Beiträge von ArnoNuem

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    Hallo Sifuzzi,
    wir gestalten unsere Prozesse in einem entsprechenden Modell (RASI-Modell), siehe Anhang. In jedem Prozessschritt erhalten die beiteiligten Bereiche eine entsprechende Zuordnung. RASI steht für folgendes:

    R = Responsible
    hat die Verantwortung für die Durchführung (Durchführungsverantwortung)
    A = Accountable
    hat die Führungs-, Entscheidungs- und/oder Kostenverantwortung für den Erfolg von R (Erfolgsverantwortung)
    S= Supportive
    unterstützt den Erfolg von R auf Anfrage (Mitwirkungsverantwortung)
    I = Informed
    erhält eine Information von R (Informationsrecht)

    So ähnlich könnte man auch die Verantwortungs- und Pflichtenmatrix im Arbeitsschutz gestalten, nur dass die Prozesschritte entfallen und die Punkte aus dem Arbeitschutz entnommen sind.
    Leider habe ich so etwas noch nicht zur Verfügung. Falls du einmal so eine Vorlage / Tabelle zur Verfügung hast, wäre ich dir dankbar, wenn du mir einen kleinen Input geben könntest.

    Gruß
    Arno

    Da hat mika2013 vollkommen recht. Eine schön inszinierte Show und man hat den Pappendeckel an der Wand.

    Die "Großen" fordern immer mehr von den kleinen Zulieferern. Nur dass sie teilweise das Gegenteil bewirken ist ihnen nicht bewusst. Im Moment ist die ISO 27001 (Informationssicherheit) groß im kommen, das wird das nächste was auf die Unternehmen zukommt.

    Eine weitere große Sache ist zurzeit auch das Thema Nachhaltigkeit, oder was man damit verkaufen will. Es gehören dazu vier Themenkreise (Umwelt, Arbeitspraktiken und Menschenrechte, Faire Geschäftspraktiken, und nachhaltige Beschaffung). Nur hat das Ganze mit dem Ursprung "Nachhaltigkeit" nichts mehr zu tun. Was die wenigsten wissen, ursprünglich stammt die Nachhaltigkeit aus dem Bereich Forst- und Waldwirtschaft. Kurz: für jeden gefällten Baum muss ein neuer gepflanzt werden (kurzer Exkurs :whistling: )

    Ein Zertifikat verleiht meiner Ansich nach einem Unternehmen keinen Qualitätsstatus. Dazu bin ich in diesem Bereich (QM, UM, OHSAS und jetzt auch ISMS) zu lange unterwegs. Erst einmal muss man schauen, was ist das für ein Zertifikat. Wurde das Zertifikat von einem akkreditierten Unternehmen ausgestellt (z.B. TÜV, DEKRA, DQS, DNV, ...), oder nicht (z.B. IsoCert). Da gibt es nämlich auch Unterschiede. Man kann hier bei den Zertifikaten schon von einer unterschiedlichen "Wertigkeit" sprechen.

    Es kommt immer daruaf an, was das Unternehmen mit der Erlangung einer Zertifizierung bezweckt, was hier aber auch schon beschrieben wurde.

    Meiner Ansicht nach hat jedes gestandene Unternehmen am Markt für sich gewisse Qualitätsstandards /Abläufe definiert, die es einhält. Wenn man diese verschriftlicht ist es "leichter" eine Zertifizierung zu erlangen, da die Voraussetzungen schon gegeben sind. Bei Unternehmen ohne eigene definierte Standards, wird es schwerer, bzw. dauert es länger das Zertifikat zu erhalten, für den Fall dass eine Ersnthaftigkeit dahinter steckt.
    Wer nur den Pappendeckel an der Wand haben und sich mit der Zertifizierung profilieren will zieht während des Audits eine Show ab. Jedoch spätestens beim erten Kundenauftrag, welcher die Vorgaben der Zertifizierungen beinhaltet, wird dieser Kunde auch gleich wieder ein EX-Kunde sein.


    Mit einer gewissen Ersnthaftigkeit, die hinter der Erlangung eines Zertifikates steht, ist dies Vorteilhaft für das Unternehmen. Alle anderen werfen nur unnötig Geld zum Fenster raus, da die Kunden es früher oder später eh bemerken, dass da was nicht stimmt.

    Ich selbst halte es immer für sehr fragwürdig, wenn ein externer eine GB durchführen soll. Er kennt den Betrieb / das Unternehmen nicht so gut wie die MA selbst. Unterstützend sollte die externe Sifa mitwirken, aber nicht federführend. Aber darüber lässt sich auch trefflich dirkutieren
    Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss zwangläufig nicht eine Erstellung der GB beinhalten. Protokolle von Begehungen tragen u.a. auch zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei.

    Gruß
    Arno

    Hallo carladu,

    nein, eine Entfernungsangabe seitens BG oder Gesetzgeber gibt es nicht. Dass es sinnvoll ist, die BAs an dem Platz vorzuhalten, an dem diese auch benötigt werden steht ausserfrage. Aber wie meine Vorredner schon beschrieben haben, ist dies auch mit administrativen Aufwand (gerade bei Aktualisierungen) verbunden. Wichtig ist, dass die BAs jederzeit für die Mitarbeiter einsehbar sind. Wie man das gestaltet, bleibt jedem selbst überlassen. Sei es elektronisch, wenn jeder Mitarbeiter einen PC-Zugang hat, oder zentral in einem Ordner als Ausdruck, ...
    Wichtig ist eine ordentliche und vor allem regelmäßige Unterweisung (mind. einmal pro Jahr), dann werden die BAs auch nicht so oft "gesucht".

    Gruß
    Arno

    Hallo Thomas,

    und noch ein kleiner Tipp: In der LEK I waren bei mir im letzten Jahr teilweise die Antworten auf eine Frage in einer anderen Frage enthalten. Also immer schön aufmerksam lesen.

    So wie du es beschreibst, solltest du allerdings keine Probleme haben.

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Arno