Hallo zusammen,
generell erfolgt für das Benützen von Gabelstaplern eine schriftliche Beauftragung.
Nun ist es so, dass wir viele Leiharbeiter mit Gabelstaplerführerschein im Einsatz haben. Ich sehe das schon richtig, dass diese trotzdem eine gesonderte Beauftragung durch unser Unternehmen erhalten müssen, oder?
Grüßle
Elke