Guten Morgen zusammen,
ich habe da mal eine Frage:
Es geht um ein Schild / Banner, das ein Bauunternehmer, der für meinen Arbeitgeber regelmäßig tätig wird, am Bauzaun zu einer Baustelle aufgehängt hat (er hängt an jeder Baustelle übrigens das gleiche Banner auf) - siehe Anhang.
Mir geht es um die diversen Gebotszeichen...
Zum Gebotszeichen "Gehörschutz" weiß ich, dass, wenn das zeichen angebracht wurde (der Bereich als Lärmbereich gekennzeichnet ist) der Ghörschutz getragen werden muß - ohne Ausnahme.
Gilt dies auch für die anderen Gebote?
Wenn ja - wie seht Ihr dann das Banner?
Eigentlich dürfte dannn ja nur ein "vollausgerüsteter" Mitarbeiter die Baustelle betreten, richtig?
Freue mich über Eure Beiträge.
Viele Grüße
damax