Hallo Kollegen,
ich benötige eure Hilfe/Ideen. In der Forensuche bin ich nur auf Lösungen bei der Feuerwehr gestoßen....
In der TRGS 500 wird folgendes gefordert:
4.4.5 Absatz 5:
Arbeitskleidung ist von der Straßenkleidung getrennt aufzubewahren, nicht aus-
zuschütteln oder abzublasen.
5.3.3 Absatz 1
Ist bei Tätigkeiten eine Gefährdung der Beschäftigten durch eine Verunreini-
gung der Arbeitskleidung zu erwarten, muss der Arbeitgeber getrennte Aufbewah-
rung von Straßen- und Arbeitskleidung gewährleisten. Dies kann z. B. durch eine
einfach räumliche Trennung bewirkt werden. Die kontaminierte Arbeitskleidung muss
im Betrieb verbleiben und erforderlichenfalls gereinigt werden.
Habt ihr für jeden Mitarbeiter zwei Spinte und einmal in der Woche kommt die Wäscherei und holt die schmutzige Kleidung ab?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Gruß außem Süden
Kenny