Handlungshilfen "Corona"

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  • 1) mich nervt diese Geheimniskrämerei jedes Mal wieder. Zwei Tage vor dem Stichtag wird eine neue Regel aus dem Hut gezaubert, die dann bitte ab sofort gilt. Liebes BMAS, es wäre viel einfacher, wenn die Betriebe sich zwei Wochen auf neue Regeln einstelln könnten. Mindestens.

    2) es ist nicht mehr vermittelbar, warum es diese Regeln überhaupt noch gibt. Und sie so viel strikter sind als das, was im öffentlichen Leben gilt.

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  • es ist nicht mehr vermittelbar, warum es diese Regeln überhaupt noch gibt.

    Weil Corona noch existiert und die regel eine gute Argumenationshilfe für diejenigen ist, die die Schutzmaßnahmen hoch halten wollen.

    Und sie so viel strikter sind als das, was im öffentlichen Leben gilt.

    Die Regeln sind nicht strikter als im öffentlichen Leben. Es kann sein, dass die Maßnahmen strikter sind als im öffentlichen Bereich, aber dann hat der Arbeitgeber das im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung so entschieden.

    Neustadt liegt ebenso wie Altstadt in einem FSME-Endemiegebiet.

    Der König von Neustadt stellt all seinen Stadtgärtnern Zeckenschutzmittel zur Verfügung und schickt seine Gärtner zur Vorsorge.

    Der König von Altstadt macht das nicht.

    Die ArbMedVV gilt in beiden Königreichen. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Ich versteh aber, was 38sifa sagen möchte.

    Gestern beim Frisör, wo vor einigen Wochen noch die Haare gewaschen werden mussten, stört fast nichts mehr die Frisur.

    Der Virus ist ja noch da. Die Ansteckungsraten sind so hoch, wie schon lange nicht mehr bzw. annähernd gleich hoch geblieben.

    Ich würde mir weiterhin einen hohen Schutzlevel vorstellen. Zum Glück geht da mein AG mit.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Die Regeln sind nicht strikter als im öffentlichen Leben. Es kann sein, dass die Maßnahmen strikter sind als im öffentlichen Bereich, aber dann hat der Arbeitgeber das im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung so entschieden.

    Es kann nicht nur sein.... die Mßnahmen sind in der Arbeitswelt strikter als im öffentlichen leben!!!

    Warum?

    Die aktuelle SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung gilt noch bis zum 25.05.2022, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt u.a.:

    Die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz hat der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung festzulegen und

    in einem betrieblichen Hygienekonzept zusammengefasst darzustellen.

    • Insbesondere sind folgende Basisschutzmaßnahmen, die sich im Verlauf der Pandemie bewährt haben, zu berücksichtigen:

    Technische oder organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m zwischen Personen. Vermeidung oder Verminderung betrieblicher Personenkontakte durch geeignete technische und organisatorischen Maßnahmen. Insbesondere ist die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen zu vermeiden oder zu verringern z.B. durch Homeoffice. Beachtung der Hygieneregeln und Umsetzung von Hygienemaßnahmen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften von Innenräumen, die von mehreren Personen genutzt werden. Maskenpflicht als persönliche Schutzmaßnahme ist überall dort erforderlich, wo die vorgenannten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar oder nicht ausreichend sind. Regelmäßige Testangebote für alle Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, um Infektionseinträge in den Betrieb zu verhindern.

    Nun kommen wir zu den SAR-CoV-2 Arbeitsschutzregeln

    Wie verbindlich ist die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel, auf die in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung verwiesen wird?

    Wie alle staatlichen Regeln zum Arbeitsschutz löst die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel die Vermutungswirkung aus:


    Arbeitgeber, die die in der Regel beschriebenen Maßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, damit die Anforderungen an den betrieblichen Infektionsschutz wirksam zu erfüllen.


    Weichen Arbeitgeber davon ab, müssen sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung darlegen,


    dass die alternativ getroffenen Maßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten beziehungsweise begründen,


    warum die jeweilige Maßnahme nicht erforderlich oder anwendbar ist.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Da vor der Annahme eines leichten Krankheitsverlaufes bei der Omikron-Variante mit den aktuellen Bundesentscheidungen (u.a. reduzierte Isolationszeit) die Schutzmaßnahmen sukzessive zurückgenommen werden, werden vermehrte Infektionen in Kauf genommen. Durch die Lockerungen in Geschäften, Restaurants, etc. dürfte die durchschnittliche Infektionsgefahr im privaten Umfeld daher aktuell größer sein als bei der Arbeit.

    Unabhängig von einer neuen Corona-ArbSchVO...

    Gruß Roland

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  • Moin,

    so ähnlich steht das auch in allen Auslegungshinweisen zu den Landesverordnungen. Ich zitiere mal aus Hessen.

    Zitat von §1 (1) CoBaSchuV

    § 1 Eigenverantwortliches Handeln in der Pandemie

    (1) Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.

    Zitat von Auslegungshinweise zur CoBaSchuV


    Jeder und jede Einzelne ist angehalten, unangemessene Infektionsrisiken eigenverantwortlich zu vermeiden und sich selbst und andere bestmöglich und situationsangemessen zu schützen. Dabei bleiben Masken das beste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu verringern: Vor allem in Innenräumen ist es weiter sinnvoll, bei Begegnungen Maske zu tragen und sich vorher zu testen.

    Landesverordnung: Maskenpflicht? Nein

    Arbeitsschutzverordnung: Maskenpflicht? Nein

    Landesverordnung: Maske dringend empfohlen

    Arbeitsschutzverordnung: Maske dringend empfohlen

    Umsetzung Landesverordnung: Bürger selbst - Bürger kann frei entscheiden

    Umsetzung Arbeitsschutzverordnung: Arbeitgeber - Beschäftigter muss umsetzen

    Je nach Risikoabwägung muss der Arbeitgeber gar nix machen.

    Arbeitgeber A:

    "Inzidenz bei 350 pro 100.000? Risiko minimal. Omikron ist eh nicht so gefährlich. Die meisten meiner Leute sind geboostert. Ich mach nix."

    Arbeitgeber B:

    "Inzidenz bei 350 pro 100.000? Risiko hoch, da die Grenze für einen Hot-Spot erreicht ist. ALLES IN DIE RETTUNGSBOOTE!"

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wann immer möglich trage ich meine Maske. Und ich besteh weiterhin auf Abstand und setze mich da auch durch.

    Im Gesundheitstraining musste ich vor vier Wochen noch Maske zwischen den Geräte tragen. Jetzt plötzlich nicht mehr. Geh ich im selben Haus zur manuellen Therapie, soll ich die Maske tragen. Ich trage diese überall. Ich sehe den Unterschied nicht. Es gibt für mich keinen Grund auf die Maske zwischen den Geräten zu verzichten.

    Ich will mich schützen. In zweiter Linie andere.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Je nach Risikoabwägung muss der Arbeitgeber gar nix machen.

    Wir haben in der gesamten Coronazeit kaum Infektionen innerhalb des Hauses nachweisen können. Es gab in den Arbeitsbereiche immer nur vereinzelte Fälle. Daher haben wir das Risiko einer Infektion am Arbeitsplatz tatsächlich als gering eingestuft.

    Wie das jetzt nach Wegfall der Maßnahmen im Haus ist wird sich zeigen. Wenn die Infektionen zunehmen können wir aber auch wieder anders für die Maßnahmen argumentieren.


  • Was die Öffentlichkeit angeht bin ich bei dir......

    bem Arbeitsschutz sehe ich es anders.....

    Maskenpflicht nach der Arbeitsschutzregel .... da Basisschutzmaßnahmen einzuhalten sind

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte (13. Mai 2022 um 10:50)

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  • Moin,

    wir haben relativ viele Fälle (auch momentan), können aber nicht zuordnen, wo und wann die Infektionen erfolgt sind. Wir haben die Maßnahmen noch ziemlich weit oben, aber es ist jedes mal ein Kampf, wenn wir die Situation neu bewerten, unsere oberste Heeresleitung davon zu überzeugen, dass die Maßnahmen sinnvoll sind. Beliebter Satz unser obersten Heeresleitung "Huch, ich habe schon wieder die Maske vergessen".

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Was die ööfentlichkeit angeht bin ich bei dir......

    bem Arbeitsschutz sehe ich es anders.....

    Moin,

    wir sehen das schon gleich. Ich habe die gleiche Lesart wie Du, aber das ist in vielen Betrieben leider anders. In der Regel - je kleiner der Laden, umso weniger Maßnahmen.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Bei uns fallen die MA reihenweise aus. Teilweise können die in Heimbüros weiterarbeiten, sofern keine AU bescheinigt wurde. Unterschied zu draussen --> 7 Tage wegbleiben (Quarantäne).... Das musst den MA auch erst noch vermitteln.

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  • kelte bitte Verordnung (Dein erster abschnitt) und Regel (Dein zweiter Abschnitt) nicht verwechseln :)

    Ansonsten sage ich unsere Leuten (sinngemäß):

    Draußen sind die Begegnungen freiwillig, flüchtig und zufällig. Hier drin werdet Ihr in gewerblicher Absicht dicht gepackt und zum Arbeiten gezwungen - und deswegen müssen wir dafür Sorgen, dass Ihr Euch hier nicht gegenseitig infiziert.

    Bisher kein Widerspruch.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    nach Informationen der BDA wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (CoronaArbSchV) voraussichtlich nicht verlängert und tritt damit mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.
    Mit ihrem Auslaufen wird ebenfalls die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Ablauf des 25. Mai 2022 ihre Gültigkeit verlieren. Die Geltung der SARS-CoV-2-
    Arbeitsschutzregel ist an die Laufzeit der Corona-ArbSchV geknüpft.
    Dennoch soll die Arbeitsschutzregel ab 11. Mai 2022 im Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASTA) überarbeitet werden, um - sofern es das Infektionsgeschehen zukünftig erforderlich machen sollte - auf eine überarbeitete Fassung zurückgreifen zu können. Sobald uns ein Ergebnis vorliegt, werden wir Sie hierüber unterrichten.
    Nach Auslaufen der Corona-ArbSchV gelten erstmal nur noch das IfSG sowie das ArbSchG. Über die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG besteht die Möglichkeit, auch weiterhin Corona-Infektionsgefahren am Arbeitsplatz mit entsprechenden betrieblichen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Zwingende Vorgaben bzw. Hilfestellungen hierfür gibt es aber dann seitens des Gesetzgebers nicht mehr. Mit freundlichen Grüßen
    ALLGEMEINER VERBAND DER WIRTSCHAFT
    FÜR BERLIN UND BRANDENBURG E.V.
    Die Geschäftsführung

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

  • Hoffentlich denkt der Gesetzgeber dann auch dran dass eine Regelung zum Homeoffice notwendig ist, sonst ist ja da dem Wildwuchs Tür und Tor geöffnet mit entsprechender Absenkung des Schutzniveaus.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Durch die Lockerungen in Geschäften, Restaurants, etc. dürfte die durchschnittliche Infektionsgefahr im privaten Umfeld daher aktuell größer sein als bei der Arbeit.

    Das schätze ich anders ein. Klar, durch die Lockerungen für private Bereiche, Handel, Gastronomie etc. ist dort die Infektionsgefahr sicher gestiegen. Da habe ich als Person immer eigene Einflussmöglichkeiten und die zufälligen Kontakte mit anderen Menschen sind zwar zahlenmäßig hoch aber zeitlich in der Regel flüchtig oder auf kürzere Zeiten begrenzt und oft auch im Freien.

    Bei der Arbeit dagegen würde man sich ggf. den gesamten Arbeitstag mit den gleichen Personen in den gleichen Räumen bewegen. Da schätze ich dann das Ansteckungsrisiko als höher ein und man sollte gut abwägen, wie weit man mögliche Lockerungen vorantreiben will.

    wir haben relativ viele Fälle (auch momentan), können aber nicht zuordnen, wo und wann die Infektionen erfolgt sind

    Das beobachte ich bei mehreren von mir betreuten Unternehmen auch so. Es wird immer schwieriger zu sagen, wo und wann eine Infektion erfolgt ist... bei Unternehmen, die ihre Schutzmaßnahmen deutlich zurückgenommen haben (z.B. gar keine Masken mehr getragen werden), sind allerdings inzwischen nachweislich erste größere Infektionsketten INNERHALB des Unternehmens aufgetreten.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

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  • Wir konnten bisher keine einzige Infektion innerhalb des Unternehmens nachweisen: war jemand krank, war nie jemand anders aus dessen Umfeld nachweislich infiziert.

    Die Lücke zwischen "mit Sicherheit nicht über die Firma infiziert" und "nicht nachweislich in der Firma infiziert" ist die Empfindlichkeit der Schnelltests. Heißt: Schnelltestnegativer Mitarbeiter ohne Symptome KANN infiziert haben, oder infiziert worden sein, ohne dass wir etwas bemerkt haben.


    Es hat aber keinen einzigen Ausfall einer Funktionsheinheit gegeben.

  • Wir konnten bisher keine einzige Infektion innerhalb des Unternehmens nachweisen: war jemand krank, war nie jemand anders aus dessen Umfeld nachweislich infiziert.

    Die Lücke zwischen "mit Sicherheit nicht über die Firma infiziert" und "nicht nachweislich in der Firma infiziert" ist die Empfindlichkeit der Schnelltests. Heißt: Schnelltestnegativer Mitarbeiter ohne Symptome KANN infiziert haben, oder infiziert worden sein, ohne dass wir etwas bemerkt haben.


    Es hat aber keinen einzigen Ausfall einer Funktionsheinheit gegeben.

    Das ist bei uns ähnlich: Wir hatten einzelne Coronafälle, die aber zeitlich soweit auseinander lagen, dass kein Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz bestehen kann.

    (Ich hoffe ich habe es jetzt nicht verschrien)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Die Lücke zwischen "mit Sicherheit nicht über die Firma infiziert" und "nicht nachweislich in der Firma infiziert" ist die Empfindlichkeit der Schnelltests.

    Es gibt noch eine zweite Lücke: Personen, die Symptome haben und meinen, weil sie einen Schnelltest mit negativem Ergebnis gemacht haben, seien sie ganz sicher nicht mit Corona infiziert. :thumbdown::cursing:

    Ich weise die von mir betreuten Unternehmen immer darauf hin, dass sie ihren Beschäftigten die ganz klare Anweisung geben bei Symptomen solange die Arbeitsstätte nicht aufzusuchen, bis die Symptome ärztlich und/oder durch PCR-Test abgeklärt sind.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)