Moin zusammen,
mal eine Frage zum Thema 'Schwangerschaft'.
Eine kfm. Angestellte, deren eigentliche Tätigkeit im Büro zu finden ist, hat gelegentlich aber auch kurzfristig an unserem Lager zu tun (reine Sichtkontrolltätigkeit).
Als Kontraktlogistiker schlagen wir dort auch Gefahrgut um.
Das Risiko, dass solches angestochen wird, ist als relativ gering eingestuft. Die Auswirkungen sind natürlich je nach Gefahrstoff unterschiedlich zu bewerten.
Unsere Gefahrgutbeauftragte fragt nun an, ob es interne Vorgaben gibt, dass Schwangeren die Aufgaben am Lager 'entzogen' werden, ggf. wäre ein Zutrittsverbot zum Lagerbereich sinnvoller oder erst einmal in Erwägung zu ziehen.
Danke vorab für eure Anmerkungen, Erfahrungen, etc.