zu 1. Ja, dass siehts du richtig. Meines Wissens wurden sie aber auch in der alten Fassung nicht aufgeführt.
zu 2. Dazu hat Rettungsweg ja schon verlinkt. Das DGUV-Grundsätze keine rechtsverbindliche Ermächtigungsgrundlage sind, sollte klar sein.
Das Thema wurde hier schon zig mal durchgekaut.
Die Frage ist doch eher, weshalb eine G41 Untersuchung. Wer bzw. wie kommt man darauf sowas zu machen?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist keine Ermächtigungsgrundlage für den AG um die Grundrechte der Beschäftigten oder ander Rechtsvorschriften außer Kraft zu setzen.
Verlangt es eine Rechtvorschrift oder weil es der AG will oder die Beschäftigten? Gegebenenfalls kann man eine Wunsch-Vorsorge den Beschäftigten anbieten. Denn hier handelt es sich eher um eine Eignungsuntersuchung, welche entsprechende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Ich empfehle dir das Schreiben des BMAS zu dem Thema: "Eignungsuntersuchungen BMAS" einfach über Google suchen.