Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir bei einer Frage helfen.
Ich hatte heute eine Begehung mit unserer Betriebsärztin und unserer SiFa (Bin selbst noch in Ausbildung).
Dabei wurde mir von Beiden gesagt, dass allen Bedienern von CNC-Maschinen eine Bildschirmarbeitsplatzvorsorge angeboten werden muss. (wären bei uns ca. 80 Personen im 130 Personen Betrieb)
Das finde ich ziemlich übertrieben. Dann müsste ja Jedem der beruflich aufs Smartphone guckt oder mit Barcodescannern im Lager hantiert auch diese Vorsorge angeboten werden??
Im §1 der ArbStättV steht:
(4) Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für
1.Bedienerplätze von Maschinen oder Fahrerplätze von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten,
....
Der Anhang Nummer 6 der hier ausgeschlossen wird bezieht sich aber nur auf die Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.
Sprich: Er besagt nicht, dass es keine Bildschirmarbeitsplätze sind.
Und jetzt komme ich nicht weiter... Wo finde ich die rechtliche Grundlage die besagt das das nötig ist? (ArbMedVV ist klar, dort steht aber nicht ob dies auch Bildschirmarbeitsplätze sind.)
Hoffe meine Frage ist verständlich...
Vielen Dank im Voraus.
siphil