Beiträge von ramilus

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    hallo liebe kolleginnen und kollegen,

    kann mir jemand sagen , ob die Druckbehälterverordnung auch für sportgeräte gilt,
    zum thema. ich schieße in einen schützenverein luftgewehr, das luftgewehr hat einen druckbehälter ca. 30 cm lang 2,5 cm durchmesser ist aus aluminium und hat ein manometer und wird mit 200 bis 300 bar druckluft gefüllt.

    welche kriterien oder verordnungen muß ich beachten, gibt es größenangaben , ich habe nichts gefunden.

    nach ewig langer zeit kommt einer auf die idee das diese druckbehälter geprüft werden müssen, habe leider auch darüber nichts gefunden.
    Prüfen schadet nicht, aber muß es sein!!!!)

    freue mich eine nachricht und danke im vorraus

    ramilus

    hallo liebe moderatoren und mitglieder,
    ich finde diese page so wie sie ist große klasse und freue mich, auch wenn ich in letzter zeit nicht mehr so häufig hier war einfach SUPER, vor allem die persönlichen oder besser die menschlichen kontakte die sich ergeben haben,
    bringen für mich die qualität nicht nur die der fachlichkeit der kollegen für mich zum ausdruck.
    an dieser stelle danke dafür.
    ich möchte den moderatoren danken und von herzen gratulieren für ihre tolle arbeit , auch wenn diese nicht immer reibungslos und spannungsfrei abgelaufen ist.
    ich bin kein perfektionist und ich denke so wie diese page ist ist sie gut .

    gruß ramilus

    lieber kollege,

    wenn ich überlege dann würde ich sagen das unfallmeldungen ebenso wie arbeitsmedizinische untersuchungsergebnisse z.b. die G 20 so um die 30 jahre aufgehoben werden müssen.
    wie soll sonst der beweis über folgeschäden durch einen unfall sonst nachgewiesen werden.

    folgeschäden treten oft sehr spet auf , und der beweis muß erbracht werden das die ursache ein unfall war.

    gruß

    ramilus

    hallo sifa.online das siehst du richtig, die schallwellen sind vorhanden nur die wahrnehmung ist nicht so wie bei einem gesunden .

    speziele gehörschutzkapseln kenne ich leider auch nicht, bei uns hatten die beiden kollegen ganz normale getragen das ging und war ok. die hörgeräte waren sehr klein und störten von daher nicht.

    was aber wichtig war , war der kontakt mit dem behandelnden ohrenarzt , ging über unserer arbeitsmedizinerin , der konnte aufgrund der diagnose und des gehörschadens eine aussage treffen welche kapselschützer die richtigen waren. aussage betraf nicht den tragekonfor sondern die wellenlänge des gedämpften schalls. es gibt aber sicherlich mehrere modelle und da haben wir mehrere austesten lassen, war kein problem die richtigen zu finden.

    gruß und frohe ostern ramilus

    hallo sifa online,
    ich kenne das problem aus eigener erfahrung, es gibt keine alternative auch die gehörgeräteträger müssen gehörschutzschutz tragen, gründe: 1. wenn die betroffenen ihre geräte entsprechend einstellen, nehmen sie sich die möglichkeit der komunikation , denn neben dem unerwünschten lärm regeln sie auch alles andere runter, ob nun modernes oder älteres gerät, ist so.
    2. lärm (schall) sind schwingungen ( wellen), diese schwingungen treffen auch dann auf den gehörgang wenn dieser nicht in der lage ist den lärm wahrzunehmen ( Geschied im gehirn), also die schädingenden schallwellen sind trotzdem vorhanden und können schäden anrichten , diese können in vergleich zu einem nicht hörgeschädigten noch größeren schaden anrichten , denn schädingende schallwellen auf ein geschädigtes organ kann oder wird den schaden vergrößern.
    wichtig ist das die betroffenen regelmäßig eine G 20 untersuchung machen um festzustellen ob sich nicht etwas an der vorhandenen hörfähigkeit veränder hat, mein vorschlag mindestens einmal im jahr. fage doch euren arbeitsmedizinerInn.

    gruß

    ramilus

    hallo ,
    wenn ich meinen senf dazu geben kann würde ich sagen das es ja schon entsprechende gefährdungsbeurteilungen gibt, siehe vorredner, die frage die doch im raum steht ist wie kommt der ersatzmann an die entsprechenden infos, oder ???
    also handelt es sich um eher ein organisatorisches problem, und somit auch um organisatorische maßnahmen,
    also sehe ich die lösung darin eine organisationsform zu finden die es ermöglicht den info austausch oder besser die übergabe in dem fall sicher zu stellen.

    habe keine passende lösung aber ich denke einen richtigen ansatz.

    gruß

    ramilus

    sicherlich sind die übungsfragen auf der cd eine gute übung aber nicht ausreichend wie wir alle wissen, und selbst wenn hier auf der page ein satz fragen hinterlegt weren bedeutet das ja nicht das diese dann auch drankommen.

    durcharbeiten und durcharbeiten der cd und auch der skripten dann ist der erfolg sicher, pd wir haben das auch geschaft , du schafst das auch , kopfhoch und lernen und durch bist du.

    gruß ramilus

    hallo jörg,

    wir halten es bei uns so, dass auch privatradios von mitarbeitern mit untersucht werden, sofern sie eine kabelverbindung zur steckdose haben denn auch von dort können gefahren ausgehen ,auch für andere mitarbeiter. es ist ein ortsveränderbares gerät in betrieb und der Unternehmer trägt die verantwortung, der unternehmer läst es ja zu das das radio dort benutzt wird.

    gruß ramilus

    moin,
    die beauftragung bezieht sich auf das aktuelle firmengelände mit seinen vorliegenden besonderheiten, auch wenn ich beauftrage kann ich diese beauftragung auch auf teile des firmengeländes beschränken. von daher kann der arbeitgeber wenn es eine leihfirma ist keine beauftragung aussprechen sondern in dem fall nur der entleiher.
    eine unterweisung auf betriebseigene stapler sowie die aushändigung einer betriebsanweisung ist erforderlich.

    gruß

    ramilus