Beiträge von CreMa

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hi zusammen,

    ich benötige mal ein wenig Input bzw. Gedankengut/Tipps:

    Gewisse höhere Ebenen haben leider die Angewohnheit wenig, bis gar nicht zu kommunizieren, soweit sicherlich nichts neues ;)

    Mir ist nun über Umwege, inoffiziell zugetragen worden, dass die 'ausstehende' Besichtigung/Prüfung unseres Regallagers bereits im Februar stattgefunden hat und der Bericht, diverse Punkte Warnstufe Orange und Rot aufweist.

    Bsp:

    Ständerrahmen Fußplatte - stark verdreht, müssen gerichtet und zusätzlich im Hallenboden verankert werden

    Ständerrahmen Fachwerkstrebe - beschädigt, müssen getauscht werden

    falsche Trägertypen (schwächere Ausführung)

    Sicherungsstifte - fehlende Komponenten. keine originalen Komponenten


    Von oben wurde delegiert, dass Angebote zur Behebung einzuholen sind, mehr nicht.

    Den Bericht kenne ich offiziell nicht, habe aber Bauchschmerzen damit, dass keinerlei Maßnahmen eingeleitet wurden, also keine Lagerebenen gesperrt wurden, oä.

    Aktuell bin ich ein wenig ratlos und muss das noch sacken lassen...und die Gedanken reichen von offiziell oben anklopfen, über Hinterfragen der grundsätzlichen Akzeptanz der ArbeitsSicherheit, bis hin zu Termin mit der TAP...

    Hat jemand mit so einer Situation vlt schon mal zu tun gehabt, wie seid ihr damit umgegangen?

    Vielen Dank für eure Infos / Meinungen / Einschätzungen.

    Es verhält sich am ehesten so wie von AxelS und MichaelD beschrieben.

    Die GB ist grundsätzlich vorhanden, die Folgen einer Beschädigung sind auch bekannt, wurden bislang aber als 'nicht so wichtig' angesehen. Das Thema kommt aber nun endlich auch bei der GF an...

    Mir ging es grundsätzlich um den Gedanken, dass die TRGS 510 greift, da Lagerung, was bislang stoisch verneint wurde.


    Nochmals Danke und sonnige Grüße

    Hallo Community,

    vlt kommt ja jemand aus dem Logistikbereich (oder betreut dort) und hat entsprechende Erfahrungen bei der Thematik:

    Es geht um Gefahrgut, welches beim Umschlag beschädigt wird und auf dem Betriebsgelände vorgehalten werden muss, bis der beauftragte Fachbetrieb dieses zur Entsorgung abholt.

    Aktuell kommt hier die Frage auf, wie die Vorgaben sind, wenn beschädigte Gebinde (Fässer, Kanister, IBC's) vorgehalten werden müssen.

    Die Entsorgungstermine sind aktuell leider abenteuerlich...

    (Hinweis:

    Ich schreibe bewusst Vorhaltung, nicht 'Lagerung', da intern die Meinungen kursieren, dass keine Lagerung stattfindet (IMHO handelt es sich um Lagerung, insbesondere durch die Definition der Lagerung in der TRGS 510).)


    Der Anwendungsbereich der TRGS ist in meinen Augen erfüllt, da ausgetretener Stoff beseitigt wird und eine Abgabe an andere erfolgt (Entsorgungsbetrieb).

    Die Vorgaben greifen demnach, mit allem, was dazu gehört (natürlich abhängig von Stoff, Menge, etc.), aber auch mit allem was noch hinten dran hängen könnte -> WHG.


    Ist mein Gedankengang grundsätzlich richtig, wie seht ihr das?

    Gibt es jemanden der einen LogistikBetrieb betreut und Erfahrungswerte / Input hat?


    Schönes, sonniges WE

    Quereinlagerung

    (engl. Crosswise storing) ist die Einlagerung von Paletten in ein Regal mit der Stellrichtung Längsseite zum Gang.

    In Palettenlägern mit Mehrplatz-Lagersystem (mehrere Paletten pro Fach) wird die Längseinlagerung aufgrund des geringeren Durchhangs gegenüber der Q. vielfach bevorzugt. Q. hat jedoch u. a. Vorteile beim manuellen Kommissionieren von Palette (geringere Greiftiefe).

    Quelle: logipedia / Fraunhofer IML

    oder via google

    Das Abstellen einer defekten Rampe ist sicherlich nicht optimal, ich vermute aber mal, dass der Fahrer auch gar keinen Auftrag hatte, die Wechselbrücke zu prüfen (sonst wäre es ihm ja schon bei der 'Beladung' aufgefallen und er wäre nie gestartet).

    Ansonsten dürfte es sich so verhalten, wie vom Rest beschrieben:

    Vor Beladung der Wechselbrücke müsst ihr euch vergewissern, dass diese einsatzbereit ist.

    Im Idealfall inkl. Prüfprotokoll/Dokumentation.


    Die gleiche Problematik hatten wir auch mal, allerdings mit eigenen Wechselbrücken.

    Bis zum Zeitpunkt X war nicht bekannt, dass die WB's als Lagerfläche genutzt werden bzw. es gab keine Prüfung.

    Die WB's wurden letztendlich entsorgt (Reparatur wäre zu teuer gewesen) und niemand wollte die Verantwortung dafür übernehmen.

    Moin,

    von unserer TAP kam nach einem tödl. Unfallereignis damals der Hinweis, für jeden Unfallbeteiligten (dazu gehören auch alle Ersthelfer!) eine Unfallanzeige zu erstellen und diese an die BG zu senden, damit auch evtl. später auftretende (psychische) Belastungen berücksichtigt werden können.

    Da reagiert ja jeder anders und teilweise deutlich zeitversetzt!

    Hi,

    sollte das Testergebnis positiv ausfallen, muss dieses Ergebnis aktiv über die app freigegeben werden, damit eventuelle Kontakte diese Info entsprechend erhalten.

    An dieser Bereitschaft scheint es allerdings auch ein wenig zu hapern...

    Aktuelle Kennzahlen vom RKI

    Doch wie viele Nutzer haben ihre Corona-Infektion bereits in der Corona-Warn-App gemeldet?

    Hierzu kann das Robert-Koch-Institut aus Datenschutzgründen keine genauen Zahlen veröffentlichen. In den aktuellen RKI-Kennzahlen zur Corona-Warn-App (Stand: 23.10.2020) wird offiziell angegeben, dass Nutzer über die App in 18.126 Fällen positive Testergebnisse geteilt haben (bis 17. Oktober 2020). Die Quote der Nutzer, die ihr positives Ergebnis geteilt haben, liegt bei rund 60 Prozent (Daten vom 1. September bis 21. Oktober 2020).

    Bei uns kommt gerade das Thema 'Reduzierung der Urlaubstage wg Kurzarbeit' auf.

    Der AG hat mitgeteilt, dass sich der Urlaubsanspruch auf Grund der KU verringern kann, je nach KU%.

    Lt. Tante g... gibt es dazu rechtlich noch keine abschließende Meinung, aber seit nicht überrascht, wenn euer AG das Thema auch angehen sollte.

    Mal sehen wie das Thema hier weitergeht, MA-Motivation sieht aber def. anders aus...

    Moin

    Artikel bzw Vid in der aktuellen dvz:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Interessante Nr., aber sicherlich nicht für jede Firma umsetzbar (allein wegen der Kosten).

    Wird gerade mit unserer BA thematisiert.

    Sind euch Firmen/Bereich bekannt, in denen solche Schnellltests zum Einsatz kommen?