielle Mitteilung):

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 22. März 2022 und teilen mit, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 25. Mai 2022 befristet ist. Die Kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben uns darüber informiert, dass eine Verlängerung nicht beabsichtigt ist, so dass die Regelungen nach Ablauf der Befristung ihre Gültigkeit verlieren.

    Jetzt wirds lustig :rolleyes:


    "Corona ist gefährlich"


    "Nö"


    "Doch"


    "Nein"


    "Kugel" - "Scheibe" - "Kugel" - "Scheibe" X/


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • gerade über unseren Arbeitgeberverband bekommen:


    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    das BMAS hat in der vergangenen Woche darüber informiert, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) nicht erneut verlängert werden soll. Damit wird die Verordnung mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft treten.


    Mit dem Auslaufen der Verordnung wird ebenfalls die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft treten.


    Unabhängig davon ist aber noch vorgesehen die Arbeitsschutzregel im Ausschusses für Arbeitssicherheit (ASTA) zu überarbeiten, um - falls es das Infektionsgeschehen zukünftig wieder erforderlich machen sollte - kurzfristig auf eine bereits überarbeitete Fassung zurückgreifen zu können.


    Das BMAS hat dazu folgende offizielle Information veröffentlicht:

    „Bundesminister Hubertus Heil hat entschieden, dass die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen nicht noch einmal verlängert wird.

    Ungeachtet dessen beabsichtigt die Bundesregierung, mit Hinblick auf ein mögliches Wideransteigen des Infektionsgeschehens und das Auftreten weiterer, besorgniserregender Virusvarianten Vorsorge zu treffen.

    Dies betrifft auch Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutz und diesbezügliche gesetzliche Regelungen. Da es sich im Verlauf der Pandemie bewährt hat, die beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichteten Ausschüsse hierbei einzubeziehen, bittet BM Heil die betroffenen Ausschüsse ausdrücklich darum, sich auch nach dem Auslaufen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung an diesen Vorbereitungen zu beteiligen und z.B. auf Grundlage einer Bewertung der Wirksamkeit der verschiedenen, im Verlauf der Pandemie getroffenen Regelungen Empfehlungen für künftige Maßnahmen- und Regelungskonzepte zum betrieblichen Infektionsschutz auszusprechen.“


    Ursprüngliche Quelle: BDI


    Gruß

    Harti

    Einmal editiert, zuletzt von Harti64 ()

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  • Da bleibt dann nur noch die Fürsorgepflicht des Vorgesetzten und die Eigenverantwortung des Arbeitnehmers.

    Moin,


    das würde dann aber konsequenterweise bedeuten, dass ich bei jeder Grippewelle Masken anbieten, weil ich ja so fürsorglich bin und die Beschäftigten so eigenverantwortlich. Das wird ein Spaß werden. :rolleyes:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das ist ganz unterschiedlich.

    Die Hausspitze hat entschieden, da innerhalb des Hauses keine Coronainfektionen nachweisbar waren. In den einzelnen Arbeitsbereichen waren Infektionen immer mind. 3 Wochen auseinander.

    Ich schwanke selbst zwischen "Corona und Maßnahmen sind sinnvoll" und "Bei ner normalen Erkältungswelle ist auch nicht so ein Bohei"

    Das heißt ja nicht, dass sich Kollegen/innen nicht doch auf Arbeit angesteckt haben. Außerdem sind die Zahlen bei uns so hoch, dass durchaus eine Infektion auf den Fluren oder bei Besprechungen möglich ist. Bei uns ist folgendes festgelegt:

    --> Kunden und FFMA müssen beim Betreten der Gebäude eine Maske (OP, FFP2) aufsetzen,

    --> Mehr als eine Person im Büro --> Maske auf, in den Kliniken durchweg FFP2.

    --> keine G3 Nachweise vorzeigen, Impfangebot eingestellt,

    --> bei Symptomen daheim bleiben, Testen lassen oder selbst testen, Absonderungsbescheinigung vom
    G-Amt.

    --> 7 Tage Quarantäne (nicht 5!, hauseigene Entscheidung),

    --> Vereinzelung in den Büros, Unterweisungen, Besprechungen ---> alle tragen eine Maske.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick