Hallo,
es wurde gerade die Frage an mich herangetragen, ob man eine Kreissäge an der Arbeitsstätte nur benutzen darf wenn man einen "Kreissägenführerschein" hat.
Ich habe jetzt erfahren, dass damit wohl ein sogenannter "Maschinenschein" gemeint ist, zur Bedienung von Holzbearbeitugsmaschinen.
Wie er z.B. im Rahmen einer Tischlerlehre erworben wird.
Es geht um eine kleine Tischkreissäge, mit der Holzmuster zum Lackieren gesägt werden. Absaugung ist vorhanden, es werden keine Eichen- oder Buchenbretter gesägt-
Die Holzmuster werden für verschiedene Prüfgeräte gebraucht, haben vorgeschriebene Größen und die Spanneinrichtungen an der Säge können auch dementsprechend eingesellt werden.
Bisher haben einige Mitarbeiter (alle über 18 Jahre) des Prüflabors/der QK nach Einweisung die Muster nach Bedarf gesägt.
Jetzt behauptet ein neuer Mitarbeiter, sie dürfen alle nicht die Kreissäge bedienen, weil keiner diesen "Maschinenschein" hat.
Und niemand will mehr sägen.
Ist dieser Maschinenschein für Kreissägen wirklich vorgeschrieben?
Wie handhabt Ihr das?
Viele Grüße
Ralf