Hi Zusammen, wieder kommt eine interessante Frage bei mir an, wo mich eure Meinung interessiert.
Sollte eine Erste Hilfe Leistung auf dem Nachhauseweg von der Arbeit vorsorglich im Verbandbuch eingetragen werden?
Ich finde gar nicht so leicht zu beantworten. Der Heimweg ist natürlich unfallversichert, Unfälle wären also vom Grundsatz he ein "Wegeunfall". Ist die allgemeine "Bürgerpflicht" einer Ersten Hilfe dann auch eine versicherte Tätigkeit? Der Heimweg würde für diese "private" Angelegenheit lediglich unterbrochen. Erst danach würde der weitere Heimweg wieder versichert sein. Kommt es also während der 1. Hilfe zu einer kleinen Verletzung, wäre sie nach meinem Verständnis kein "Arbeits- oder Wegeunfall" und somit nicht einzutragen, oder? Bin gespannt auf eure geschätzte Meinung dazu.
Gruß Sifuzzi