Beiträge von CaLev

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    Hallo,

    das sieht die DGUV V2 Anhang 3 aber anders. Da steht zwar unverbindlich, aber es sind Aufgaben aus der Grundbetreuung.
    Und für die Grundbetreuung hat er eine bestimmte Stundenanzahl zur Verfügung, in der er diese Aufgaben machen kann.


    Gruß

    Ausschnitt aus der DGUV V2


    Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicherAufgaben
    Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft
    für Arbeitssicherheit auf, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Auf gaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz anfallen können.
    1
    Unterstützung bei der Gefährdungs beurteilung (Beurteilung der Arbeits bedingungen)
    1.1
    Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungs beurteilung
    • Beratung des Arbeitgebers/Leiters des Betriebs bei der Organisation der Gefähr dungsbeurteilung
    – Zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren
    – Betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln
    – Regelungen zur Durchführung entwickeln
    – Konzept zur Implementierung eines ständigen Verbesserungsprozesses ent wickeln
    • Unterstützung der Führungskräfte
    – Zum Grundanliegen, zu betrieblichem Konzept und zu Regelungen zur Durchführung informieren und sensibilisieren
    – Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren
    – Hilfsmittel einschl. Dokumentationsvorlagen für Führungskräfte entwickeln und einführen;unter Beteiligung der Führungskräfte bedarfsgerecht anpassen
    – Betriebliche Musterbeispiele entwickeln

    Hallo,

    nicht falsch verstehen! Es geht nicht darum, dass er die ganze GB alleine macht! Das kann er auch als externer nicht!

    Es geht darum, dass er wie Guudsje schrieb, folgende Aufgaben übernimmt und das im Rahmen der Grundbetreuung und nicht extra vergütet!!

    Die Grundbetreuung umfasst folgende Aufgabenfelder:
    1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
    1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
    1.2 Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
    1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung


    Er sollte mit seinen Vorlagen, mit seinem Wissen, seiner Bewertungen usw. uns unterstützen GEMEINSAM eine GB zu erstellen.


    Und die Vorlage liefern, Beratung etc. sollte nicht extra kosten!


    Gruß

    Hallo zusammen,

    danke für die zahlreichen Antworten!

    Anhand der Kommentare komme ich zu folgender Schlussfolgerung:

    Wie Arno sagte: Beurteilung der Gefährdungen muss nicht eine Erstellung der GB sein.

    Nach DGUV V2 ist die Erstellung bzw. die Unterstützung bei der Erstellung der GB Aufgabe der Sifa und gehört definitiv zur Grundbetreuung und sollte nicht extra bezahlt werden.

    Da wir aber leider einen alten Vertrag haben, wird die GB dort nicht erwähnt. Also kein Vertragsbestandteil.

    Nur ärgerlich ist es schon, dass eine FACHkraft die Firma nicht informiert, dass der Vertrag alt ist und aktualisiert werden sollte.

    Gruß

    Danke für die schnelle Antwort.

    Mittlerweile ist er schon nach den neuen Vorschriften bestellt.

    Allerdings besteht immer noch das Problem, dass er Gefährdungsbeurteilungen separat bezahlt haben möchte.

    Zudem hat er als GB eine Tabelle (links die allgemeinen Gefährdungen, daneben die zugehörigen Gesetze) geschickt, keine Maßnahmen vorgeschlagen, keine Bewertung durchgeführt usw.

    Ist das denn normal, dass der ganze Rest von uns ausgefüllt werden muss??

    Und psychische Belastungen sollte man dennoch kurz ansprechen, weil wenn man das ganz ausrollt nimmt das kein Ende.

    Hallo,

    ich habe folgende Fragen zum Thema: Wer führt die Gb durch?

    Mir ist klar, dass die Durchführung der GB Unternehmerpflicht ist und er auch voll dafür haftet.

    Allerdings haben wir folgende Situation:
    Wir haben eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und die ist ganz offiziell nach §5 des ASIG bestellt.
    Und seine Aufgaben sind definiert nach §6 des ASiG in Verbindung mit UVV BGV A6 und 7 (alter Vertrag)

    Seine Aufgaben beinhalten u.a. Beurteilung der Arbeitsbedingungen --> Ist hiermit die Erstellung/Ausarbeitung/Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung gemeint?

    Unsere Sifa möchte die Ausarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen nach §§5 und 6 des ArbSchG gesondert bezahlt haben.

    Ist das nicht im Rahmen der Grundbetreuung schon abgedeckt? Gehört das nicht schon zu seinen Aufgaben? Denn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist doch eine GB oder???

    Und er schließt die Beurteilung der psychischen Belastungen aus, ist das normal?

    Vielen Dank