Geschäftsführer nach tödlichem Arbeitsunfall angeklagt

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  • Und mal wieder ist auch der "Sicherheitsbeauftrage" mit dabei.

    Sieht aber aus der ferne so aus, als hätte dieser seine Arbeit gemacht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Ich glaube, der Bericht ist Müll, geschrieben von einem ahnungslosen Lokaljournalisten (wie das Meiste in Zeitungen). Ich glaube nicht, dass die bezeichneten Sachverhalte so zutreffen, wie in diesem Artikel geschrieben.

  • Hallo,
    ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein SiBe, welcher seine Leistung ehrenamtlich erbringt, einen Strafbefehl bekommt.
    Da muss er schon mit grober Absicht dem Chef geholfen haben, die Arbeiter an unsicheren Maschinen arbeiten zu lassen.
    Aber es gibt ja nix, was es nicht gibt...


    Gruß ...

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Hallo,
    ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein SiBe, welcher seine Leistung ehrenamtlich erbringt, einen Strafbefehl bekommt.
    Da muss er schon mit grober Absicht dem Chef geholfen haben, die Arbeiter an unsicheren Maschinen arbeiten zu lassen.
    Aber es gibt ja nix, was es nicht gibt...


    Gruß ...

    Ich gehe davon aus, dass mit dem "Sicherheitsbeauftragten" die SiFa gemeint ist. Deswegen steht der Begriff im Eröffnungsthread auch in Gänsefüsschen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Scheff so: "Hal's Maul, ich bezahle das - oder Du fliegst!"
    SiFa/SiB/XXX so: "OK..."


    Nur so als Gedanke.....


    Hat ihm wohl trotzdem nichts genützt.... Verantwortung zu übertragen ist nämlich schwierig... Eher führt man Kamele durch Nadelöre oder küsst man Tote wach....

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  • Ein klassisches Beispiel dafür, wie immens wichtig die Dokumentation ist. Und diese Dokumentation mindestens in doppelter Ausführung, am besten auch für zu Hause.

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Und diese Dokumentation mindestens in doppelter Ausführung, am besten auch für zu Hause.

    Das hängt natürlich von den Gegebenheiten im Betrieb ab. Ich habe wirklich Kopien von allem zu Hause, insbesondere von allen Kommentaren und Hinweisen zu Missachtungen von Verordnungen, Regeln etc. Dazu hat mir ein Anwalt geraten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • @caterpilar


    Genau das meinte ich!
    Bei jedem Lehrgang/Fortbildung (z.B. Abfallbeauftragter, UMB, Gewässerschutzbeauftragter, etc.) wurde immer im rechtlichen Teil empfohlen, sich eine Sicherheitskopie "unter's Kopfkissen" zu legen.

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Tja.....kenn ich.
    Aber das der Sicherheitsbeauftragte / SiFa den Strafbefehl akzeptiert hat..................hmm

    Ist doch ein fast automatischer Vorgang. Person x hat noch nie Probleme mit Polizei und Staatsanwaltschaft gehabt. Dann kommt auf einmal ein Schreiben einen privat zugestellt. Verdacht auf fahrlässige Tötung--> "Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ". Uppsssss…. 5 Jahre??..da bekommt man schon Angst. Der Anwalt macht es ja auch nicht umsonst. Aber Glück im Unglück: Staatsanwalt stellt mein Verfahren ein, gegen xxxx Euro. Also Überlegung, gleich zahlen und es von der Backe haben. Oder Anwalt Geld überweisen, mit ungewissen Ausgang (Kosten und Strafmaß) leben. Halte es ziemlich normal und menschlich , dass Leute Strafbefehle akzeptieren.

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  • Wenn man so was liest kommt man schon immer weder ins Grübeln.
    Mich würde interessieren, wie ihr Gespräche dokumentiert. Vieles wird bei uns mündlich besprochen, ohne dass es davon ein Protokoll gibt. ?(

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Denkbar ist eine Art Tagebuch. Eine Kladde, in die man sich alle Notizen schreibt. Handschriftlich und chronologisch geführt sollte das ein gutes Beweismittel sein. Ich kenne etliche Kollegen, die so ein Ding im DIN A6 Format immer in der Tasche haben. Wenn man die aufhebt, kann man noch nach Jahren nachvollziehen, wer wann welche Anweisung gab. Oder wen man gewarnt hat...



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Wenn man so was liest kommt man schon immer weder ins Grübeln.
    Mich würde interessieren, wie ihr Gespräche dokumentiert. Vieles wird bei uns mündlich besprochen, ohne dass es davon ein Protokoll gibt. ?(

    Hallo,


    für wichtige Gespräche schreibe ich im Anschluss dann schon mal ne Mail beginnend mit dem Satz: "Der guten Form halber fasse ich unser Gespräch aus meiner Sicht noch mal zusammen...." oder auch: " ...in Bezug auf unser eben angesprochenes Thema, hier noch mal der Link zu Vorschrift XY..."
    Das mit dem Tagebuch finde ich aber auch eine gute Idee.


    Viele Grüße
    EHS Mann

  • Wenn man so was liest kommt man schon immer weder ins Grübeln.
    Mich würde interessieren, wie ihr Gespräche dokumentiert. Vieles wird bei uns mündlich besprochen, ohne dass es davon ein Protokoll gibt. ?(

    Über jeden Termin, bei dem Sachen besprochen oder festgelegt wurden (jetzt nicht: wie es dem Hund geht oder ob er gut ge....t hat), bekommt der Gegenüber und deren Vorgesetzter wenn vorhanden, ein kurzes Gesprächsprotokoll. DAS habe ich in den 20 Jahren Sifa gelernt. Hab alle Dokumente, E-Mails etc. zusätzlich auf ner externen FP für zu Hause gespeichert. Hat mir den Arsch gerettet: Mich hats erwischt..............

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  • Hallo zusammen,


    Jeden Mangel den ich bei Begehung, Rundgängen oder einfach so sehe und angesprochen habe, wird via EMail an den Teamleiter oder zuständige Abteilung kommuniziert. So kann ich meine beratende und vorbeugende Tätigkeit nachweisen.
    Jedes Gespräch, jeder Austausch, jedes Fehlverhalten dass ich sehe oder jeder Dialog ala "..der CW-EHS hat gesagt das ist gefährlich und dass oder jenes könnte die Folge sein, aber was weiß der schon..", kommen in mein kleines Notizheft mit Datum, Ort, Gesprächsteilnehmer und der jeweiligen Reaktion.


    Im Falle eines Falles kann JEDES Dokument (und wenn es nur eine handschriftliche Notiz ist) Gold wert sein, in dem eindeutig erkennbar ist, dass du deinen beratenden Pflichten und Schadensfall vorbeugenden Tätigkeiten nachgekommen bist.

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"


    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

  • Aber das der Sicherheitsbeauftragte / SiFa den Strafbefehl akzeptiert hat..................hmm

    Das ist eine Frage der "Wirtschaftlichkeit".
    Stell dir vor die Staatsanwaltschaft bietet dir an eine Verwaltungsgebühr ohne Anerkennung der Schuld zu bezahlen. Diese ist ca. 2000 Euro hoch. Damit wäre die Sache dann vom Tisch. Wenn du dir einen Anwalt nimmst (und das rate ich JEDEM in so einer Situation) dann arbeitet der (es sollte ja ein spezialisierter Anwalt für Arbeitsschutz sein) einen Tag für den Satz. Wenn jetzt noch deine Versicherung (nehmen wir mal an du bist Externer Berater) das ganze bezahlt (ist ja kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit), dann denkst du darüber nicht mehr nach.
    Jetzt hast du die Wahl zwischen. "Ich ziehs durch und will wissen wer Schuld hat...." oder "Ich bezahle und kanns vergessen....."


    Eine Ergänzung... Wählst du Möglichkeit 2.... Du wirst es aber nicht "wirklich" vergessen. Es arbeitet lange in dir und du hast eine Stinkwut und fragst dich immer wieder ob du es nicht doch hättest durchziehen sollen! (Eigene Erfahrung!)
    Das fühlt sich immer an wie ein "Freispruch" 2ter Klasse....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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