Feuerlöscher im PKW

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  • Hallo,

    unsere Außendienstler transportieren Gefahrgut und benötigen daher mindestens einen 2 kg Feuerlöscher.
    Im ADR 8.1.4.5 steht: Die Feuerlöschgeräte müssen so auf der Beförderungseinheit angebracht sein, dass sie für die Fahrzeugbesatzung leicht erreichbar sind.
    Heißt dass, das man den Feuerlöscher nicht im Kofferraum haben darf, sondern nur im Fahrerraum? Oder gibt es noch andere Vorschriften, die dies konkretisieren?
    Wie befestigt Ihr eure Feuerlöscher? Wir haben Leasingfahrzeuge und können keine Halterungen befestigen bzw. dafür Löscher bohren.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße
    Christin

  • Das ADR Regelwerk gilt insbeseondere für Gefahrguttransporte. Wenn sie nur mit einem PKW zu Kunden fahren, kann der FL auch im Kofferraum installiert sein.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Wegen der in einigen Ländern bestehenden Feuerlöscherpflicht (z. B. in Polen), besitzen die meisten Autos Plätze für die Löscher. Bei Neuwagen, die für Deutschland vorgesehen sind, fehlen dann die entsprechenden Riemen o. dgl., diese lassen sich aber meist über die Vertragshändler als Ersatzteile beziehen. Bohren o. ä. ist dann nicht erforderlich.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Christin,

    pragmatische Antwort: Wenn Du in nicht vorne anbringen kannst, pack' ihn halt in den Kofferraum. Wenn sich jemand beklagt kannst Du immer noch tätig werden. Allerdings: Ladungssicherung!!! Ist hier noch wichtiger, da es sich hier um ein Druckgefäß handelt.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...mal nachgefragt und das kostet leider 150€.
    Dafür habe ich leider keine Freigabe bekommen.

    Die Firmenwagen haben natürlich Metalliclack, Alufelgen usw. usf. - aber 150 € für die Sicherheit? Das geht ja nun gar nicht! Wo soll denn das ganze Geld herkommen?

    Ich weiß, das ist normal, aber trotzdem frage ich mich manchmal, ob man da lachen oder weinen soll.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Beim LKW (Zugmaschine) sind die Dinger immer hinter dem Führerhaus. Das wäre dann beim PKW der Kofferraum. Da sind dann aber gleich auch die transportierten Gefahrgüter verstaut. Und jetzt?
    Der Fahrer sollte, wenn möglich den Löscher auch schon in der Hand haben, wenn er den Laderaum öffnet.

    Bleibt eigentlich nur noch die Rückbank. Bitte anschnallen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Der seit Jahrzehnten immer wieder empfohlene Platz im Pkw ist vor dem Beifahrersitz. Die Automobilhersteller sehen aber meist die Seiten des Kofferraums vor. Wir haben inzwischen den zweiten "polnischen" Neuwagen (also EU-Fahrzeuge, die vom Hersteller für den polnischen Markt vorgesehen waren) und beide hatten den Feuerlöscher im Kofferraum hinten rechts.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Hallo Michael,

    zwecks Nachrüsten haben wir beim Autohaus mal nachgefragt und das kostet leider 150€.
    Dafür habe ich leider keine Freigabe bekommen.

    Gruß Christin

    Moin Christin,

    die Halterungen bekommst Du für unter 20 EUR. Befestigen kannst Du die Halterung auch mit zwei Spannbändern, die verhindern, dass der Löscher bei einer Vollbremsung zum Geschoss wird. In der Werkstatt wird es natürlich ungleich teurer.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wie sieht es denn eigentlich mit den kleinen 2 kg Feuerlöscher mit der Überprüfung alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen aus? Im Außendienst währe es ja simpler einfach alle 2 Jahre einen neuen 2 KG Feuerlöscher zu kaufen.

  • Wie sieht es denn eigentlich mit den kleinen 2 kg Feuerlöscher mit der Überprüfung alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen aus? Im Außendienst währe es ja simpler einfach alle 2 Jahre einen neuen 2 KG Feuerlöscher zu kaufen.

    Mhhhh.... ja. Und wie machst du es dann mit dem Entsorgen von den Druckbehältern und dem Entsorgen von dem Pulver?

    Ein Kunde von mir hat gemeint er könne damit "sparen", und ist dann aber mit den Kosten die hinten rumkamen auf die Schnauze geflogen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • wieso??????????????????

    Es gibt doch "feuerlöscher 10 jahre wartungsfrei" mal googlen :)

    siehe google

    Nach § 16 Betriebssicherheitsverordnung sind Feuerlöscher spätestens alle 5 Jahre einer inneren Prüfung, alle 10 Jahre einer Festigkeitsprüfung zu unterziehen. Die innere Prüfung nach § 16 BetrSichV wird in der Regel im Rahmen der 2-jährigen Inspektion nach DIN 14406 Teil 4 alle 4 Jahre durchgeführt

  • Nach § 16 Betriebssicherheitsverordnung sind Feuerlöscher spätestens alle 5 Jahre einer inneren Prüfung, alle 10 Jahre einer Festigkeitsprüfung zu unterziehen.

    Dann lies mal im Anhang 2 der BetrSichV unter Punkt 7.10 die Anmerkung 2, denn dort steht: "Bei Feuerlöschern, die nur im Einsatz unter Druck gesetzt werden oder die als Löschmittel CO2 enthalten, müssen wiederkehrende innere Prüfungen und wiederkehrende Festigkeitsprüfungen nach Ablauf der Prüffristen nur durchgeführt werden, wenn die Druckbehälter zu Instandhaltungszwecken geöffnet oder mit Löschmittel wieder oder neu befüllt werden."

    Ein 10 Jahre wartungsfreier Löscher erfüllt diese Ausnahme. => die wiederkehrende innere Prüfung ist nicht nach 5 Jahren erforderlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.