Beiträge von Achim86
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Guten Morgen zusammen,
ich bin aktuell dabei, für unseren Betrieb die Gefährdungsbeurteilungen zu überarbeiten bzw. zu erstellen.
Ich bin mir allerdings noch nicht ganz sicher, wie ich das am besten mit den Gefahrstoffen handhaben soll bzw. kann
Erstelle ich für jeden Gefahrstoff eine separate GBU z. B. nach dem angehängten Muster und verweise in der arbeitsablauf-/ objektorientierten GBU auf diese? Oder integriere ich die GBU des Gefahrstoffs in die arbeitsablauf-/ objektorientierte GBU?
Wie Handabt Ihr das so in der Praxis? Was nutzt Ihr für ein Formular?
Gruß Achim
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Moin,
es kommt auf den Abstand zwischen den beiden Regalen an.
Schaue dir mal die DGUV Regel 108-007 an.
Dort steht geschrieben unter 4.2.4.4 :
"Doppel-Regale, die von zwei Seiten mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln beladen werden, müssen Durchschiebesicherungen aufweisen, die bis zu einer Höhe von mindestens 150 mm wirksam sind"
bzw. unter 4.2.4.5 :
"Durchschiebesicherungen nach Abschnitt 4.2.4.4 sind nicht erforderlich, wenn bei mittiger Einlagerung zwischen den von beiden Seiten eingebrachten größten Ladeeinheiten ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 mm gewährleistet ist.
Siehe auch Anhang 2 Abbildung 8b."Gruß Achim
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Guten Abend, da kann ich mich meinen Vorredner nur bestätigen - eine Höhenrettung ist nicht erforderlich.
Jede Arbeitsbühne hat einen Notablass.
Bei einer Scherenbühne wird dieser durch das Ziehen eines bestimmten Griffs betätigt. Bei einer Teleskopbühne über das Manuelle schalten der Ventile in Kombination mit einer manuellen Hydraulikpumpe.
Zu beachten ist immer, dass alle Sicherheitsfunktionen bei Betätigen des Notablasses nicht mehr aktiv sind.
Das kann unter Umständen bei einer Teleskopbühne entscheiden für die Betätigung bzw. für die Reihenfolge der einzelnen Ventile sein.
Am besten spreche mal mit Euren Dienstleister im Bereich der Arbeitsbühnen
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Glückwunsch
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Guten Tag zusammen,
ich sitze gerade bei der GBU für eine mit Sandwichpaneele eingedeckte, flach geneigte Dachfläche (40 x 60) mit einer Dachneigung von 10°.
Der Zugang ist abgeschlossen, das Dach wird nur einmal im Jahr zwecks Wartung der RWA betreten.
Die Lichtkuppeln sind durchsturzsicher ausgeführt (auch bei geöffneter Kuppel) und sind mit einen Abstand >2,5 m zur Absturzkante zu erreichen.
Ein betreten des Gefahrenbereichs bzw. der Absturzkante ist zu keinen Zeitpunkt erforderlich.
Ich tue mich gerade etwas schwer, die Dachoberfäche also das Betreten der Sandwichpaneele in Verbindung mit Nässe und der Dachneigung zu bewerten.
Also ob es möglich ist, bei einer nassen Dachoberfäche ins Rutschen zu kommen und 20 m (im ungünstigsten Fall 10 m) das Dach herunterzurutschen und über die Absturzkante zu fallen .
Was meint Ihr, ist das möglich ? Hat jemand von Euch erfahrungen?
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Guten Morgen,
wieso den suboptimal?
Bei der von dir genannten 3M Halbmaske handel es sich ebenso um einen vollwertigen Atemschutz, wie bei den Einwegmasken.
Ich habe Dir das Datenblatt der Maske beigefügt. Wie Du diesen entnehmen kannst, bietet 3M für die Maske alle gängigen Filter gegen Partikel und Gase an.
Die große Frage ist, ob die Maske bzw. die Filter derzeitig überhaupt lieferbar sind.
Meine Erfahrung ist, dass mittlerweile die Filter für Halb- und Vollmasken ebenso vergriffen sind wie Einwegmasken.
Gruß Achim
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Moin,
Herzlichen Willkommen!
Schönen Gruß aus Leer -
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Guten Tag,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen, aber wende dich doch am besten direkt an Weka.
Für die sollte es ein leichtes sein.Dir auch ein schönes Wochenende
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Guten Abend, falls du noch auf der Suche nach einen Betriebstagebuch bist, kann ich dir eins als Muster zukommen lassen.
Anderer Frage, hat jemand von euch ein Muster für eine GBU nach der 42. BImSchV?!
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Vielen Dank.
Du hättest es auch einfacher haben können (man kann sein Geld auch einfacher verdienen).
Wie kann ich denn das verstehen?!
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Ich habe Fertig
Ich habe letzte Woche die Ausbildung zur Fachkraft erfolgreich abgeschlossen
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vielen Dank erstmal
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Guten Morgen,
Ich denke ... das kommt darauf an wie ihr aufgestellt seid...Aber warum soll der Meister die Beauftragung nicht unterschreiben dürfen.
Ok die Vorgesetzten dürfen Unterschreiben aber müssen die auch ohne das es von der GF delegiert wird?
Wie oben geschrieben, es liegt keine Übertragung von unternehmerpflichten vor. Eine Stellenbeschreibung existiert ebenfalls nicht.Da wird sicher von dem einen oder anderem kommen: „Nein das unterschreibe ich nicht! Wo steht, das ich das Unterschreiben muss?“.
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Guten Tag alle zusammen,
bei uns im Unternehmen sollen nun die Mitarbeiter, die Flurförderzeuge führen schriftlich beauftragt werden.
(Laut Aussage der Mitarbeiter hat sich die GF bislang immer dagegen gesträubt, warum auch immer).Die GF möchte, dass der jeweilige Meister also Vorgesetzte die Bestellung unrterschreibt.
In der DGUV Vorschrift 68 § 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen steht jedoch:
(1) Der Unternehmerdarf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die1. mindestens 18 Jahre alt sind
2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
3. ihre Befähigung nachgewiesen haben
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.Nun meine Frage, darf/ muss der Meister die Beauftragung überhaupt Unterschreiben? Eine Übertragung von unternehmerpflichten liegt nicht vor.
Gruß Achim
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Guten Tag Meik,
wie Waldmann bereits geschrieben hat, es wird viel von den einzelnen BG's Angeboten.
Zum Erstellen von GB z.B. Praxisgerechte Lösungen der BG ETEM oder GefDok der BG RCI.
Ich habe beide Programme getestet und nutze aktuell GefDok.Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe erstelle ich aktuell mit GisChem-Interaktiv der BG RCI/BHHM.
Du wirst dabei Step für Step durch die Erstellung der Betriebsanweisung geführt, was ich persönlich als sehr hilfreich erachte.Wir können darüber aber in Bad Wilsnack bei einem Kühlen Bier sprechen
Gruß Achim
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Vielen Dank
Auch ich wünsche Euch allen ein frohes besinnliches Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
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Guten Tag,
die Praktikumsarbeiten befinden sich zum Download im Archiv.
Dieses wird dir jedoch erst bei 10 sinnvollen Beiträgen im Forum freigeschaltetDu findest aber im Forum im Bereiche "alles über die SiFa Ausbildung" viele nützliche Tipps und Hinweise zum Erstellen der Praktikumsarbeit.