Verbandbuch

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  • Hi Zusammen, wieder kommt eine interessante Frage bei mir an, wo mich eure Meinung interessiert.

    Sollte eine Erste Hilfe Leistung auf dem Nachhauseweg von der Arbeit vorsorglich im Verbandbuch eingetragen werden?

    Ich finde gar nicht so leicht zu beantworten. Der Heimweg ist natürlich unfallversichert, Unfälle wären also vom Grundsatz he ein "Wegeunfall". Ist die allgemeine "Bürgerpflicht" einer Ersten Hilfe dann auch eine versicherte Tätigkeit? Der Heimweg würde für diese "private" Angelegenheit lediglich unterbrochen. Erst danach würde der weitere Heimweg wieder versichert sein. Kommt es also während der 1. Hilfe zu einer kleinen Verletzung, wäre sie nach meinem Verständnis kein "Arbeits- oder Wegeunfall" und somit nicht einzutragen, oder? Bin gespannt auf eure geschätzte Meinung dazu.

    Gruß Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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  • Selbst in der Freizeit ist die Erste Hilfe Leistung des Hilfe leistenden versichert. Üblicherweise über die entsprechende Unfallkasse des Bundeslandes.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    1. Hilfe tut Not und ist gefordert.

    Es gibt dazu die gesetzliche Verpflichtung und auch die sittliche Verpflichtung. Das braucht man gar nicht auseinanderzudröseln: Pflicht und damit basta - keine Diskussion.

    Jeder der eine erste Hilfe Leistung gibt und dabei irgendeinen Schaden erleidet, der hat einen Anspruch auf ............,
    Axel sagte es schon: Die UK's stehen da in der Pflicht. Ein Schaden in Bezug auf eine verschmutze Jacke wird darüber sicher nicht geregelt, hier greift die Haftpflichtversicherung des Hilfe-Annehmers, bzw. des Verursachers.

    Die Geschichte Heimweg und Verbandbuch gilt hier für Arbeitnehmer (Arbeitsunfall abgesegnet durch die zuständige BG.

    Eine pauschale Antwort wird es nicht geben. Jeder Fall liegt anders.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Fall 1: Der auf dem Heimweg befindliche Arbeitnehmer braucht Erste Hilfe. => Eintrag ins Verbandbuch.
    Fall 2: Der auf dem Heimweg befindliche Arbeitnehmer leistet Erste Hilfe und erleidet dabei selbst einen Gesundheitsschaden. => Kein Eintrag ins Verbandbuch aber Regulierung durch die zuständige UK.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Fall 1: Der auf dem Heimweg befindliche Arbeitnehmer braucht Erste Hilfe. => Eintrag ins Verbandbuch.
    Fall 2: Der auf dem Heimweg befindliche Arbeitnehmer leistet Erste Hilfe und erleidet dabei selbst einen Gesundheitsschaden. => Kein Eintrag ins Verbandbuch aber Regulierung durch die zuständige UK.


    Gruß Michael

    Hallo zusammen,
    Fall 2 sehe ich auch als Verbandbuch-würdig. Der Zusammenhang zu einem möglicherweise später eintretenden Gesundheitsschaden muss herstellbar sein. Das geht noch weiter. Die BG möchte den tatsächlichen "1. Ersthelfer". Also den, der die unmittelbaren Schritte eingeleitet hat, bevor sich der "tätigwerdende Ersthelfer" auf den "Bedürftigen gestürzt hat".
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

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  • Hallo AxelS,
    in dem, dieser Argumentation geschilderten Fall der BG, litt der Verunfallte an einer Hep. C-Infektion.
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Andre' Maurois

  • Somit ein Sonderfall, da hier der Ersthelfer dadurch möglicherweise eine Infektion davongetragen hat. Üblicherweise werden die Daten des Ersthelfers allerdings nicht erfasst, sind somit auch nicht verfügbar.
    Ein Verbandbucheintrag bei den geschilderten Fällen ist auch wenig praktikabel.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo zusammen,
    nein kein Sonderfall. Das ist auch Sinn und Zweck des Verbandbuches. Wenn mein AD-Mitarbeiter auf seinem Weg zum Kunden Erste-Hilfe geleistet hat, möchte ich, dass das im Verbandbuch steht. Vergleichbar ist das mit dem Weg nach Hause. Bei uns wird das eingetragen, weil es für die MA später wichtig sein kann.
    Von mir ein klares ja zur Eingangsfrage.
    VG Martina

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    Andre' Maurois

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  • Hallo @Sifuzzi,

    ich habe es in der Vergangenheit auch so gehandhabt, das Wegeunfälle in dem Verbandbuch der entsprechenden Abteilung eingetragen wurden.

    Zum Erste Hilfe leisten auf dem von der Arbeit nach Hause oder zur Arbeit, sowie im Außendienst.
    Oft hilft mal ein Blick ins Gesetzt. Das Strafgesetzbuch stellt das nicht helfen unter Strafe, vgl. §323c StGB.

    Nun die Basis unsers Handels: SGB VII

    Personen, die
    a. bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten,
    [...]


    Somit sind die Mitarbeiter definitiv beim Leisten von Erster Hilfe auch versichert. Zuständig ist jeweilige Landesunfallkasse.

    Ach kann die Unfallkasse Sachschäden ersetzen! Siehe hierzu folgende Publikation: Link - Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer DGUV

    Was mir jedoch aus der Praxis negativ aufgefallen ist, dass Mitarbeiter des Rettungsdienstes/Notärzte über diesen Versicherungsschutz bescheid wissen.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Guten Morgen,

    ich schließe mich der Argumentation von Martina an.
    Ich sehe allerdings noch nicht ganz den Unterschied von Fall 1 zu 2.
    Ich fahre oder gehe nach der Arbeit nach Hause und werde über den Haufen gefahren --> Wegeunfall --> unstrittig...
    Ich gehe oder fahre nach der Arbeit nach Hause und bin Zeuge eines Unfallgeschehens und leiste 1. Hilfe und verletze mich dabei --> OK --> ich muss den Heimweg unterbrechen und Hilfe leisten --> kein Wegeunfall.....
    Ich denke, diese Überlegung überlasse ich den Juristen.
    Sofern ich in solch eine Situation gerate und mich dabei verletze, dann melde ich das dem Arbeitgeber, dieser meldet dann im Bedarfsfall den Hergang an die BG. Den Rest erledigen dann die Juristen --> wo dann auch immer?
    Im Notfall vor Gericht. Stören würde diese Meldung nicht......

    Grundsätzlich ist Erste Hilfe leisten bei entstandenen Schäden / Verletzungen versichert.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (23. Oktober 2017 um 08:37)

  • Moin,

    Der Vorteil vom Verbandbuch, es ist verfügbar und der Mitarbeiter weiss, wie es geht.(Theoretisch)
    Sollte sich später daraus was ergeben, kann sich dann die eigene BG mit der zuständigen UK auseinandersetzten.

    Habe auch mal einer MA geraten, die was traumatisches erlebte (war Ersthelfer bei Brückenspringer), sowas ins Verbandbuch einzutragen (Ok bei uns sind die zuständigen UK identisch). Auch wurde hier Kleidung ruiniert.

    Rund um rechtliche Fragen gibt es ja von der DGUV Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer, da steht das noch einmal mit der Zuständigkeit drin, wenn Ersthelfer verletzt werden-nur weiss das der normale Ersthelfer nicht. Daher halte ich das Verbandbuch als "Erstmaßnahme" am praktikabelsten.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    2 Mal editiert, zuletzt von de Uil (23. Oktober 2017 um 08:38) aus folgendem Grund: Oh, da war jemand schneller als ich, na doppelt den Link angeben kann auch nicht schaden...

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  • Ich gehe oder fahre nach der Arbeit nach Hause und bin Zeuge eines Unfallgeschehens und leiste 1. Hilfe und verletze mich dabei --> OK --> ich muss den Heimweg unterbrechen und Hilfe leisten --> kein Wegeunfall.....

    Genau das ist meine Überlegung. Es gibt keinen inneren Zusammenhang zur Berufstätigkeit. Mit dem Job und damit dem Verbandbuch beim Arbeitgeber hat das nichts zu tun. Der Gesundheitsschaden des Ersthelfers ist Sache der zuständigen UK. Da besteht kein Unterschied zu einer Erste Hilfe Leistung in der Freizeit. Deshalb ist meiner Ansicht nach kein Eintrag ins Verbandbuch nötig. Da er sicher auch nicht schadet kann man ihn ruhig machen, aber letztlich hat die Erste Hilfe (trotz gesetzlicher Pflicht) den Charakter einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit und ist deshalb eben keine Angelegenheit der BG/UK des Arbeitgebers.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • @Micherheit

    Einverstanden. :)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin!

    ... um genau der Diskussion aus dem Weg zu gehen ist mein Standpunkt: Eintragen. Alles. Wenn es in irgendeiner Weise mit dem Betrieb zusammenhängt (Heimweg, Hinweg, Weg zum Bäcker (im Auftrag vom Chef), Schnittverletzungen am Papier beim Auspacken eines Bonbons...) ALLES.
    Wenn man dann eine Art Dokumentation für Folgen eines Ereignisses braucht hat man wenigstens etwas.

    Ein weiterer Aspekt:
    Mal im Ernst, wie willst du das einem Beschäftigten näher bringen, was er alles eintragen soll? Eine extra Unterweisung jährlich für Einträge ins Verbandbuch? Und sobald die den Raum verlassen haben wissen sie nicht mehr welcher Spezialfall zu dokumentieren ist. Deshalb. Unfall/Schadensereignis --> Erste Hilfe --> Eintrag.
    Was kostet eine Zeile oder auch zehn im Verbandbuch? Nix. Lieber habe ich fünf unrelevante Ereignisse dokumentiert als ein relevantes nicht.

    Mike, Bedenkenträger

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Der Vorteil vom Verbandbuch, es ist verfügbar und der Mitarbeiter weiss, wie es geht.(Theoretisch)
    Sollte sich später daraus was ergeben, kann sich dann die eigene BG mit der zuständigen UK auseinandersetzten.

    Wer schreibt der bleibt.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.