Hallo,
das sieht die DGUV V2 Anhang 3 aber anders. Da steht zwar unverbindlich, aber es sind Aufgaben aus der Grundbetreuung.
Und für die Grundbetreuung hat er eine bestimmte Stundenanzahl zur Verfügung, in der er diese Aufgaben machen kann.
Gruß
Ausschnitt aus der DGUV V2
Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicherAufgaben
Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft
für Arbeitssicherheit auf, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Auf gaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz anfallen können.
1
Unterstützung bei der Gefährdungs beurteilung (Beurteilung der Arbeits bedingungen)
1.1
Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungs beurteilung
• Beratung des Arbeitgebers/Leiters des Betriebs bei der Organisation der Gefähr dungsbeurteilung
– Zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren
– Betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln
– Regelungen zur Durchführung entwickeln
– Konzept zur Implementierung eines ständigen Verbesserungsprozesses ent wickeln
• Unterstützung der Führungskräfte
– Zum Grundanliegen, zu betrieblichem Konzept und zu Regelungen zur Durchführung informieren und sensibilisieren
– Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren
– Hilfsmittel einschl. Dokumentationsvorlagen für Führungskräfte entwickeln und einführen;unter Beteiligung der Führungskräfte bedarfsgerecht anpassen
– Betriebliche Musterbeispiele entwickeln