Fremdfirmen --> Unterweisungen und Arbeitsgenehmigungsscheine etc.

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  • Hallo,

    ich habe bei uns in der Rentenversicherung den Umgang mit Fremdfirmen umfangreich in einer Handlungsanweisung geregelt. Da ich ursprünglich aus der Chemie bin, wo die Anforderungen extrem hoch sind, wurde meine ursprünglich Handlungsanweisung ein wenig eingedampft. Damit konnte ich umgehen und auch weiterleben. Ich habe Dinge wie die Sicherheitsunterweisung (Flucht- und Rettungswege, Verhalten im Notfall etc.), Arbeitsgenehmigungsscheine (Heißarbeiten etc) sowie das Mitbringen von Gefahrstoffen (Gefahrstoffkataster, SiDaBla) schriftlich geregelt. Ein sehr großes Thema ist dabei das alljährlich stattfindende Zirkusfestival der Fensterputzer. Da sind die Artisten im Weltzirkus zu Montreux ein Sch...dr.... dagegen. In schwindelerregender Höhe werden da die nicht zu öffnnden Fensterflächen außen auf der Fensterbank geputzt.... Naja, ich denke Ihr kennt ähnliche Verhaltensweisen. In meiner Handlungsanweisung habe ich diesen Part nun gesondert geregelt und vor allem auch die Ausschreibungsunterlagen für unsere Beschaffer (Leistungsverzeichnis) entsprechend angepasst. Ich weiß, dass wir für deren Arbeitsschutz nicht verantwortlich sind. Ich bin aber der Meinung das, wenn ich als Auftraggeber hier nicht im Vorfeld schon klar festlege, wie die Sicherungsmaßnahmen auszusehen haben, als Auftraggeber(AG) im Schlimmsten Fall mit dran bin. Klar --> Gefahr im Verzug --> Arbeiten stoppen.....

    Jetzt war der Leiter der Liegenschaften bei einem Eintagesseminar zum Thema "Betreiberpflichten und -Verantwortung"! Referent war ein Rechtsanwalt!!!! Im Großen und Ganzen war die Kernaussage --> geht uns als Auftraggeber nichts an, weil der Auftraggeber nicht der Arbeitgeber nicht für dei Mitarbeiter des Auftragnehmers ist. Stimmt.
    Doch wo genau wird da im Schadensfall wirklich die Grenze gezogen?
    Gesichert ist, dass ich als AG eine Unterweisung für die Fremdfirmenmitarbeiter machen muss. Muss ich deutlich machen welche Maßnahmen ich beim Arbeitsschutz erwarte?
    Für alle Arbeitgeber gelten die Anforderungen aus dem ArbSchG. Meiner Meinung nach reicht es nicht aus, in den Ausschreibungsunterlagen lediglich den Satz reinzuschreiben: "die maßgeblichen Anforderungen des ArbSchG und der einschlägigen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind einzuhalten". ----> und lehne mich dann zurück und denke: ich habe alles getan.

    Wie seht Ihr das?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • ich würde das so sehen wie es bei komnet erläutert ist: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/6265

    Als Auftraggeber bin ich beim Arbeitsschutz nicht raus

    ICh bin der Meinung das wir das bei der BGHM auch so gelernt haben.

    Deswegen haben wir im letzten Audit eine Abweichung bekommen. Weil das beauftragte Fremdunternehmen (war zum säubern der Maschinen geordert) gegen AS-Bestimmungen verstoßen hat.

  • Moin,

    und lehne mich dann zurück und denke: ich habe alles getan.

    es gibt bspw. "unterlassene Hilfeleistung".
    Etwas vergleichbares gilt auch für alle Gefahren / Gefährdungen, die man aufgrund seines Wissens erkennt - aber nicht behebt.

    Siehe Strafgesetzbuch:

    § 13 Begehen durch Unterlassen
    (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,


    Gesichert ist, dass ich als AG eine Unterweisung für die Fremdfirmenmitarbeiter machen muss. Muss ich deutlich machen welche Maßnahmen ich beim Arbeitsschutz erwarte?

    @Mick1204
    Hallo,
    falsche Wortwahl. Natürlich führst Du KEINE Unterweisung durch, sondern eine Einweisung der Fremdfirma. Die Unterweisung obliegt immer dem jeweiligen Vorgesetzten.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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  • Hallo Mick,

    das Thema heißt Garantenpflicht und alleine aus diesem Grund bleibt immer ein Klecks übrig in der Tasse wo die Verantwortung drin ist.

    Du kannst Ihnen im ersten Ansatz nicht vorschreiben wie die Schutzmaßnahmen aussehen, außer ihr habt ein Sicherungskonzept festgelegt z. B. feste Anschlagpunkte im Simsbereich usw.

    Daher du bist auf dem richtigen Weg. Was bei deinem Abteilungsleiter angekommen ist bzw. was er sich mitgenommen hat scheint doch sehr eindeutig zu sein. "Ich brauche keine zusätzliche Arbeit" :)

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Vergesst die Stichworte "Koordination" und "gegenseitige Gefährdung" nicht. Wenn ich aus den Tätigkeiten der Fensterputzer Gefährdungen füpr Dritte ableite, z.B. durch Sturz, fallende Teile etc.,pp., dann bin ich wieder im Boot oder besser gesagt, ich setzte mich ins Boot - wenn ich das will. Und dann hab ich auch wieder mehr Einflußmöglichkeiten...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    ich habe das Thema auch wieder auf der Tagesordnung gehabt.
    Wir haben hier auch das Lager "geht mich nichts an".
    Aber nach §13 BetrSichV muss zumindest eine Kommunikation statt finden und ein "Zusammenwirken". Wie das dann aussieht...
    Zumindest muß im ersten Schritt die Fachkunde erfragt werden - dies schließt m.E. auch den Arbeitsschutz mit ein.

    Kommt er nun auf mein Gelände muß ich beurteilen, "welche Gefahren er mitbringt" und wie diese sich auf meinen Betrieb auswirken.
    Dann muß ich ihn nach §8 ArbSchG über die Gefahren vor Ort unterrichten und ihn nach BetrSichV einweisen.

    Der große Türöffner aber ist §8 (2) ArbSchG:
    "Der Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben."

    Also -> Hinschauen.

    damax

  • Hallo,
    diese Probleme kenne ich auch.

    Ich arbeite im öffenlichen bereich, das heist es wird alles ausgeshrieben und der preiswerteste, er alle anforderungen des LV erfüllt, gewinnt.
    Du hats in das LV reingeschrieben, das die Fremdfirma sihc richtig abzusichern hat, dies macht sie aber nicht.
    Das richtige sichern würde mehr Zeit in anspruch nehmen, somit haben sie sich einen Wettbewerbsvorteil verschafft und verstoßen gegen das LV.
    Dann kannst du von ihnen verlangen sich daran zu halten.

    Zu dem deine Chef:
    Frag ihn einfach mal was in der Zeitung steht falls etwas passiert.
    Da wird nur drin stehen, das bei euch einer Verunglückt ist und nicht der Name der Fremdfirma auftauchen.
    Manchmal verstehen die so etwas.

    Gruß
    Wolfgang

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  • Ich bin aktuell dabei eine Fremdfirmen Organisation bei uns einzuführen.

    Bei uns kam es vermehrt vor, dass die billigsten Fremdfirmen den Auftrag bekamen, welche dann komplett unbehelligt und ohne Einweisung/ Unterweisung agierten.
    Hier tauchten dann so Dinge auf wie:

    - Regal hoch klettern ohne Absicherung
    - Einer fährt den anderen auf der Gabel eines Staplers hoch
    - Schweißen in Ex Bereichen ohne jegliche Vorkehrungen
    - Fehlverhalten im Bezug auf Haus interne Gegebenheiten

    etc. pp

    Auf Grund der Tatsache, dass ich diese Thematik mehrfach bei den einzelnen Bereichsvorgesetzten angesprochen habe und auf taube Ohren stieß, ging ich hiermit direkt zur Geschäftsführung.

    Aktuell habe ich die Übernahme von Unternehmerpflichten mit allen dazugehörigen § verschriftlicht und unterzeichnen lassen, damit alle Beteiligten der Delegationskette noch einmal vor Augen geführt bekommen wo sie mit in der Verantwortung stehen.
    Des Weiteren habe ich ein Handout zur Fremdfirmen Einweisung erstellt (Erste Hilfe/ Sammelpunkt/ verhalten im Betrieb/ spez. Betriebliche Gegebenheiten/Erlaubnisschein für Feuergefährliche Arbeiten/.....)
    Hier wäre ich mit der Benennung auch extrem vorsichtig (Einweisung oder Unterweisung), denn die Unterweisung liegt ganz klar bei den Vorgesetzten bzw. den Personen mit den entsprechenden Weisungsbefugnissen.

    Der nächste Schritt wird sein, dass ein Koordinator benannt wird und dieser dann mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung seiner Tätigkeit nachkommen kann.


    Meinen Geschäftsführern habe ich das auch ganz pragmatisch erklärt:
    * Unternehmerpflichten
    * Schadensfall und evtl. Regressansprüche
    * Kosten Rechnung für Ausfallzeit
    * Bußgelder durch diverse Stellen (dann gucken Sie immer ganz komisch, weil Ihnen neu ist, dass selbst die BG Strafen auferlegen kann)
    * Manchmal schwer nachzuvollziehende Rechtsprechungen

    Danach waren Sie ganz schnell dabei.


    EDIT:


    Ein schlauer Satz aus den BG Seminaren kam mir gerade wieder in den Kopf, der auch die deutsche Rechtsprechung immer wieder gut widerspiegelt.

    Auf so Aussagen wie "...eigentlich sind wir ja damit raus" von Vorgesetzten.

    "...KOMMT DRAUF AN !!!....."

    Denn Recht haben heißt ja oft nicht Recht kriegen

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr


    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

    3 Mal editiert, zuletzt von FaSi Schuster (24. November 2016 um 09:05)

  • Ich stimme allen Aussagen voll und ganz zu.

    :62:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Schweißen in Ex Bereichen ohne jegliche Vorkehrungen

    Du kannst dem Unternehmer auch mitteilen, das die Versicherungen im Schadensfall auch nachfragen -----waren die Personen Unterwiesen, gibt es eine Schweißerlaubnis....

    Die zahlen zwar den einen Schaden, wenn der Chef Glück hat, auch ohne Abzug, aber anschließend gehen die Prämien aufwärts.
    Geld regiert die Welt.

    Mfg

    FS

  • Die Aufgabe des Auftraggebers „dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die maßgeblichen Vorgaben zu beachten“ ist mit Ihrem Satz „Die maßgeblichen Anforderungen des ArbSchG und der einschlägigen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind einzuhalten.“ formal ganz gut erfüllt.
    Hinzu kommen aber konkretere Aufgaben des Auftraggebers, die in der DGUV Vorschrift 1 (§ 5 Vergabe von Aufträgen, § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer) und der dazugehörigen Regel 100-001 ganz ordentlich beschrieben sind. Die wichtigsten Inhalte:

    • Auftragnehmer (Fremdunternehmer) bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren unterstützen
    • Aufsichtsführende bei Tätigkeiten mit besonderen Gefahren stellen (Auftraggeber oder Auftragnehmer)
    • Abstimmung der Arbeiten bei gegenseitiger Gefährdung
    • Vergewissern, dass Fremdfirmen-MA angemessene Anweisungen erhalten haben
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