DGUV Vorschrift 70

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  • Hallo Zusammen,

    ich hab da mal eine Frage. Wie haltet Ihr es mit der jährlichen Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 70 bei euren Dienstwagen!


    Nach § 57 Prüfung müssen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens ein mal im Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden Eingeschlossen sind neben Transportern auch PKW-Dienstwagen eingeschlossen sind auch die Dienstwagen mit privater Nutzung.
    Ein PDF File dazu habe ich angehangen.

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  • Moin,

    machen wir.

    Unsere Dienstwagen sind solche ohne eigene Versicherung und sind im Besitz des Landes. Die Prüfungen werden über eine zentrale Polizeiwerkstatt durchgeführt. Dort gibt es entsprechende Prüfer. Und nicht nur die für die Fahrzeuge, sondern auch für Anhänger.

    Früher, in der freien Wirtschaft, wurde das ignoriert. Werkstatt nur bei Inspektionen oder Reparaturen. Überprüfungen bei Neuwagen nach dem 3. Jahr und dann jeweils zum 2. Jahr. Eben wie bei Privatmenschen.
    Ich habe "meine" Inspektionen dann immer so gelegt, dass der Wagen im Jahres-Turn einfach mitgeprüft wurde.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Sturm,
    tja, hätte ich gern. Begreift unser Einkauf irgendwie nicht, trotz rechtlicher Information dazu. "Ist ja -angeblich !!!- die Überprüfung von Warnweste und Warndreieck. Braucht kein Mensch. Freie Witschaft halt. Geht solange gut, bis man eines Besseren belehrt wird.
    Hoffe, bei Dir klappt das besser. `?
    Viele Grüße
    Martins

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Bei uns sind das, die sowieso notwendigen Inspektionen der Fahrzeuge. Zumindest der Schraubenschlüsselschwinger Meister sagt das reicht aus und bestätigt das auch auf der Rechnung

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

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  • Hallo Zusammen,

    erst einmal vielen Dank! für Eure Meinungen. Das hilft mir schon mal weiter. |?:138:

    Hallo Leschuh,

    ist euren Schrauber bewusst das diese Prüfungen (DGUV V70) ja jährlich durchzuführende Prüfungen sind? Inspektionen und Tüv sind meistens alle 2 Jahre Wie begründet er das? Bei uns wird von vielen Mitarbeitern auch die Meinung vertreten TÜV und Inspektionen reichen völlig aus.
    Bis sie eines besseren belehrt werden.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo Hans-Jürgen,
    Unsere Autos sin jährlich in der Inspektion !

    Ob der Schrauber weiss was er tut weiss ich nicht und ich kann es auch nicht kontrollieren und wenn ich ehrlich bin will ich es auch nicht.

    Mir reicht es aus das er es bestätigt, dass sehe ich so wie bei der Aufzugsprüfung oder bei der Prüfung nsch Prüfverordnung, ich kann nicht kontrollieren was wie gemacht wurde aber ich halte das Schreiben in der Hand

    Gruß

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Guten Morgen zusammen,

    nach langem hin und her habe ich unseren Leiter Fuhrpark so genervt, dass er sich die Grundlagen wenigstens einmal ansehen wollte.

    Der Kfz-Meister im Hause sagte gleich von Beginn an: "Das kann ich nicht darstellen, da kann ich jemanden extra dafür einstellen".

    Jetzt werden die Einsatzfahrzeuge jährlich bei der HU durch den TÜV auch in Hinblick nach Vorschrift 70 überprüft und ein Vermerk im Protokoll geschrieben.

    Schwieriger ist es mit den Dienstwagen, aber hier gehen die Fahrzeuge ja auch jährlich zur Inspektion zur Vertragswerkstatt und werden dort jetzt auch geprüft.

    Vom ersten Aufschlag bis zur Umsetzung dauerte es fast 9 Monate, und welche Aussage bekam ich von den Verantwortlichen vermutlich immer recht schnell?

    Genau, was kostet uns das schon wieder alles und du FaSi hast auch nichts besseres zu tun. (Hier setzt aber gerade Dank Einführung von OHSAS ein Umdenken ein :) )

    Hier hilft nur aufklären und die Vorgesetzten in die Pflicht nehmen, hier Stichwort Pflichtenübertragung durch den Unternehmer...und auf einmal geht's ja alles doch ;)

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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  • Ich habe manchmal den Verdacht, das so manche Werkstatt nicht wirklich weiss, was sie da macht.
    Bei meiner persönlichen Werkstatt (Landmaschinen) bin ich mir sicher, das die das wissen ... :)

    Ich habe hier mal von meiner alten Marken-(!) Werkstatt, die Listen mal angehangen, einmal Inspektion, einmal BGG-Prüfung ...
    Übrigens, die Werkstatt schliesst in ihren AGB eine Haftung im Zusammenhang mit der BGG-Prüfung aus ... ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...

  • Theoretisch entspricht eine normale Inspektion nicht der Prüfung nach DGUV 70 oder sehe ich das falsch?

    Ok kann meine Frage nun selbst beantworten ;) eine TÜV-Hauptuntersuchung entspricht nicht der DGUV V 70 sondern dient nur der Verkehrssicherheit (Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit = Betriebssicherheit). Eine Inspektion kann jedoch als Prüfung nach DGUV V70 angesehen werden, wenn dies im Prüfprotokoll oder Rechnung vermerkt wurde.

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  • Ich sehe das anders , TÜV ist für mich besser als die DGUV

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
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    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Guten Morgen Zusammen, ergänzend will ich noch eine "Unschärfe" hinzufügen, die ich aufgrund meiner Recherchen zum "Positionspapier" Betriebssicherheitsverordnung gerade auf dem Tisch habe und die wir zur Klärung an den ABS geschickt haben. Es geht um das Ausschließen der DGUV 70 von "Privatfahrzeugen mit geschäftlicher Nutzung" in Korrelation zur neuen Betriebssicherheitsverordnung (Arbeitsmittel) z. B. KFZ - Sachverständige großer Versicherungen. Nach neuer BetrSichV kann der Arbeitgeber sich nicht seiner Verantwortung entziehen, wenn Beschäftigte "private" Arbeitsmittel im Betrieb "verwenden". Duldet der Arbeitgeber das, hat er diese Arbeitsmittel wie betriebseigene Arbeitsmittel zu betrachten. Wenn ich also die Rückmeldung der Normengeber erhalte, dass das Privatfahrzeug ein "Arbeitsmittel" ist, obwohl es nicht durch den AG bereitgestellt wird, dann wird der "Ausschluss" nicht (siehe Anhang von Hans Jürgen Sturm) mehr zu halten sein. Viele Grüße Uwe Dünkel

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

  • Guten Morgen Zusammen, ergänzend will ich noch eine "Unschärfe" hinzufügen, die ich aufgrund meiner Recherchen zum "Positionspapier" Betriebssicherheitsverordnung gerade auf dem Tisch habe und die wir zur Klärung an den ABS geschickt haben. Es geht um das Ausschließen der DGUV 70 von "Privatfahrzeugen mit geschäftlicher Nutzung" in Korrelation zur neuen Betriebssicherheitsverordnung (Arbeitsmittel) z. B. KFZ - Sachverständige großer Versicherungen. Nach neuer BetrSichV kann der Arbeitgeber sich nicht seiner Verantwortung entziehen, wenn Beschäftigte "private" Arbeitsmittel im Betrieb "verwenden". Duldet der Arbeitgeber das, hat er diese Arbeitsmittel wie betriebseigene Arbeitsmittel zu betrachten. Wenn ich also die Rückmeldung der Normengeber erhalte, dass das Privatfahrzeug ein "Arbeitsmittel" ist, obwohl es nicht durch den AG bereitgestellt wird, dann wird der "Ausschluss" nicht (siehe Anhang von Hans Jürgen Sturm) mehr zu halten sein. Viele Grüße Uwe Dünkel

    Hallo Dunkel,

    das würde im Übertragenen Sinne bedeuten:
    - Jedes jedes Dienstlich genutze Privatfahrzeug müsste eine jährliche Prüfung bekommen. oder
    - der Arbeitgeber bezahlt bei Dienstreisen egal wie weit und wie lange einen Mietwagen.

    Wenn das so kommt, wird das Gebiet demnächst noch mehr schwarze und dunkelgraue Schafe haben die sich nicht daran halten werden.

    Gruß RaBau


    P. S. In der ehemaligen BGG 916 sind die Grundlagen zur Prüfung noch einmal hinterlegt und auch der Sachkundige und Sachverständige wird definiert.

    so 2 P.S. hier ist eine Seite wo einmal alle Prüffristen gemäß UVV dargestellt werden
    KFZ-Sachverständige Bodde

    Diese sieht nach Überprüfung ein paar der Quellen richtig aus.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    2 Mal editiert, zuletzt von RaBau (22. Mai 2016 um 10:54)

  • Moin,

    ist euren Schrauber bewusst das diese Prüfungen (DGUV V70) ja jährlich durchzuführende Prüfungen sind? Inspektionen und Tüv sind meistens alle 2 Jahre Wie begründet er das? Bei uns wird von vielen Mitarbeitern auch die Meinung vertreten TÜV und Inspektionen reichen völlig aus.

    vollkommen richtig, dass TÜV und Inspektionen nicht ausreichend sind, weil es um zwei verwandte, aber unterschiedliche Aspekte geht: Arbeitssicherheit und Verkehrssicherheit.
    Wenn es sich nur um Kfz handelt, dann ist die Prüfung gemäß DGUV V70 sehr überschaubar:
    Meine VW-Werkstatt druckt sich eine (veraltete) Checkliste aus, hakt die ab ... Arbeitsaufwand im Wert von 6,68 € zzgl. Märchensteuer ... und dafür "rechtssicher".

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne das "alte" Thema nochmal aufmachen...

    Ich sehe das auch so, dass die DGUV V70 Prüfung (Betriebssicherheit) zusätzlich zum TÜV (Verkehrssicherheit) jährlich zu erfolgen hat.
    Dies schließt auch die PKW-Dienstwagen mit ein.
    (Was mir neu war, ist die Überlegung mit dem dienstlich genutzten Privatwagen - die Frage ist, ob dies ab einmaliger oder mehrmaliger / regelmäßiger Nutzung greift...)

    Würdet Ihr mir zustimmen, wenn ich sage, dass die DGUV V70 Prüfung bereits im ersten Jahr (bei Aufnahme in den Fuhrpark - "vor der erstmaligen Verwenung des Betriebsmittels) zu erfolgen hat?

    Viele Grüße
    damax


  • Würdet Ihr mir zustimmen, wenn ich sage, dass die DGUV V70 Prüfung bereits im ersten Jahr (bei Aufnahme in den Fuhrpark - "vor der erstmaligen Verwenung des Betriebsmittels) zu erfolgen hat?

    Sehe ich genauso (Ausgelagerte Wareneingangskontrolle). Gleiches gilt auch für Elektrogeräte.
    Ob beides erfolgt Ist aber von der Einstellung des jeweiligen Unternehmens abhängig.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Guten Morgen, bei uns werden die Neufahrzeuge bereits mit DGUV 70 ausgeliefert (Neuwagen), dann sehe ich das so, dass man nicht noch einmal prüfen muss. Der Vergleich mit den Elektrogeräten teile ich ebenfalls nicht und die jüngsten Veröffentlichungen zur Erstinbetriebnahmeprüfung, als auch die Begründung zur neuen BetrSichV zur CE Konformität von Neugeräten haben mir Recht gegeben, weil ich mich dieser Sache seit Jahren verweigere. Das würde diesen Thread aber zur DGUV 70 aber sprengen, da es in einem anderen Chat gehört. Hier vertrete ich die Auffassung des Komnet Beitrags(Siehe Link vom 20.12.16). VG Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513