Beiträge von Bedra_Sifa

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    Hallo wiki.techno,

    uns wurde als Hilfestellung folgendes gesagt(Ausbildung bei der BGHM) :

    Kapitel 3.1 ff umfasst ca. 2 bis 5 Seiten.Für jeden Handlungsschritt ist in den Unterpunkten

    3.1ff. zu beschreiben, wie das tatsächliche Vorgehen im Praktikum erfolgte.

    Welche Methoden wurden wozu eingesetzt? Mit wem wurde zusammengearbeitet?

    Welche Schwierigkeiten sind aufgetreten und wie wurde damit umgegangen?

    Achtung: Im ganzen Kapitel 3 mit seinen Unterkapiteln sollen keine Ergebnisse enthalten sein.

    Die in den einzelnen Handlungsschritten erzielten Ergebnisse sind erst in Kapitel 4 übersichtlich

    darzustellen. Vorgehen und Ergebnisse sollen klar getrennt beschrieben werden.

    Anmerkung: Konnten im Rahmen des Praktikums die letzten beiden Handlungsschritte nicht

    umfassend realisiert werden, ist dies zu begründen und konkret zu beschreiben, wie Sie bei den

    noch ausstehenden Aktivitäten vorgehen wollen.


    Das Ergebniskapitel 4 mit den Unterkapiteln umfasst ca. 4 bis 9

    Seiten.Hier sollen keine Ausführungen zum Vorgehen mehr beschrieben

    sein; das gehört ins Kapitel 3.1ff.

    Hoffe das hilft die weiter.

    Hallo Pit,

    eine Vorlage für eine konkrete Betriebsanweisung habe ich leider nicht für dich aber ich kenne ein einfaches Tool
    in dem du so eine Anweisung erstellen kannst: Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der cioplenu Software gemacht.

    Bei Fragen kannst du dich gerne melden.

    Viele Grüße
    Marko

    dafür das du noch nicht mal einen Monat alt bist hast du schon super Software Erfahrung gemacht :whistling:

    Hallo DoroZ,

    wollte mich hier auch nochmal bedanken.
    Deine Karteikarten haben mir mehr gebracht als die DVD.
    Hatte letzte Woche meine Prüfung und von den Übungsfragen der DVD wurden kaum welche abgefragt.
    Daher war deine Zusammenfassung wirklich ideal zum lernen.

    An alle die es noch vor sich haben konzentriert euch nicht zu stark auf die Übungsfragen der DVD,
    sondern mehr auf die Inhalte der Kapitel und schaut euch die Grafiken gut an :)
    für mich geht die Reise jetzt weiter :)

    Gruß Adrian

    Morgen in die Runde,
    als ich noch in der Instandhaltung gearbeitet habe, hatten wir für solche fälle immer einen Notfallplan indem jede Woche ein anderer Elektriker Bereitschaft hatte.
    Die Elektriker werden regelmäßig geschult und führen Schaltungen an den Trafostationen durch (20KV) dies benötigt übrigens eine extra Zertifizierung.
    Das wichtigste ist das die Anlage spannungsfrei gemacht wird.

    mfg
    Adrian

    Vielen Dank für die Antworten,
    geprüft werden alle Anlagen jedes Jahr es sind auch alle Prüfbücher da und Vollständig.
    Es geht nur um den Kranschein den es hier im Betrieb wohl nicht gibt, es wird zwar jährlich unterwiesen
    allerdings fehlt der Nachweis für die Befähigung von den Mitarbeitern nach DGUV Grundsatz 309-003.

    Daher heißt es jetzt alle mal zu Nachschulung :)

    Hallo Zusammen,
    ich hätte hierzu auch nochmal eine Frage bezüglich der Definition "Kran".
    in der DGUV52 steht ja:

    § 2 Begriffsbestimmung
    (1) Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.

    Aber was genau ist mit Bewegen gemeint?
    elektrisch bewegen oder auch von Hand bewegen ?

    Wir haben im Betrieb 4 Krananlagen die elektrisch bewegt werden, links -rechts, hoch-runter.
    Die restlichen ca.100 Anlagen können nur heben und senken, die Bewegung von links nach rechts erfolg nur durch Handbetrieb.

    In unterlagen vom TÜV Süd fand ich ein Bild hierzu dort ist unter "Was sind Krane" ein Bildbeispiel.
    Dort war die rede von Verfahren in ein Richtung und Heben.
    Unter "Verfahren" würde ich jetzt eine elektrische Tätigkeit verstehen.

    Schon mal vielen Dank für eure Antworten.

    Mit Freundlichen Grüßen
    Adrian

    Guten Morgen an alle,
    kleines Feedback zum Gespräch mit der BGHM.
    Es verlief alles bestens, ein kurzes Gespräch über die Qualifikation und etwas viel small talk.
    Die Geschäftsführung wurde hier viel befragt und nochmal auf die Wichtigkeit des Themas Arbeitssicherheit hingewiesen.
    Ein weiteres Thema war die Frage der Verantwortung und das die SifA beratend tätig ist.

    Also alles halb so wild gewesen :)

    Im Februar geht es jetzt endlich los. :thumbup:

    Hallo Liebes Sifa Team,

    ich soll im Februar 2019 meine Ausbildung zur Sifa starten.
    Vorher soll es allerdings noch ein Gespräch mit einer Zuständigen Person aus der BGHM geben.
    Hier wird geprüft ob der Anwärter auch ausreichen qualifiziert ist.
    Desweiteren sollen hier auch schon Fachkenntnisse zum Thema Arbeitssicherheit nachgefragt werden.
    Jetzt stehe ich ja erst am Anfang meiner Ausbildung und habe daher nicht das genaue Fachwissen in den Bereichen.

    Hat vielleicht jemand schon ein solches Vorgespräch gehabt und kann mir hierzu was sagen.
    ?(
    Vielen Dank.