Hallo,
ich habe folgende Fragen zum Thema: Wer führt die Gb durch?
Mir ist klar, dass die Durchführung der GB Unternehmerpflicht ist und er auch voll dafür haftet.
Allerdings haben wir folgende Situation:
Wir haben eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und die ist ganz offiziell nach §5 des ASIG bestellt.
Und seine Aufgaben sind definiert nach §6 des ASiG in Verbindung mit UVV BGV A6 und 7 (alter Vertrag)
Seine Aufgaben beinhalten u.a. Beurteilung der Arbeitsbedingungen --> Ist hiermit die Erstellung/Ausarbeitung/Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung gemeint?
Unsere Sifa möchte die Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen nach §§5 und 6 des ArbSchG gesondert bezahlt haben.
Ist das nicht im Rahmen der Grundbetreuung schon abgedeckt? Gehört das nicht schon zu seinen Aufgaben? Denn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist doch eine GB oder???
Und er schließt die Beurteilung der psychischen Belastungen aus, ist das normal?
Vielen Dank