Tanzderhexen
Besten Dank für die Antwort.
Die DIN 4754 war mir nur indirekt durch die jährlich durchzuführende Ölanalyse bekannt, könnte mir hier aber evtl. weiterhelfen.
"Was wurde bisher geprüft?"
Bisher wurde nur vor 12 Jahren eine Inbetriebnahmeprüfung durch die ZÜS durchgeführt.
Prüffristen wurden darin ermittelt, nur leider nie umgesetzt. Sprich 12 Jahre nichts gemacht hinsichtlich Druckbehälterprüfungen.
Was unregelmäßig gemacht wurde ist die Prüfung der Anlage durch den Hersteller nach BetrSichV und ab und zu die jährlich durchzuführende Ölanalyse nach DIN 4754.
Mir geht's hier wirklich nur um die Druckbehälterprüfung als überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV.
Der Hersteller und der TÜV haben mir leider widersprüchliche Aussagen gegeben.
Hersteller sagt: Nicht prüfpflichtig bei 1 bar, da Anlage vor 2015 -> Bestandsschutz
TÜV sagt: Er hieß es nicht prüfpflichtig, jetzt wohl da 1 bar.
Gefährdungsbeurteilung liegt auch in meinem Aufgabenbereich, deshalb versuche ich die ganze Thematik jetzt aufzugreifen und die Prüffristen festzulegen.
"In welcher Funktion sollst du dies hier durchführen?"
In meiner Funktion als interne Teilzeit-SiFa. Ich kümmere mich um alle Prüfungen und deren Mängelbeseitigung.
Aufgrund mangelnder Organisation lasse ich mich da im Moment drauf ein, richtig ist es natürlich nicht.
"Was hat der Versicherer der Anlage für Auflagen zum Brandschutz gemacht?"
Das ist ein guter Hinweis, habe ich bisher nicht dran gedacht und werde ich in Erfahrung bringen.