Alles anzeigenHallo Kollegen,
ich knüpfe mal an das Thema mit einer Frage an:
Wir haben Kranbücher in denen eine tägliche Sichtkontrolle dokumentiert wird. Wie lange sollte man diese aufbewahren (und wo finde ich ggf. eine Quelle dazu)?
Ich tendiere ja dazu diesen Nachweis ein Jahr aufzuheben...aber finde derzeit keine Vorgaben die dies unterstützen..
Viele Grüße sagt
der EHS Mann
Hallo EHS Mann,
ich denke das könnte helfen. Auszug: Die Betriebssicherheitsverordnung gibt vor, dass alle Ergebnisse einer erfolgten Prüfung dokumentiert, aufbewahrt und unter Umständen am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Ein Unternehmen ist dazu verpflichtet die Aufzeichnungen vorzuhalten, spätestens bis zum nächsten Prüftermin. Für die Auflistung der Ergebnisse dienen Prüfprotokolle, Excel-Listen, Software-Programme oder Prüfbücher, zum Beispiel für den Kran.
Quelle: https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeits…pruefungen.html
Gruß Bernd