PSA-Tragepflicht auf Baustellen bei Gebotszeichen ??

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  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe da mal eine Frage:
    Es geht um ein Schild / Banner, das ein Bauunternehmer, der für meinen Arbeitgeber regelmäßig tätig wird, am Bauzaun zu einer Baustelle aufgehängt hat (er hängt an jeder Baustelle übrigens das gleiche Banner auf) - siehe Anhang.

    Mir geht es um die diversen Gebotszeichen...
    Zum Gebotszeichen "Gehörschutz" weiß ich, dass, wenn das zeichen angebracht wurde (der Bereich als Lärmbereich gekennzeichnet ist) der Ghörschutz getragen werden muß - ohne Ausnahme.

    Gilt dies auch für die anderen Gebote?

    Wenn ja - wie seht Ihr dann das Banner?
    Eigentlich dürfte dannn ja nur ein "vollausgerüsteter" Mitarbeiter die Baustelle betreten, richtig?

    Freue mich über Eure Beiträge.

    Viele Grüße
    damax

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  • Wonach soll ich mich richten?
    Laut der aufgedruckten "Baustellenordnung" darf ich diese nur mit folgender PSA betreten: Sicherheitsschuhe, Helm und Warnweste.
    Wenn ich die Piktorgramme betrachte bnötige ich noch Gehörschutz und Handschuhe.


    Wie Martin schon schrieb, "Richtig erkannt".

    Dem schließe ich mich an.

    Mfg

    FS

  • Hi,

    evtl kann man auf dem Banner ja auch für den Gehörschutz ergänzen: "in separat gekennzeichneten Bereichen" (was man dann auch tun müßte).
    Ich finde jedenfalls so ein Banner deutlich besser als den Zustand auf einigen anderen Baustellen, bei denen der Unternehmer keinen Gedanken an diese Themen verschwendet.

    Gruss
    EHS-Mann

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  • Wie meine Kollegen schon geantwortet haben, ist dieses Banner bindend.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

  • Hallo Damax,

    manchmal hilft ein Blick in die Vorschrift:
    § 7 LärmVivrationsArbSchV:

    (4) Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h, LpC,peak) überschritten werden kann,
    als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen. In
    diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die
    Beschäftigten eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden; Absatz 1 bleibt unberührt.

    Somit gilt: -> Auf Baustellen kann der obere Auslösewerte überschritten werden und dementsprechend ist dieser zu kennzeichnen. Je nach Arbeitsverfahren auf der Baustelle ist in dem Bereich wo Auslösewerte gerade überschitten werden auch PSA zu tragen (z.B. Arbeiten mit Steinsäge, Abbruchhammer, Flex). mM

  • Hallo,

    egal ob das Schild jetzt überall ist oder eben nicht:

    Da wo es hängt, gilt es!
    D.h. die blauen Dinger sollen/müssen beachtet werden. Ob das Ganze jetzt mit einem Gutachten, einer GB oder etwas anderem untermauert wird, kann von den Nutzern der Bausstelle keiner wissen. Das ist ja auch egal.

    Schilder und Piktogramme sind eigentlich so strukturiert: Machen und nicht diskutieren.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Darum gibt es ja auch die bindende Baustellenordnung. Steht nirgendwo das diese ausgedruckt als Heft ausgehängt werden muss. Hier ist es halt ein Banner mit dem nötigsten Angaben.
    Wenn ich eine erstelle,dann ist die etwas umfangreicher halt.
    Gruß Martin

  • Moin,

    evtl kann man auf dem Banner ja auch für den Gehörschutz ergänzen: "in separat gekennzeichneten Bereichen" (was man dann auch tun müßte).

    eine gute Ergänzung, die die Aklzeptanz des Gebotes erhöhen würde.
    Das Banner sagt letztlich, dass hinter dem Bauzaun dann auch ständig Schutzhandschuhe und Gehörschutz getragen werden muss ... das habe ich jedoch noch nie erlebt ...
    vielleicht kann Andrasta noch etwas dazu schreiben?

    Mir wäre lieber - auch wenn es anspruchsvoller ist - etwas in der Art:
    "Bei Tätigkeiten auf dieser Baustelle kommen folgende PSA zur Anwendung: ...
    die jeweiligen Bereiche und Tätigkeiten sind gekennzeichnet bzw. beschrieben."

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Ist bisher auf jeder Baustelle mit englischem Bauherrn so gewesen.

    Schutzbrille und Handschuhe, Köperbedeckende Kleidung = keine kurzen Hosen oder kurzärmelige T-Shirts im Sommer, neben Helm, den Schuhen S3 und der Sicherheitsveste oder Reflektoren an der Kleidung. Und das galt generell für alle. Dafür hatten wir dann auch ein großes Magazin um notfalls auch Besucher austatten zu können.

    Allerdings war das mit dem Gehörschutz immer so dass man welchen dabei haben mußte und benutzen da wo gekennzeichnet. Da auch alles über Arbeitsfreigaben geregelt wurde, wurde dort auch immer festgelegt welche Bereiche mit Gehörschutzgebotsschild zu kennzeichnen sind. Dies war dann auch in einer Baustellenordnung so beschrieben. Jeder der auf die Baustelle wollte wurde auch vom Bauherrn (mir in dessen Auftrag) entsprechend Eingewiesen.

    Auch wurden ganz schnell bei nicht Einhaltung der Baustellenordnung Verwarnungen ausgesprochen, und auch Baustellenverbote. Das hat sich dann schnell herumgesprochen und siehe da es funktionierte auch ohne murren und knurren.

  • Moin, ich hole das Thema wieder hoch; denn ich habe mit einem (temporären) Lärmarbeitsbereich ein Darstellungsproblem:
    der Flaschenaufrichter zu Beginn einer Abfüllanlage sorgt während des Betriebes für solch einen Lärm, dass ich dort einen Lärmarbeitsplatz habe.
    Diesen kennzeichne ich mit dem entsprechenden Gebotszeichen.
    Somit muss Gehörschutz getragen werden; dies gilt auch für den Bereich einer benachbarten Anlage.
    Jetzt ist diese Abfüllanlage jedoch nur 4-5 h/d in lärmendem Betrieb.
    Müssen die Mitarbeiter nun die 3-4 h/d am Tag auch Gehörschutz tragen - weil ja das Gebotszeichen zwischenzeitlich nicht entfernt wird?

    Damit sind wir bei der Bedeutung eines Gebotszeichens. Gilt (generell)
    1."wenn das Tragen von Gehörschutz mit einem Gebotszeichen angezeigt wird, ist dieser auf jeden Fall zu tragen" oder
    2. "wenn Lärm, dann Gehörschutz tragen"?

    Wir lösen das so:
    "das Gebotszeichen gilt im Sinne von 'wenn Lärm, dann Gehörschutz tragen'";
    dies wird in der Betriebsanweisung beschrieben und anhand der Betriebsanweisung unterwiesen (die Frage "was ist Lärm"? ... sollte mit ein bisserl gesundem Menschenverstand beantwortet werden).

    Ich orientiere mich an vergleichbaren Geboten - bspw. "Augenschutz benutzen" ... wenn dieses Zeichen über einem Schleifbock angebracht ist, setze ich auch nicht sofort eine Schutzbrille auf, sondern erst, wenn ich anfange zu schleifen ...

    Wie handhabt Ihr das in Euren Betrieben?

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Ich hatte das nicht, weil "meine" industriellen Lärmbereiche 24/7 liefen, aber was ich mir so überlegen würde:

    Frage 1: wie hoch ist der gemessene Lärm? Konkret, der Wert. Ich schätze für dieses Posting mal 92 dB(A), um "schnell" zu rechnen.
    Frage 2: kommt Ihr in 5 h mit diesem Lärm über LEx 85 dB (also für 8 h)? Das ist ab 87 dB(A) der Fall.
    Frage 3: bewegt sich der Mitarbeiter ununterbrochen für 5h im Bereich des Lärms, oder weniger? Wenn bei 92 dB nur 1,5 h exponiert, dann muss man keinen Gehörschutz tragen.
    Frage 4: welche Art Vorsorge bietet Ihr an? Pflicht oder Angebot?
    Frage 5: sind die Messungen "offiziell" durchgeführt? Bewahrt Ihr sie 30 Jahre auf?

    Überlegung:
    -WENN Mitarbeiter de facto bei LEx,8h unter 85 dB kommen, braucht Ihr nix (außer bei LEx,8h>80 dB Unterweisung und Vorsorge anbieten) zu machen. Schild kann weg.
    - Wenn die LEx,8h 85 dB überschritten werden können, müsst Ihr den Zugang zum Lärmbereich auf die Personen begrenzen, die dort wirklich zu tun haben, wenn es geht, auch technisch. Und Ihr müsst ein Lärmminderungsprogramm vorweisen.

    Die Kollegas, die dort hin müssen, müssen den Gehörschutz SEBSTVERSTÄNDLICH nur tragen, wenn die Maschine läuft. Alles Andere ist sinnlos. Diese Regelung wird auch selbstverständlich unterwiesen. Nachdem Unbedarfte in den Bereich gar nicht hin dürfen, ist alles geregelt.

    Für die weiteren Bereiche: fúr die, die i 80-85 dB arbeiten, den Bereich über 85 dB markieren, und evtl. die maximale Aufenthaltsdauer in diesem 85 dB+ Bereich kommunizieren.

    Im Endeffekt ist die Beschilderung einer Firma kein Befehl wie beim Militär, sondern Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung endet im Kreislauf immer mit der Unterweisung (nachdem alles technisch und organisatorisch geregelt ist, bleibt noch das letzte Wort, die Unterweisung). Damit sollte geklärt sein, wann Gehörschutz getragen wird. Danach startet der Kreislauf mit der Wirksamkeitsprüfung neu :) (jetzt bitte keine Diskussion über das Ende und den Anfang eines Kreises)


    Meine Zusatzbemerkungen:

    Lärm über 80 dB(A) oder 135 dB(C) ist Körperverletzung. Dieser Lärm schädigt das Gehör vieler/evtl. auch aller Mitarbeiter auf JEDEN Fall, allerdings statisch erfasst meist reversibel bzw. der Schaden ist auf die Lebenszeit gerechnet nicht maßgeblich. Das ist so, als dürfte Dich der Chef jeden Tag mit der Gerte prügeln, GERADE so heftig, dass die Rötung bis zum nächsten Schichtbeginn WAHRSCHEINLICH verschwunden ist, zumindest sollten nicht relevant viele Narben auf der Haut verbleiben. Das Ohr reagiert zwar nicht mit Schmerz, aber die Häärchen in der Schnecke werden bei Lärm reihenweise hingelegt. Hoffentlich sind sie bis zum nächsten Schichtbeginn alle aufgestanden, und nicht vom Körper entsorgt. Pech, wenn der Kerl auch noch Musiker ist.... Wie bei NOx sind die Grenzwerte strittig. Ärzte plädieren für 75/80 als Auslösewerte im Job. Die Auslösewerte sind also halb politisch, halb medizinisch. Von daher würde ICH die Schilder bei Einzelmessungen über 80 dB nicht entfernen (erst bei Null Messungen über 80 dB), und das auch so erklären (mindestens Gehörschutz und Vorsorge anbieten).

    Eine effektive Lärmminderung an der Quelle gibt es für Glasflaschen AFAIK bisher nicht. Sie müssten gummiert werden, oder auf Abstand gehalten werden (unsinnig bzw. unwirtschaftlich). Auch die Kapselung ist bei den ganzen Bandanlagen eher utopisch. Oder?

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz (24. Februar 2019 um 18:13)

  • Moin,

    wir haben das in einem Bereich von mir so gelöst, dass neben den Gebotsschildern (an allen Zugängen zum Lärmbereich) Lampen angebracht wurden. Diese werden aus der Messwarte geschaltet bevor Lärm wirksam wird. Daneben der Hinweis " Bei Lichtsignal besteht Pflicht Gehörschutz zu benutzten". Klappt ziemlich gut.
    Wenn das kein Ex-Bereich wäre hätte ich es allerdings noch sinnvoller gefunden, das ganze über Monitore mit dem Symbol zu lösen.
    Mit gesundem Menschenverstand zu argumentieren ist halt immer ein bisschen schwierig.

    Gruß
    Moritz