@de Uil Also ein Zapfhahn ist auch nicht so viel wert wie Bier durchgeflossen ist... Warum soll ein Mensch so viel wert sein, wie er gefressen hat?
OMG - das Thema ist zu ernst. Meine Anmerkung war echt darauf zielend, dass meiner Meinung nach das Gericht hier rechtsbeugerische Urteile gefällt hat.
Durch die Feststellung der Mitschuld des Mitarbeiters hat das Gericht §3 Abs. 1 ArbschG ignoriert.
Eine Verfehlung des Mitarbeiters nach § 15 Abs. 1 sehe ich nicht. Weisung und Unterweisung haben offenbar gefehlt, wie auch die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.
Genaugenommen durfte die Maschine in dem Zustand gar nicht betrieben werden.
Das ist so, als würde Oma die Straße an einer Stelle ohne Zebratsreifen überqueren, ich sehe sie 500 m vorher, aber überfahre sie, weil ich weder TÜV habe (Auto bei eBay als Schrott gekauft), noch Bremsen, und das Lenkspiel ist 15 m....
Aber Oma hat Mitschuld, sie hätte 10 m weiter vorne den Zebrastreifen nehmen müssen.