Beiträge von Yulischka

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    Guten Morgen liebe Community,

    unsere Verfahrensanweisung zum o.g. Thema steht auf dem Prüfstand. Bisher ist nach TRBS 1203 festgelegt, dass die Befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Schulung/Seminar zum Thema benötigt, um als "Befähigte Person zur Prüfung von Ladungssicherungsmitteln" bestellt zu werden.

    Leider haben nicht alle Kollegen, die als "Servicekräfte" bei uns anfangen, eine abgeschlossene Ausbildung. Aber es geht hier schließlich nicht um die Prüfung von elektrischen Geräten nach DGUV Vorschrift 3.

    Die Befähigte Person soll zuverlässig und gewissenhaft ihre Prüfungen durchführen können. Könnte man alternativ festlegen, dass wenn ein Mitarbeiter keine Ausbildung hat, dass er diese Befähigung erst nach einer gewissen Zeit erwerben kann, damit sich der Arbeitgeber ein Bild von ihm machen kann? Der Arbeitgeber hat sich laut TRBS 1203 zu überzeugen, dass die befähigte Person für den jeweiligen Job geeignet ist. Nach 3 bis 6 Monaten, denke ich, kann man einschätzen, ob diese Zuverlässigkeit da ist oder eben auch nicht.

    Wie geht Ihr mit diesem Thema um?

    Freue mich auf Eure Kommentare und Anmerkungen :)

    Viele Grüße

    Julia

    Hallo Michael,

    das sind gute Argumente, die dafür sprechen, es vor Ort zu belassen. Einige pragmatische Ideen habe ich bereits, um den Führungskräften Arbeit und Aufwand zu ersparen bzw. gering zu halten.

    Der Punkt ist, dass diese Pflege in eine riesige nicht datenschutzkonforme Liste bei meinem Vorgänger lag und ich das quasi geerbt habe. Es ist katastrophal viel Arbeit, wenn kleckerweise Scans bei mir ankommen. Und dann fragt man zich mal nach, weil man Namen nicht lesen kann ... Und ob dann wirklich alle am Standort unterwiesen sind, kann ich auch kaum abschätzen, da ich die Leute vor Ort nicht kenne und nicht weiß, wer neu ist und welcher Name in der Liste vielleicht eine Karteileiche ist. Völlig sinnbefreit.

    Daher will ich das klar regeln und die Verantwortung dahin lenken, wo sie nun einmal liegt: nämlich beim Teamleiter.

    Herzlichen Dank und einen schönen Wochenteiler :030:

    Viele Grüße

    Yulischka

    Hallo und herzlichen Dank an Euch :)

    Von den Standorten wurde bemängelt, dass man keine "Personal-Nebenakten" führen möchte. Daher habe ich für mich abgeleitet, dass es zur Personalabteilung sollte. Ich brauche nicht unnötig "Personaldaten", die ich dann vor anderen Augen schützen muss.

    Vielleicht ist man auch den Argumenten von Mattes zugänglich.

    Jedenfalls bin ich wieder einen Schritt weiter :doppelthumbsup:

    Viele Grüße

    Yulischka

    Hallo zusammen,

    meine Frage passt nach dem Suchvorgang denke ich ganz gut hier rein:

    Wo sind Unterweisungsnachweise aufzubewahren? Von meiner vorherigen (kleinen) Firma kenne ich es so, dass der Nachweis in die Personalakte gehört.

    Bei meiner jetzigen größeren Firma musste ich leider feststellen, dass der Leiter der Personalabteilung das auf mich versucht abzuwälzen.

    Kurz zum Verständnis: meine Stelle nennt sich "Koordination Arbeitsschutz" und wir haben über 700 Mitarbeiter an etwas mehr als 100 Standorten. Ich versuche ein Verfahren festzulegen, wie hier auch unter Beachtung des Datenschutzes das Thema Nachweis behandelt werden soll.

    Vielen Dank vorab.

    Viele Grüße

    Yulischka

    Guten Morgen zusammen,

    endlich will ich mich auch kurz vorstellen: derzeit bin ich wie viele hier in der Ausbildung zur FaSi bei der VBG. Von Hause aus bin ich Diplom Chemikerin, aber mein erster Job nach der Uni zog mich zu einem Dienstleistungsunternehmen nach Rheinland-Pfalz: ich sollte FaSi's im Bereich Gefahrstoffe unterstützen. Das Thema Arbeitssicherheit hat mich nicht mehr losgelassen, und seit letztem Jahr darf ich nun endlich (nach mehreren Arbeitgeberwechseln) die Ausbildung machen.

    Ich habe hier schon viel Hilfreiches finden können, und freue mich, dass es ein solches Forum gibt!

    Wenn es Fragen gibt - nur zu ;)

    Herzliche Grüße aus dem Rheinland

    Yulischka