Hallo,
unsere Außendienstler transportieren Gefahrgut und benötigen daher mindestens einen 2 kg Feuerlöscher.
Im ADR 8.1.4.5 steht: Die Feuerlöschgeräte müssen so auf der Beförderungseinheit angebracht sein, dass sie für die Fahrzeugbesatzung leicht erreichbar sind.
Heißt dass, das man den Feuerlöscher nicht im Kofferraum haben darf, sondern nur im Fahrerraum? Oder gibt es noch andere Vorschriften, die dies konkretisieren?
Wie befestigt Ihr eure Feuerlöscher? Wir haben Leasingfahrzeuge und können keine Halterungen befestigen bzw. dafür Löscher bohren.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin