Hallo liebe Leute,
aus "gegebenem Anlass" mal eine Frage, die wir demnächst zu klären haben werden. In den Zugangsvoraussetzungen zur Sifa-Ausbildung ist, soweit ich das erinnere, neben den fachlichen Aspekten auch von einer "persönlichen Eignung" eines Menschen die Rede, die gegeben sein muss. Ist dies bei einem (akut)alkoholkranken Menschen der Fall? Wenn dies ausgeschlossen wird hängt sich die Frage dran: Ab wann ist ein trockener Alkoholiker wieder geeignet? Und: Müssen wir dann generell Atteste bei der Zulassung zur Ausbildung verlangen oder was?
Noch immer bestürzt, nachdem er einen Teilnehmer aus dem Seminarraum verweisen musste:
Gerald