Hallo und guten Tag,
ich war in den vergangenen zwei Tagen in Neuwied bei unserem Freund Wolfgang Winter (SSB) zu einem Fortbildungssemniar für Brandschutzbeauftragte. Wolfgang ist schon lange "Rentner" aber immer noch voll aktiv.
Während des Seminars sind wir auf das Thema private Elektrogeräte im Unternehmen gestossen. Dabei fiel dann folgender Satz --> trotz regelmäßiger Prüfung der privaten Elektrogeräte besteht kein Versicherungsschutz durch
den Brandversicherer. Die Prüfung hat für den Versicherungsschutz keine Relevanz. Nochmal zur Unterstreichung --> ich rede über private Elektrogeräte im Unternehmen, von Mitarbeitern mitgebracht.
Bei uns sind private Elektrogeräte von der GL über die BSO zugelassen. Diese werden von unserer Elektrofachkraft vor Inbetriebnahme und nach vorher festgelegter Frist geprüft.
Als Lösungsvorschlag kam von einem weiteren Teilnehmer: Übergang des privaten Elektrogerätes als Eigentum des Unternehmens! Also ändern des Eigentumsverhältnisses. Dies würde u. U. bedeuten, das mögliche Ersatzteilbeschaffung oder Reparaturen der
AG zu bezahlen hat.
- Ist das Richtig?
- Gibt es hier im Forum jemanden dessen AG dies ebenfalls so handhabt?
- Gibt es noch andere Lösungsmöglichkeiten?