Handlungshilfen "Corona"

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  • Danke Mick.

    Ich war mal neugierig, ob jemand überhaupt gute Argumente für einen Typ hat. IIR hat ja theoretisch den größten Atemwiderstand, aber wie wirksam ist das bei diesen recht offenen Masken überhaupt?

    Bei den Preisunterschieden ist der Typ eh so gut wie egal.

    Mal unabhängig von dem Maskentyp, aber so wie diese teilweise auch getragen werden, könnte man sich diese Dinger auch selbst häkeln.

    Wenn es nach mir ging, würde ich den Mitarbeitern die Dinger mit Sprühkleber auf das Gesicht kleben, nur um eine Dichtigkeit zu erreichen. Aber die Leute immer zu ermahnen, setz die Maske richtig auf............

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Mal unabhängig von dem Maskentyp, aber so wie diese teilweise auch getragen werden, könnte man sich diese Dinger auch selbst häkeln.

    Wenn es nach mir ging, würde ich den Mitarbeitern die Dinger mit Sprühkleber auf das Gesicht kleben, nur um eine Dichtigkeit zu erreichen. Aber die Leute immer zu ermahnen, setz die Maske richtig auf............

    Ja ja, der Zinken hängt immer schön raus. Ist ja auch nur die Hauptquelle der Viruslast ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Mal eine andere Frage:

    Habt ihr bei der Beschaffung von medizinischem MNS auf die Typen I, II oder IIR geachtet und gezielt Masken bestimmten Typs gekauft?

    Ja, wir lassen uns verarschen.

    Die ursprünglich ohne Typ und IIR-markierten Masken - technisch identisch mit den jetzt so Markierten - haben wir dennoch aufgebraucht. Mein Maskenvorrat (viel Homeoffice und aus diversen Anlässen ab und zu halbe Packungen "gerettet") ist immer noch ohne Type IIR und CE.... So what... Ich hoffe, ich werde nicht verhaftet, wenn mich eine Behörde damit sieht.

  • :doppelthumbsup: ich kann mich nur immer wieder über diese Diskussion wundern. Wann geht es in die Köpfe, dass die Filterleistung bei Masken im Kontext Corona völlig uninteressant ist (es sei denn für Paniker). Einzig zählt der Versuch, mein Gegenüber vor meinem potenziell infizieren Auswurf zu schützen .... will ich mich schützen, muss ich zu anderen Masken greifen. Da funzt FFP-2 wenig ...

    in diesem Sinne, bleibt gesund und schönes WE.....

    Gruß Klaus *bretzel*

    Klaus Schuster

    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

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  • und zu welchen wenn die FFP2 Masken nichts nutzen

    na schon die Maschenweite bei FFP-2 ist bei Viren nur ganz eingeschränkt tauglich....versuchs mit ner frischen Rasur und einer dicht schließenden FFP-3 ...oder noch höherwertiger...im Vollschutz :)

    Klaus Schuster

    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

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  • .. will ich mich schützen, muss ich zu anderen Masken greifen. Da funzt FFP-2 wenig ...

    FFP2 funktioniert auch gegen Aerosole. Somit kann man sie auch zum Selbstschutz tragen, allerdings immer daran denken, die Außenseite gilt als potentiell kontaminiert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hmmm..

    Chef denkt über Lockerungen für Geimpfte nach.

    Im Büro gemeinsam zum die Anzahl 1 erhöht (damit sind wir noch weit über 10 qm/Person) und Schichten mischen (Einzelne Mitarbeiter aus anderen Schichten), wenn betrieblich erforderlich (dass jemand einspringt), sofern der Gemischte geimpft ist...

    Wobei das die ganze Zeit bereits so läuft, aber der Springer wird streng von Rest getrennt (inkl. Pausen, Umkleide usw) Diese strenge Trennung wäre nicht mehr gegeben...

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz (2. Juli 2021 um 21:10)

  • NRW hat die Coronaschutzverordnung wieder angepasst.

    Jetzt müssen sich alle, die nach mindestens fünf Werktagen in die Firma zurückkehren, testen lassen, außer GGG.

    "Beschäftigte, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Werktage hintereinander auf-grund von Urlaub und vergleichbaren Dienst- oder Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben, müssen am ersten Arbeitstag nach dieser Arbeitsunterbrechung dem Arbeitgeber einen Nega-tivtestnachweis (Bürgertestung oder Einrichtungstestung nach § 3 und §§ 5 ff. der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung) vorlegen oder im Verlauf des ersten Arbeitstages einen do-kumentierten beaufsichtigten Test im Rahmen der Beschäftigtentestung nach § 4 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung durchführen. Erfolgt die Arbeitsaufnahme im Homeoffice, gilt die Verpflichtung nach Satz 1 für den ersten Tag, an dem die Arbeit im Betrieb oder an sonstigen Einsatzorten außerhalb der eigenen Häuslichkeit stattfindet. Satz 1 gilt nicht für Be-schäftigte, die im Sinne von § 3 Absatz 3 Satz 4 vollständig immunisiert sind."

    Es ist sogar eine Ordnungswidrigkeit, wenn man "... entgegen § 7 Absatz 3 als Beschäftigte oder Beschäftigter nach der Arbeitsunterbrechung den Testnachweis nicht vorlegt beziehungsweise den Test im Rahmen der Beschäftigtentes-tung nicht durchführt oder als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Kontrolle der Testnach-weise beziehungsweise die Testdurchführung nicht sicherstellt, ..."

    Edit:

    Ich versuche gerade, die neue Testpflicht mit unserer hauseigenen Testpflicht zu verknüpfen und dabei alle Unterscheidungen je nach Impfstatus zu beachten. Am Ende soll das womöglich auch noch sinnvoll sein ... ;).

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    2 Mal editiert, zuletzt von caterpilar (8. Juli 2021 um 11:04)

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  • bin ja mal gespannt, wie lange es diesmal dauert bis ein Gericht diese VO kippt :/

    CoronaSchVO NRW, Stand 09.07.21

    Gruß

    Harti

    Es ist jedenfalls sportlich, über Nacht alles zu organisieren. Es müssen Urlauber informiert werden, bzw. man muss sie am ersten Arbeitstag nach ihrem Urlaub abfangen und testen, soweit das nicht sowieso erfolgt. Ist ja durchaus sinnvoll, aber ein bisschen mehr Vorlauf hätte auch gereicht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Gibt es irgendwo eine Erklärung, auf welcher Grundlage der Absatz basiert? Oder wo es ein Statement von offizieller Stelle gibt?

    Corona scheint nach der Verordnung am Wochenende zumindest mal nicht gefährlich zu sein. :|

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  • Gibt es irgendwo eine Erklärung, auf welcher Grundlage der Absatz basiert? Oder wo es ein Statement von offizieller Stelle gibt?

    Corona scheint nach der Verordnung am Wochenende zumindest mal nicht gefährlich zu sein. :|

    Und hier ist auch mein Problem... Wir sind nun in der NRW Region der Stufe 0 (Wocheninzidenz 2,) zugeordnet worden.

    Nur noch eine empfohlene Maske... Große Veranstaltungen erlaubt, Diskotheken ohne Maske.

    Aber der Arbeitgeber benötigt eine Testbescheinigung, wenn der Mitarbeiter 5 Tage im Home-Office oder Urlaub war.

    Wie bescheuert (Entschuldigung) ist das denn?

    Ich fahre nachher zum Kaufland.. sogar dort bin ich dem delta höher ausgesetzt, als jemand der 5 Tage Home Office macht.

    Es hört auch mal auf...

    2 Mal editiert, zuletzt von mika2013 (8. Juli 2021 um 12:48)

  • Homeoffice zählt ja nicht. Die Aussage ist Urlaub oder vergleichbar, z.B . Freistellungen .

    Mir fehlt irgendwie die Begründung, wieso der Absatz nun aufgenommen wurde.

    Das er umgesetzt werden muss ist klar.