Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten.1500 Euro.
Unfall aus 2015 (!!!!) mit Gabelstapler
Die erstellte Gefährdungsbeurteilung enthielt nicht ausreichende Hinweise auf den Gefahrenbereich.
Ich habe so formuliert: Gefährdung durch nicht sichere Verkehrswege. Massnahme: Verkehrswege für Fussgänger und Fahrzeuge sind zu trennen und zu kennzeichnen.
Zusätzlich eine GBU für FFZ wo ich auf einen Sicherheitsabstand von min 0,5 m hingewiesen habe.
Einen Tag nach dem Unfall sofort eine Unfalluntersuchung gemacht und weitere Massnahmen festgelegt (feste Absperrungen etc.)
Bin ziemlich fertig, Donnerstag Termin beim Anwalt.
Wofür sollen wir noch alles haftbar gemacht werden??
Mach das nun 17 Jahre, langsam verliere ich die Lust.
Ich berichte weiter, wenn gewünscht.