Beiträge von HansLassek

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    Nun, wenn der externe Berater (FaSi) die GBen machen soll und er es machen will ist sie zu bezahlen.


    Falls die 'Grundbetreuung' nach dem eigentümlichen Schlüssel DGUV V2 errechnet wurde und die GBen darin enthalten sein sollen, wäre dies eine Diskussion von Aufwand/Zeit.


    Sollte z.B. die Grundbetreuung mit 20h p.a. berechnet worden sein, dann ist zu überlegen ob dies tatsächlich für die sorgfältige Durchführung von GBen ausreichend sein kann.


    Die TRBS 1111 hilft das Thema GB zu verstehen und zu erkennen, dass z.B. eine externe FaSi keine Maßnahmen festlegen - höchstens vorschlagen - kann.

    Nun, liest sich wie ein mehrfacher Verstoss gegen ProdSichG, 9.ProdSichV (Maschinenrichtlinie), ArbSchG, BetrSichV, etc., etc.


    Gut ist, dass es ein Risikobewusstsein gibt.


    Was tun ?


    Nun, ich würde versuchen mit dem Hersteller und Maschinenbediener eine neue Risikobeurteilung durchführen und wirksame technische Massnahmen suchen und finden.


    Vielleicht haben die Maschinenbediener ein paar kreative und wirksame Ideen, die sich kostengünstig realisieren lassen.


    Es würde mich freuen, davon hier zu lesen

    ....wer denkt, dass er als Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht zwischen den Stühlen sitzt, irrt. Die Interessanlage der Arbeitgeber und der Beschäftigten ist selten die Gleiche. Genau darum hat der Gesetzgeber SGB VII, etc. verfasst. Arbeit darf nicht krank machen.

    ...einfach ins Arbeitssicherheitsgesetz schauen und gut ist.


    Wer mehr zum Thema wissen möchte, sollte mal nach 'Sicherheitsfachkraft nach Paragraph 34a GewO' suchen ;)


    Diese Sprachverwirrung ist ein gutes Beispiel von unnützem Eigenleben der BGen in der Vergangenheit.

    Hallo Miteimander,


    ich habe einige dieser LEK 4 Blöcke absolviert.
    BGW - Selbststudium mit Hilfe einer CD-ROM und Einsendung eines Anwortenbogens
    VBG - 3 Tage mit schriftlicher Ausarbeitung und Präsentation
    BG ETEM - 3 Tage verschiedene Lehrveranstaltungen und schriftliche Prüfung
    BG HM - 5 Tage, verschiedene Lehrveranstaltungen und schriftliche Prüfung


    Zum Teil Wiederholung, zum Teil Vertiefung, zum Teil neuer Blickwimkel, zum Teil neue Themen.


    Alles machbar und aus meiner Sicht sinnvoll und erfüllt das Thema 'Nachweis der Fachkunde' aus dem ArbSchG und DGUV V2 !


    Viele Grüße, Hans

    Moin,

    irgendwelche bewegte Teile?Antrieb elektrischer oder mechanischer Art?
    (Zur Einschätzung: eine Mausefalle ist eine Maschine ... )


    Wenn nicht, dann keine Maschine, dann keine Maschinenrichtlinie, dann keine CE-Konformität.

    Das ist eine falsche Aussage ! Es gilt zuerst mal das ProdSichG (Produktsicherheitsgesetz) und dann die entsprechenden Verordnungen für das 'Inverkehrbringen' !
    Dann gilt aus Sicht ArbSchG u.a. die BezrSichV von 2015.


    Die Zeiten ' ...habe ich mal gebaut und Nutze das nur intern!' ohne jede zusätzliche Bewertung/Beurteilung sind vorbei !

    Moin Miteinander,
    mir begegnen ständig vollmudige Werbeaussagen 'Rechsichere Dokumentation', 'Rechtssichheit im Arbeitsschutz, 'Rechsicherheit im Brandschutz' und auch ihr seht und hört das in der unermüdliche Werbeflut.


    Nun, mal kurz nachgedacht und nachgefragt.


    - Kapitel Lebensweisheiten: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand !"


    - Kapitel Juristen: Wer einen Juristen nach "Rechssicherheit" befragt wir eine klares "...es kommt darauf an !" zu hören bekommen.
    (Nur Mut und fragt befreundete Juristen !)


    - Kapitel 'eigene Erfahrung' : Was tritt mit Sicherheit tatsächlich ein ? Wer kann präzise die Zukunft vorhersehen und damit das Urteil eines unbekannten Richters?


    Liege ich da völlig falsch mit meinen Gedanken.


    Wenn ja, bitte kurze Info wo ich 'Rechtssicherheit' preiswert bekomme und ein paar Referenzen nicht vergessen ;)


    Schönen Start ins Wochenende !


    Hans Laßek

    Kölla Alaaf ;-)!


    Neben der reinen Versicherungsleistung (..sofern begründet), prüft die BerufsHaftpflicht die gegnerischen Ansprüche und trägt die Kosten eines möglichen gerichtlichen Verfahrens... und das kann teuer werden !


    Darum empfehle ich eine 'Berater Berufshaftplicht' abzuschliessen.

    Nun, ich habe mir das Video angeschaut.


    Die Darstellung, dass sich ein Feuerlöscher nicht einfach entriegeln lässt ist albern.
    Das herumfliegende Pulver 'saut' die gesamte Wohnung, etc ein.
    Die Wirkung ist in meinen Augen zweifelhaft.


    Wir haben praxisnahe und klare Regeln (...na ja, nicht so ganz) im Brandschutz.


    Ich werde von diesen Kugeln grundsätzlich abraten.

    Guten Tag,


    Deine Qualifikation und 'Aufrechterhaltung des aktuellen Wissens' kannst Du anhand Deiner Zertifikate
    nachweisen, die Du schon heute in Händen hälst.


    Wenn Du Deine Arbeitsweise und die Methode der eigenen 'Qualitätssicherung' beschreiben möchtest,
    kannst Du das in der Form eines eigenen kurzen 'Qualitätshandbuches, das kann auch 6...10 Seiten haben,
    tun und es in der Praxis leben.


    Eine Zertifizierung ist nur eine Bestätigung von einer dritten Stelle, dass Du diese Dokumente hast.
    Nicht mehr und nicht weniger. Ob ein Zertifikat des o.a. Anbieter Dir neue Kunden bringt ?
    Ich vermute eher nicht.


    Viele Grüße
    Hans

    Liebe Hildegard,


    eine befähigte Person nach TRBS 1203 zur Prüfung der 'elektrischen Sicherheit' sollte sich vor der Prüftätgkeit über die gestellten Fragen informiert haben.


    Hier die meine Sicht auf die Dinge



    1) Wie wahrscheinlich ist es, dass tatsächlich bei der Prüfung der elektrischen Sicherheit ein Schaden entstehen könnte?


    Diese Möglichkeit besteht. Nach der Sichtprüfung werden elektrische Parameter (PE-Widerstand, Isolationswiderstand (z.B. mit 500 V DC) und Ableitströme im Betrieb) gemessen. Dabei kann das Gerät einen Schaden nehmen, muss aber nicht.


    Falls ein Gerät einen Schaden nimmt,z.B. Kurzschluß im Kabel aufgrund von Verschleiß, betrachte ich das als Hinweis, dass das Gerät nicht sicher war und das zu erkennen ist der Ziel der Prüfung.


    Der Wunsch, dass alle Prüflinge bestehen ist verständlich, jedoch nicht das Ziel der Prüfung.



    2) Wie sieht der Schutz für die ausführende Person aus, wenn bei Ausübung der Prüfung der elektrischen Sicherheit bei (hochsensiblen) elektrischen Geräten/Maschinen/Anlagen direkt oder später ein Schaden auftritt. Grober Vorsatz und Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


    Der Prüfer handelt im Auftrag. Dem Auftraggeber sollte klar sein, dass
    a) Prüfungen bestanden oder nicht bestanden werden können
    b) Prüflinge bei der Prüfung, jedoch mit geringer Wahrscheinlichkeit, beschädigt werden können.
    (Wasch mir den Pelz und mach mich nicht nass, klappt nicht !)


    Als Arbeitnehmer ist i.d.R. die Haftung gegen den Arbeitgeber ausgeschlossen. (Falls nicht arbeitsvertraglich anders geregelt.)


    3) Wie lässt sich nachweisen, dass die befähigte Person alles richtig gemacht hat...?
    Die Prüfergebnisse werden im Prüfprotokoll dokumentiert.


    Viele Grüße
    Hans

    Lieber Bruno,
    mache Deinem Chef klar, dass diese Sache nicht mit 'mal eben' erledigt ist.


    Alleine der Umfang Deiner Beschreibung lässt auf gut 25..30 Tage Initialaufwand schliessen.


    Arbeitssicherheit
    - Aufnahme der Ist-Situation
    - Gefährdungsbeurteilungen
    - Maßnahmenpläne
    - Betriebsanweisungen
    - Gefahrstoffe
    - Prüfungen
    - etc


    Brandschutz
    - Brandschutzkonzept
    - Brandschutzordnug
    - Flucht- und Rettungswege
    - Feuerlöscher/Wandhydranten/Sprinkler
    - Rauch/Wärme Abzug
    - Gefahrenschau
    - etc.
    Dazu wirst Du Experten brauchen.
    De


    Viele Grüsse
    Hans

    Na ja, wenn man das Gunte in dem Artikel herausfiltern möchte...


    - das Thema Arbeitschutz und die BetrSichVwird angesprochen
    - die Verantwortung des Arbeitgebers wird deutlich
    - die Rahmenbedinungen für externe FaSi werden erwähnt
    - ein paar wohlgemeinte Apelle mit Folgenabschätzung


    Alles weitere ist mir 'mangelhaft' zu beschreiben.

    Guten Tag Miteinander,


    vor einigen Tagen wurde mir die Frage (siehe Titel) von einem befreundeten Unternehmer gestellt,
    möchte diese hier weiterleiten. Vielleicht mag der Eine oder Andere seine Qualitätskriterien ergänzen.


    Es geht also um 'Qualitätskrierien'. Spontan sind mit folgende eingefallen.....


    - Erstkontakt, ist einfach und die Rückantwort erfolgt innerhalb 2..3 Tagen.


    - Qualifikation, ist aktuell und umfangreich. Nachweise werden ohne Nachfrage vorgelegt.


    - Erstberatung, geschieht vor Ort. Kurze Begehung des Unternehmens. DGUV V2 Betriebsspezifische Betreuung wird betrachet. Bestandteil des Angebotes.


    - Angebotserstellung, basiert auf DGVU V2 Gesamtbetreuung und weiteren Bedarf.


    - Leistung, 100% Arbeitsleistung statt 30%/70% ....50%/50% (Verwaltung / Arbeitsleistung) Aufteilung.


    - Beratungskonzept, mit Bezug zum Unternehmen. Entwicklungsschritte von Elementar (Gesetzlich) bis Exzellent (AMS).


    - Beratungsleistung, Übersetzung der Regeln in anwendbare Beispiele für die betriebliche Praxis.


    - Berichterstattung, Klar und Nachvollziehbar, mit Bezug zum Betrieb.


    - Preis, beeinhaltet An- und Abfahrt, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, liegt zwischen 55€...65€ /h.




    Viele Dank und Grüße
    Hans :thumbup: