KomNet-Wissensdatenbank
In welchen Vorschriften sind Aufbewahrungsfristen von Unterweisungsunterlagen enthalten?
KomNet Dialog 3674
Stand: 15.04.2019
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Einweisung, Unterweisung
Dialog
Favorit Drucken Frage:
Gibt es eine Rechtsquelle, welche nähere Anforderungen zur Dokumentation von Unterweisungen enthält, z. B. Aufbewahrungsfristen von Unterweisungsunterlagen, wo und wie solche Unterlagen aufzubewahren sind, etc.? Oder ist durch die Frist für Unterweisungen, mindestens jährlich, der Zeitraum implizit mit mindestens einem Jahr gegeben, d. h. jeweils bis zur nächtsten Unterweisung?
Antwort:
Eine Hilfestellung mit Konkretisierungen zur Unterweisung bietet die DGUV Information 211-005 (bisher: BGI 527) "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes". Unter Ziffer 11 wird empfohlen, Unterweisungsnachweise zwei Jahre aufzubewahren.