Guten Tag alle zusammen,
bei uns im Unternehmen sollen nun die Mitarbeiter, die Flurförderzeuge führen schriftlich beauftragt werden.
(Laut Aussage der Mitarbeiter hat sich die GF bislang immer dagegen gesträubt, warum auch immer).
Die GF möchte, dass der jeweilige Meister also Vorgesetzte die Bestellung unrterschreibt.
In der DGUV Vorschrift 68 § 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen steht jedoch:
(1) Der Unternehmerdarf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die
1. mindestens 18 Jahre alt sind
2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
3. ihre Befähigung nachgewiesen haben
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.
Nun meine Frage, darf/ muss der Meister die Beauftragung überhaupt Unterschreiben? Eine Übertragung von unternehmerpflichten liegt nicht vor.
Gruß Achim