Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter fährt von der betrieblichen Weihnachtsfeier nach Hause. Es kommt zu einem Unfall ohne Fremdbeteiligung. Unerlaubt entfernt er sich vom Unfallort. Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Verunfallte.
Er hat später starke Schmerzen und wird ärztlich behandelt.
Frage ? Wird die Berufsgenossenschaft den Unfall anerkennen.