Beiträge von Lagermeister

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    Guten Tag,

    wir haben entleerte Verpackungen die Restanhaftungen von "Gefahrstoffen" enthalten.

    Die Kleber-Restanhaftung an der Verpackung härtet fast komplett aus, nach.

    Wie würdet Ihr hierbei vorgehen? Gibt es mehrere Lösungsmöglichkeiten?

    Zum einen könnte die Verpackung als "gefährlicher Abfall" angesehen werden? Wie und wo muss dieser dann entsorgt werden, gibt es hierzu Erfahrungen? Wenn es denn ein gefährlicher Abfall ist, müsste er dann nicht auf einer Untertage-Deponie landen? Wobei diese ja nur für sehr gefährliche Stoffe bestimmt sind? Sprich die Verpackung wird so oder so verbrannt? Die Einstufung erfolgt nur durch ein externes Unternehmen, das die Verpackung einstuft, umverpackt, transportiert und entsorgt?

    Zum anderen könnte man da es sich nur um Restanhaftungen handelt und diese fast noch komplett aushärten für die Entsorgung über den industriellen Restmüll entscheiden? Die Gefährlichkeit der enthaltenen Gefahrstoffe sind gering?, ...

    Oder hat der Hersteller die Pflicht die Verpackung mit Restanhaftungen zurückzunehmen bzw. für die Entsorgung Entgeltlich mit aufzukommen?

    ...

    Lieg ich mit meinen drei Vorgehensweisen ansatzweise richtig? Wie würdet Ihr vorgehen, bzw. vill. den Abfallschlüssel bestimmen und wer hat ein paar Informationen zum Thema Entsorgung von Gefahrstoffen, Verpackungen mit Restanhaftungen.

    Liebe Grüße und Danke im Voraus

    Anhänge:

    Sicherheitsdatenblatt,

    Foto 1,

    Foto 2

    Danke für eure Tipps!

    Ich Stand auf dem Schlauch und durch die Denkanstöße konnte ich mein Wissen etwas aufbessern.

    Tatsächlich wird die Lotpaste / Lötpaste mit einer Spachtel, in ein geschlossenes System gegeben, die Maschine verarbeitet die Lötpaste automatisch.

    Hergang: im Audit wurde die Empfehlung gegeben die Schutzhandschuhauswahl zu kontrollieren, in der "veralteten Betriebsanweisung" stand Butylkautschuk, verwendet wird aber tatsächlich ein Nitrilhandschuh, so kam der Stein ins Rollen.

    Die Sifa stand bei mir und beauftragte mich damit das zu prüfen, also neues Sicherheitsdatenblatt angefordert und bekommen (Siehe Ausgangsfall). Heute hab ich mir vor Ort die Tätigkeit angeschaut und festgestellt nur die Spachtel wird für ca. eine halbe Stunde am Tag angefasst, um die Maschine mit Lötpaste zu befüllen.

    Dennoch bleibt für mich jetzt noch zu prüfen, ob, wie laut Sicherheitsdatenblatt eine Schutzbrille benötigt wird. Es handelt sich um eine pastöse Paste ^^, fast schon fest.

    Sorry für die Verwirrung und Danke für die Unterstützung.

    Hallo,

    wie könnte die tatsächliche ausgehende Gefahr bei dem angehängten Sicherheitsdatenblatt bewertet, bestimmt werden um daraus die richtige, angemessene PSA zu wählen? (Für mich liest es sich so als würde nur der Gefahrstoff bewertet werden, allerdings ist dieser ja nur Anteilig mit 3-5% im Produkt vorhanden.)

    Was wäre die richtige Herangehensweise? (Einen Lötprofi befragen, den Gefahrstoff genauer betrachten, den Hersteller kontaktieren oder bei der BG nachfragen, ...?)

    Mir ist inzwischen auch schon öfters aufgefallen das das Sicherheitsdatenblatt die bestmögliche Schutzmöglichkeit angibt, dabei würden dann in den meisten Betrieben sehr wahrscheinlich viele im Vollschutzanzug rumlaufen müssen, hat jemand Erfahrung mit dem Stoff oder ähnlichen Produkten?

    Nach dem Sicherheitsdatenblatt ist ein Augenschutz sowie Schutzhandschuhe (Nitril wurde uns vom Hersteller empfohlen) vorgeschrieben.

    Ich würde mich über Hilfestellung sehr freuen, ich denke dieses Thema, Gemisch Zusammensetzung wird mir noch oft begegnen, Gefühlt wählt der Hersteller ja meist die PSA mit bestmöglichem Schutz aus, allerdings gefühlt nicht nach Zusammensetzung der Stoffe sondern nach einer Einzelbewertung der enthaltenen Chemikalien.

    Liebe Grüße Lagermeister

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    Hallo,

    bei unseren letzten ASA Sitzung im Betrieb kam das Thema Steckdostenleisten auf, wobei unsere Elektrofachkraft meinte, nach Betriebsanleitung, Bedienungsanleitung wären unsere der Mark "Brennenst**l" lediglich für den privaten gebrauch geeignet.

    Für mich als Laie auf diesem Gebiet unverständlich, was unterscheidet denn die privaten, wie gewerblichen "nutzbaren" Steckdosenleisten? Warum gibt es diese Unterscheidung? Warum kann eine Elektrofachkraft das nicht prüfen und somit für den gewerblichen Bereich "freigeben"?

    Kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen?

    Mfg Lagermeister

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    Sorry; dumme Frage


    Haste dich überhaupt schon mal mit Arbeitsschutz und dann mit dieser Themaik beschäftigt?

    Mach mal deinen Ausbilder schein für , FFZ, Krane,´HAB und Teleskoplader. Da bekommst du alle Infos die Wichtig sind.

    Hi, sicherlich hab ich mich mit dem Thema noch nicht so tiefgehend befasst bzw. auf einer anderen "Flughöhe", deswegen kommt wahrscheinlich auch mein Wirrwarr zustande.

    Primär geht es mir aktuell um das Thema Hubarbeitsbühnen. Ich wollte aus meinen Erfahrungen zu Stapler und "Ameise" auf die Ausbildung der Hubarbeitsbühnen-Bediener schließen, dabei kam irgendwie ein ziemlicher Mix raus.

    Dennoch, für einen z.B. Hochhubwagen ohne Fahrerstand braucht der Bediener keinen Ausbildungsnachweis wie beim Gabelstapler. Es reicht, anders als beim Gabelstapler eine Einweisung, Beauftragung.

    Und daher der Gedankenschwank zur Hubarbeitsbühne, da hier bei uns aktuelle eine Beauftragung von zwei Mitarbeitern bevorsteht.

    Unsere Hubarbeitsbühne ist ein "Zwerg" (klein) und wird nur intern auf glattem Hallenboden verwendet.

    ... Wir haben einen externen Anbieter, bei dem wir letztes Jahr einen Mitarbeiter von uns einen Staplerschein machen lassen haben, 1 Tag Ausbildung, 300€. Das habe ich mir genauer angeschaut, war beim externen Dienstleister / Ausbilder und hab unseren Mitarbeiter zum Kurs befragt, der Wissenstransfer war denkbar sehr mäßig! Dennoch ist der Ausbildungsnachweis vorhanden.

    Für die Hubarbeitsbühnen wird vom externen Anbieter das gleiche angeboten, daher die Frage, ist ein Ausbildungsnachweis auch für eine Hubarbeitsbühne wie beim Gabelstapler nötig? Oder reicht eine Einweisung und Beauftragung wie bei einem elektrischen Hochhubwagen ohne Fahrerstand? Demnach könnte ich wohl mehr zum Thema Gefahren und richtiges Fahren vermitteln als der externe Anbieter.

    Nachtrag: Ich werd mal meinem Vorgesetzten vorschlagen das ich den Ausbilder BG Kurs mitmache, allein schon um die mindestens jährlichen Sicherheitsunterweisungen zu verbessern.

    @Erwin Vogt ich bin keine SIFA probiere aber für mich und meine Mitarbeiter Stück für Stück mehr Sicherheit und Wissen zu bringen.

    Seh ich auch so, weiß aber praktisch nicht wie weit so etwas gehen könnte, wär wohl eh immer Unterschiedlich. Dennoch: Die Frage bleibt halt immer ist ein Schein, bzw. Ausbildungsnachweis gefordert?

    Stapler klar! ;

    Ameise bsplw. reicht ne Einweisung und Beauftragung;

    Hubarbeitsbühne??;

    Um z.B. einen Staplerfahrer/in auszubilden müsste man eine Gewisse Ausbilder-Ausbildung und Nachweis der Richtigkeit der Ausbildung vorlegen, G25, usw. können, bei der Ameise ist das ja nicht gefordert.

    Und wie siehts bei der Hubarbeitsbühne aus?

    Hi, ich bin ja der Meinung ohne "Staplerschein" kein Staplerfahren! Der Staplerschein weißt ja die Befähigung des Fahrers nach, die durch ein Schulungsschema nach "???" erreicht wurde, so und so viel Theorie wie auch Praxis, im Zweifel müsste der Ausbilder des Fahrers dies nachweisen können, das die Punkte Ordnungsgemäß unterweisen wurden.

    Falscher Denkansatz?

    Stellen wir uns mal vor es passiert ein AU und der Fahrer klagt wegen nicht ordnungsgemäßer Einweisung? Wäre vorstellbar? ?

    Wir haben aktuell das Thema das zwei Mitarbeiter die Hubarbeitsbühne fahren sollen, jetzt steh ich vor der Entscheidung, selbst Beauftragen, Unterweisen oder extern einen Schein dafür machen lassen, Danke im Voraus.

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