Aufenthalt Bagger Schwenkbereich

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  • Tach zusammen.
    Ich hab mal ne Frage; klar, sonst würde ich nicht schreiben. Ich bin seit kurzem bei einem Kunden unterwegs, der viele, viele Bagger betreibt. Dort ist der Arbeitsschutz... sagen wir mal noch nicht so ausgeprägt, und ich bin da grade am Werken. Jetzt hab ich das Thema "Aufenthalt im Schwenkbereich der Bagger" angesprochen; ich habe bisher keine Regelung gefunden, die auch in Ausnahmefällen den Aufenthalt dort erlaubt. Ich hab das mal angesprochen. Da kam mir sofort Gegenwind entgegen. Wenn ich das verbiete, aufschreibe oder vorgebe, lege ich alle Baustellen lahm, und ich solle mich dann warm anziehen.

    Ich weiß, dass das grade auf Baustellen Gang und Gäbe ist, dass die Bauarbeiter in der Nähe der Bagger rumhantieren. Seis mit Schaufeln, durchlaufen, Werkzeuge etc. (ich weiß dass das auch nicht richtig ist)
    Bevor mich einer falsch versteht; ich will nicht, dass die Beschäftigten sich da aufhalten. Ich halte es für hochgefährlich (grade auch im Bezug auf den tötlichen Arbeitsunfall den ich grade betreue...) und mir ist auch bewusst dass die gegen Regelungen verstoßen.

    Kennt einer von euch eine solche Regelung (die den Aufenthalt erlaubt)? Nicht dass ich jetzt im ganzen Unternehmen die Parole "weg von den Schwenkbereichen" ausgebe, und irgendein Schlaumeier kommt mir dann mit der BGR 123xy, wo im letzten Halbsatz des zweien § drin steht, dass es erlaubt sei.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hallo Mick,

    der Aufenthalt im Schwenk- oder Gefahrenbereich des Baggers ist bei manchen Arbeiten nicht zu vermeiden. Diese Arbeiten sind in der Gefärdungsbeurteilung zu betrachten und es sind geeignete Maßnahmen festzulegen.
    Welche Maßnahmen sind bisher festgelegt und sind diese wirksam?

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin MIke,

    es kommt darauf an wie bzw. in welcher Funktion ein Bagger eingesetzt wird.

    Ganz grob unterschieden gibt es zwei Einsatzmöglichkeiten.

    1. Ein Bagger bewegt Massen. (z. B.Aushub/Verfüllung einer Baugrube, Abbruch eines Gebäudes und Verladung der Trümmer)
    2. Ein Bagger wird als Hebezeug/Transportgerät verwendet (z. B. Verlegung von großen Entwässerungsrohren in einem Graben, wobei er die einzelnen Rohre vor der Verlegung erst vom Abladeplatz holt).

    Während wie unter 1. beschrieben der Bagger allein arbeiten kann, muss sich da wirklich niemand im Schwenkbereich aufhalten. Wenn wie unter 2. beschrieben der Bagger in anderer Funktion eingesetzt wird, ist ziemlich oft ein Helfer als Anschläger notwendig, der in den Schwenkbereich des Baggers treten muss.

    Den Rest hat bauco schon beschrieben.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Moin,

    vielleicht noch als Ergänzung:

    Bei den "unverzichtbaren" Arbeiten, also mit Aufenthalt im Schwenkbereich, ist es für mich ein sehr wichtiger Punkt, das der Baggerführer genau weiß wo und wie viele People im Gefahrenbereich sind. Noch besser: Sehen und Verständigung sollte nicht außer acht gelassen werden und dann wirklich alles im slow-motion-Modus.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hi Mike144,

    die relevanten Dinge sind ja schon erwähnt worden. Hier Bagger Aufenthalt im Schwenkbereich findest du ein paar Unfallbeispiele die verdeutlichen warum eine Baggerschaufel gefährlich sein kann und welche Maßnahmen getroffen werden können.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Danke Leute. Immer wieder klasse das Forum.
    Dann werde ich mich mal an die Gefährdungsbeurteilung setzen. Die gibts nämlich auch nicht...

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike


  • Dann werde ich mich mal an die Gefährdungsbeurteilung setzen. Die gibts nämlich auch nicht...

    Waldmann hat ja schon darauf hingewiesen, wie es abzulaufen hat.
    Ich würde auch mal die Betriebsanleitung des Baggers zu Rate ziehen, da könnte was zu dem Thema stehen.
    Auf manchem Bagger prangt auch ein Schild mit der Aufschrift "Aufenthalt im Schwenkbereich des Baggers verboten! Lebensgefahr!". Das ist ja nicht zur Deko da, sondern hat seinen Grund.
    Aber, wie wir festgestellt haben, wird es eben manchmal nötig sein, dass sich trotzdem jemand im Schwenkbereich aufhält. Dies sollte die Ausnahme sein und für diese Ausnahme bedarf es dann klarer Regeln.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Vielleicht hilft das hier:

    Unterweisungskarte_M1_Gefahrenbereich Erdbaumaschinen.pdf

    OHJA.... DANKE!!!!!

    Mehr davon!

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    Mike

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  • Erstmal Danke für eure Mithilfe.

    Das Ding (Gefährdungsbeurteilung) nimmt Gestalt an.

    Ich hab mir eine Excel Liste mit meheren Arbeitsblättern gebastelt.
    Deckblatt, GB Beurteilung Unternehmen, GB Baustelle, Auswertung, Unterweisungsprotokoll.

    Dann hab ich das hier gefunden.
    http://www.bgbau-medien.de/site/shop.aspx?id=4_3
    Eine Seite der BG Bau, die Arbeitsplatzbezogen die Gefährdungen durch alle möglichen Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Maschinen etc. aufführt. Mit Geährdugnsfaktoren, Maßnahmen, Prüfvorschriften usw.

    Dann hab ich mit mehreren Excel Formeln gespielt, die das ganze Auswerten.

    Mittlerweile bin ich soweit, dass ich meinen Bauleitern eine Excel Liste (Gefährdungsbeurteilung Blanko) hinlegen kann, die die Arbeitsverfahren ankreuzen und Zuständigkeiten festlegen, die Gefährdung überprüfen und auch festlegen können (Vergleich Eintrittswahrscheinlichkeit/Schadensschwere). Und hinten kommt die GB raus.

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    Mike

  • Wenns fertig ist. Ich mach noch ein bisschen Feintuning.

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    Mike

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  • Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist das wichtigste Thema überhaupt.
    Der Beste oder der schlechteste Baggerfahrer kann keinen rückwärts totfahren wenn da keiner steht.

    Und wenn ein Kübel abfällt und niemand steht drunter fällt ein Stück eisen in der Dreck. Sachschaden 0 Euro, oder höchstens ein paar abgerissene Schläuche.

    Die BG sagt wenn sich jemand im Gefahrenbereich aufhalten muss, muss er Sichtkontakt aufnehmen.

    Ein Bagger steht an der Autobahn. Die Autos fahren ca 1m hinter seinem Heck durch seinen Gefahrenbereich,
    hatten wir jetzt mehrfach. Sollen die dem Baggerfahrer Zeichen geben?

    Vorschriften passen nicht immer, eine gute Gefährdungsbeurteilung schon.

    Wir brauchen dingend eine Kampagne das die Leute den Gefahrenbereich meiden. Schon mal drüber nachgedacht worauf der Baggerfahrer akkes achten muss.

    Da kann er wenigstens verlabgen das die eigenen Leute da wegbleiben.

    Mehr unter https://sifaboard.de/www.gesunde-bauarbeit.de

  • Rudi: Eine sehr interessante und umfangreiche Seite betreibst Du da. Oder Ihr? Machst Du die Seite alleine oder hast Du ein Team?

    Aus Interesse an Deiner Arbeit: Hast Du in Deinem Leben mal ein Schlüsselerlebnis gehabt? Oder was hat Dich zum Thema Arbeitssicherheit gebracht?


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Nimm das zum Baustellenteamgepräch mit.

    https://www.badische-zeitung.de/offenburg/arbe…edlich-verletzt

    Grad mach ichs Maul zu....

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    Mike