Tach zusammen.
Ich hab mal ne Frage; klar, sonst würde ich nicht schreiben. Ich bin seit kurzem bei einem Kunden unterwegs, der viele, viele Bagger betreibt. Dort ist der Arbeitsschutz... sagen wir mal noch nicht so ausgeprägt, und ich bin da grade am Werken. Jetzt hab ich das Thema "Aufenthalt im Schwenkbereich der Bagger" angesprochen; ich habe bisher keine Regelung gefunden, die auch in Ausnahmefällen den Aufenthalt dort erlaubt. Ich hab das mal angesprochen. Da kam mir sofort Gegenwind entgegen. Wenn ich das verbiete, aufschreibe oder vorgebe, lege ich alle Baustellen lahm, und ich solle mich dann warm anziehen.
Ich weiß, dass das grade auf Baustellen Gang und Gäbe ist, dass die Bauarbeiter in der Nähe der Bagger rumhantieren. Seis mit Schaufeln, durchlaufen, Werkzeuge etc. (ich weiß dass das auch nicht richtig ist)
Bevor mich einer falsch versteht; ich will nicht, dass die Beschäftigten sich da aufhalten. Ich halte es für hochgefährlich (grade auch im Bezug auf den tötlichen Arbeitsunfall den ich grade betreue...) und mir ist auch bewusst dass die gegen Regelungen verstoßen.
Kennt einer von euch eine solche Regelung (die den Aufenthalt erlaubt)? Nicht dass ich jetzt im ganzen Unternehmen die Parole "weg von den Schwenkbereichen" ausgebe, und irgendein Schlaumeier kommt mir dann mit der BGR 123xy, wo im letzten Halbsatz des zweien § drin steht, dass es erlaubt sei.
Mike