Schwangerschaft - Gefahrgutumschlag

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  • Moin zusammen,

    mal eine Frage zum Thema 'Schwangerschaft'.

    Eine kfm. Angestellte, deren eigentliche Tätigkeit im Büro zu finden ist, hat gelegentlich aber auch kurzfristig an unserem Lager zu tun (reine Sichtkontrolltätigkeit).
    Als Kontraktlogistiker schlagen wir dort auch Gefahrgut um.
    Das Risiko, dass solches angestochen wird, ist als relativ gering eingestuft. Die Auswirkungen sind natürlich je nach Gefahrstoff unterschiedlich zu bewerten.

    Unsere Gefahrgutbeauftragte fragt nun an, ob es interne Vorgaben gibt, dass Schwangeren die Aufgaben am Lager 'entzogen' werden, ggf. wäre ein Zutrittsverbot zum Lagerbereich sinnvoller oder erst einmal in Erwägung zu ziehen.

    Danke vorab für eure Anmerkungen, Erfahrungen, etc.

    Gruß,
    Marco


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    If you're going through hell...keep going!

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  • Hi...

    2 Sachen dazu:
    1. Blick ins Mutterschutzgesetz hilft schon mal weiter.
    2. der Klassiker: was sagt die Gefährdungsbeurteilung? Gefahrgut ist nicht gleich Gefahrgut. Bei 10% iger Salzsäure oder Natronlauge wäre ich entspannt. Bei Methanol deutlich weniger...
    Wichtig also: Über welche Gefahrgüter / Gefahrstoffe reden wir überhaupt?

    Eine allgemeine Aussage zu treffen, ohne Hintergründe zu kennen ist wenig hilfreich.
    Nebenbei: Bei den Aufsichtbehörden gibt es Formulare, mit denen die Anmeldung einer schwangeren Beschäftigten bei der Behörde durchgeführt wird und auch Vorlagen für eine ensprechende Gefährdungsbeurteilung.
    Darin enthalten sind auch die Hinweise zu Beschäftigungsverboten hinsichtlich Umgang mit CMR - Stoffen!

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Ob es bei euch "interne" Vorgaben gibt, kann ich als Außenstehender nicht beurteilen.

    Ich hab aber hierzu vielleicht ne Idee. Hat jetzt nicht unbedingt mit Gefahrstoffen, jedoch mit infektiösen Bereichen zu tun.

    Meine Frau hat eine Arztpraxis.
    Dort war es den Schwangeren ab dem Tag der Bekanntgabe der Schwangerschaft untersagt in den infektiösen Bereichen zu arbeiten und auch sich aufzuhalten.
    Für die Damen die "im Zimmer" gearbeitet haben hat das gleich Berufsverbot gehießen.
    Für die Damen der Rezeption: weiterarbeiten und nicht "hinten" blicken lassen.
    Eine der Schwangeren ist dann, weil sie nicht daheim Daumen drehen wollte, aus "aus dem Zimmer" an die Rezeption gewechselt.

    Will sagen: Wenns gefährlich werden könnte: raus aus dem Bereich. Da die Beschäftigte eher in der Verwaltung ist, Verbot den Bereich zu betreten und Aufgabe woandershin delegieren.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • ........... genau.

    Und generell: Schwangere weg vom Gefahrgut, egal was es ist. Da geht nur die räumliche Trennung.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Will sagen: Wenns gefährlich werden könnte: raus aus dem Bereich. Da die Beschäftigte eher in der Verwaltung ist, Verbot den Bereich zu betreten und Aufgabe woandershin delegieren.

    Wie bereits erwähnt, muss hier eben die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Nur anhand einer abstrakten Möglichkeit einer Gefahr würde ich keinem Beschäftigungsverbot zustimmen.
    Ich gehe einmal von passiver Lagerung aus, da wird also nichts umgefüllt. Dann sollte man nachsehen, welche Stoffe werden umgeschlagen mit welchen Gefährdungen? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es dabei zu einem Schaden kommt und was ist die dabei austretende Menge?
    Ich wage zu behaupten, der Weg von und zur Arbeit mit dem eigenen Pkw oder im ÖPNV mit Fußweg birgt da potentiell höhere Risiken.
    Sollte es sich bei dem Warenumschlag um Kohlenmonoxid, Nikotin, Methylquecksilber oder ähnliche Dinge handeln, dürfte ein Beschäftigungsverbot allerdings obligatorisch sein.
    Dieselmotoremissionen könnten bei der Entscheidung auch eine Rolle spielen und werden vor lauter Blick auf die umgeschlagenen Stoffe schnell übersehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ........... genau.

    Und generell: Schwangere weg vom Gefahrgut, egal was es ist. Da geht nur die räumliche Trennung.

    Sehe ich auch so. Das Risiko ist einfach zu hoch. Auch wenn die Möglichkeit der kontamination gering ist, ist sie nicht auszuschließen.

    Und wie Guudsje geschrieben hat, unbedingt den Betriebsarzt mit einbinden...

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

  • Sehe ich auch so. Das Risiko ist einfach zu hoch. Auch wenn die Möglichkeit der kontamination gering ist, ist sie nicht auszuschließen.
    Und wie Guudsje geschrieben hat, unbedingt den Betriebsarzt mit einbinden...

    VG
    Frank

    Moin,
    das ist jetzt aber nicht die Definition von Risiko, die ich mir bei einer sicherheitstechnischen Beratung erhoffen würde.

    Gruß
    Moritz

  • ........... muss ja auch nicht.

    Das wäre mein persönliches Bauchgefühl.
    Ich gebe zu, wenn ich jetzt eine Risikoabschätzung machen würde (z.B. nach Nohl), dann würde mein persönliches Empfinden da irgendwie mit reinfliessen.
    Ergo würde ich die entsprechende Schadenshöhe (Mutter, Kind und Gesundheit von beiden) sicherlich als hochgradig schützend ansehen.

    Unter uns:
    Lieber ein wenig "zicken" und nicht mit einem dauerhaften Schaden von so einem kleinen Wurm spielen. Der hat keine Chance sich selber zu schützen. Also bekommt der (stellvertretend über die Mutter) jeden Boni.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hi Siggi,

    Das wäre mein persönliches Bauchgefühl.
    Ich gebe zu, wenn ich jetzt eine Risikoabschätzung machen würde (z.B. nach Nohl), dann würde mein persönliches Empfinden da irgendwie mit reinfliessen.
    Ergo würde ich die entsprechende Schadenshöhe (Mutter, Kind und Gesundheit von beiden) sicherlich als hochgradig schützend ansehen.

    Komplett einverstanden...

    Aber solange Marco noch keine Details zu den gelagerten Gefahrgütern preisgibt stochern wir im Trüben.
    Es gibt nur eine begrenzte Anzahl Gefahrgüter / Gefahrstoffe die ein Risiko für das ungeborene Kind darstellen. Ein großer Anteil an Gefahrgütern stellt überhaupt keine Risiken in dieser Hinsicht dar.
    Auch die Art der Lagerung spielt wie Axel ja schon gesagt hat, eine Rolle. Der Umgang mit geschlossenen Behältern stellt erst einmal auch kein Risiko dar.
    Vorstellbar ist ja auh eine Regelung im Sinne von:
    "So lange keine Stapler im Lager herumfahren ist das Risiko eines Gefahrstoffkontakts minimal. Die Kollegin darf ihre Kontrollen machen. Sobald ein Kollege mit Stapler herunmfährt, steigt das Risiko, dass ein Gebinde angestochen wird, und sie kann mit dem Stoff in Kontakt kommen"
    Klar ist auch, selbst wenn sie nicht mit einem CMR - Stoff in Kontakt kommt (also z.B. "nur" mit einer schwachen Säure / Lauge) kann sich der Stress dabei auf das ungeborene auswirken.

    Jetzt rein vom Gesetzgeber her ist meines Wissens für eine schwangere oder stillende Beschäftigte lediglich der Umgang mit CMR - Stoffen streng reglementiert / verboten. Wenn jemand andere Informationen besitzt lasse ich mich aber auch gerne eines besseren belehren.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
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  • Hallo Zusammen,

    wir haben bei uns im Unternehmen hierzu ein Formular für die Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG. Das bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft individuell auf den Bereich und die werdende Mutter angewandt wird. Weil die Arbeitsplätze und Tätigkeiten viel zu unterschiedlich sind. Daher würde ich hier auch keine Aussage dazu treffen ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht. Das muss man im Betrieb entscheiden. Bei uns gibt es den Grundsatz im Zweifel für die Gesundheit der werdenden Mutter und des Embryo. Hier werden auch Beschäftigungs- und Zutrittsverbote seitens des Unternehmens ausgesprochen, natürlich mit Rücksprache Betriebsarzt etc.

    Unabhängig davon, wir haben eine interne Regelung die ein Zutrittsverbot für Schwangere betrifft. Auch ohne individuelle Gefährdungsbeurteilung.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Jetzt rein vom Gesetzgeber her ist meines Wissens für eine schwangere oder stillende Beschäftigte lediglich der Umgang mit CMR - Stoffen streng reglementiert / verboten. Wenn jemand andere Informationen besitzt lasse ich mich aber auch gerne eines besseren belehren.

    Hier mal ein Auszug aus einer meiner Schulungsfolien. Bei CMR scheint es eindeutig zu sein, aber es gibt noch einige andere Einschränkungen.
    Spätestens bei den Dieselmotoremissionen ist man dann wieder am abwägen. Formal ist eine Exposition untersagt, aber im Alltag kommt sie auch vor und nur weil jemand schwanger ist, muss man diejenige ja nicht gerade in eine Isolierstation verlegen.

    Dateien

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi

    Vorab schon mal Danke für eure AW's und Anregungen.

    Theoretisch wird bei uns alles umgeschlagen, was der 'normale Spediteur' transportieren darf. Auf Grund von Sammelgutverkehren und Stückgutkooperationen ist es im Vorfeld relativ schwer Kenntnis von allen Gefahrgütern zu bekommen, die im Zulauf sind. Es geht aber nur um die reine Umschlagstätigkeit, keine Lagerung, kein Umfüllen.

    Ich bin allerdings auch gerade bei dem Gedanken angekommen, dass die Unfallwahrscheinlichkeit mit einem Gabelstapler wesentlich höher ist, als die Wahrscheinlichkeit, dass Gefahrgut XY in Anwesenheit/Reichweite einer schwangeren Kollegin angestochen wird.

    Mutter-/Kindschutz geht natürlich absolut vor und für die Kontrollen lässt sich intern mit Sicherheit eine personelle Alternativlösung finden. Also werden die Betriebsärztin und der Vorgesetzte mit in's Boot geholt.

    Danke euch & Schönes WE...der Countdown läuft...


    Update: Die Vorgesetzte hat der MA die Kontrolltätigkeit bereits entzogen und den Zugang zum Lager untersagt |?

    Gruß,
    Marco


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    Einmal editiert, zuletzt von CreMa (8. Juli 2016 um 09:26)

  • Schön, dass ihr das für euch klären konntet!
    Auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen finde ich persönlich allerdings, dass beim Thema Schwangerschaft häufig ein bisschen überzogen reagiert wird. Man könnte das natürlich auch anders formulieren, dann klingt es schöner: Ich würde mir wünschen, dass die Risikoeinschätzungen, die für Schwangere getroffen werden auch für den "normalen" Beschäfftigten entsprechend getroffen werden würde. Ich nehme da mal ein Beispiel aus meiner persönlichen Erfahrung. Ich hatte vor geraumer Zeit in "Gespräch" mit einem Bauleiter, bei dem eine Bürokraft schwanger war. Dieser Bauleiter ist in Hinsicht auf Arbeitssicherheit aus ganz altem Holz geschnitzt. Über jeden Dreck muss endlos diskutiert werden, offensichtlich nötige (gesetzliche) Vorgaben werden nicht umgesetzt, weil das "noch nie so gemacht" worden ist und auch zuviel kostet. Eben dieser Bauleiter schrie mich an, weil ich der Meinung war, die werdende Mutter könnte zunächst normal weiterbeschäfftigt werden. Ich hätte wohl nicht beachtet, dass sie auf dem Weg zur Arbeit an einer Chemieanlage vorbeigehen müsste. AN EINER CHEMIEANLAGE!!!
    Um jetzt wieder auf das konkrete Thema zurückzukommen denke ich, wenn das Risiko für die werdende Mutter einen Unfall mit einem Stapler zu haben nicht akzeptabel ist, dann ist es das für die anderen Mitarbeiter auch nicht und man sollte generell was tun.

    Gruß
    Moritz


  • Um jetzt wieder auf das konkrete Thema zurückzukommen denke ich, wenn das Risiko für die werdende Mutter einen Unfall mit einem Stapler zu haben nicht akzeptabel ist, dann ist es das für die anderen Mitarbeiter auch nicht und man sollte generell was tun.

    Ich werde deinem Beispiel folgend und in Zukunft Äpfel mit Birnen vergleichen. *Ironie aus*

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • Hier mal ein Auszug aus einer meiner Schulungsfolien. Bei CMR scheint es eindeutig zu sein, aber es gibt noch einige andere Einschränkungen.
    Spätestens bei den Dieselmotoremissionen ist man dann wieder am abwägen. Formal ist eine Exposition untersagt, aber im Alltag kommt sie auch vor und nur weil jemand schwanger ist, muss man diejenige ja nicht gerade in eine Isolierstation verlegen.

    Hallo. Das Beispiel mit den Dieselmotoremissionen ist meines Erachtens nicht gut gelungen. Oder ich habe es anders verstanden, als @AxelS es gemeint hat.
    Auch wenn man im Privatleben ebenfalls mit Emissionen aus Dieselmotoren konfrontiert wird, so sind sie im Zusammenhang mit einer Arbeit trotzdem als Gefahrstoffemission zu betrachten und entsprechend zu behandeln. Andere Beispiele sind verschiedenste Fett- oder Rostentferner in Spraydosen. Nutzen viele Menschen privat beim Schrauben an Autos, Zweirädern etc. oft ohne irgendwelche Sicherheitsüberlegungen und -maßnahmen. Nutzt man dieselben Produkte bspw. in einer Betriebswerkstatt, sind es Gefahrstoffe, die entsprechend mit einer GB behandelt werden müssen (ggfs. zusätzlich BA, Lagerung). Weitere, ähnlich gelagerte Beispiele: Reinigungsmittel im Privathaushalt/beim Einsatz als Arbeitsmittel von Reinigungskräften, Klebstoffe im Privathaushalt/als Arbeitsmittel...

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Auch wenn man im Privatleben ebenfalls mit Emissionen aus Dieselmotoren konfrontiert wird, so sind sie im Zusammenhang mit einer Arbeit trotzdem als Gefahrstoffemission zu betrachten und entsprechend zu behandeln.

    Ich habe bewusst dieses Beispiel gewählt, denn wie von Dir erkannt sind DME fast überall um uns herum. Für Arbeitnehmer gilt dann ein Minimierungsgebot, einen verbindlichen Grenzwert gibt es nicht. Solange der Lkw über den Hof fährt macht sich niemand Gedanken (obwohl man dies vielleicht müsste), fährt er in eine Halle gibt es dann die großen Probleme. Bei Schwangeren achtet man dann noch mehr auf potentielle Gefährdungen und möchte möglichst alles vermeiden. Aber gerade das Beispiel DME zeigt, dass dies nicht möglich ist. Und nun? Schwangere nur noch in die klare Luft der Hochalpen? Oh, dort ist dann verstärkte UV Einstrahlung, auch schlecht. Was nun?
    Dagegen sind die Gefahrstoffe in Spraydosen recht einfach zu handhaben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.