Schulung zur Ladungssicherung als Verlader

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  • Hallo zusammen,

    zum oben stehenden Thema habe ich mehrere Fragen.
    Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.

    Es geht darum, dass bei uns eine Schulung der Mitarbeiter aus Versand und Wareneingang (verladen auch) durchgeführt werden soll.
    Einige Mitarbeiter hatten schon Schulungen und andere fehlen noch (neue Mitarbeiter).

    Es gibt ja jede Menge Anbieter auf dem Markt. Wir haben die DEKRA ins Auge gefasst.
    Allerdings stellt sich die Frage, ob wir die Mitarbeiter, die schon auf der Schulung waren noch mal schulen müssen
    und wenn ja, in welchen Abständen das geschehen muss?
    Die nächste Frage wäre, welche Inhalte müssen erfüllt sein und wo steht das, dass wir die Mitarbeiter schulen müssen
    außer StVo und HGB?

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

    Grüße
    nicnic

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  • Hallo nic,

    ich würde eine betriebliche Befähigung daraus machen. Also Berufungsurkunde, Schulung für alle und je nach Geldbeutel (oder betrieblichem Umfeld) Aufnäher an Arbeitskleidung oder Warnweste. Als Schulungsintervall würde ich mich an den Ersthelfern orientieren, 2 jährlich.
    Ich habe gute Erfahrungen mit diesem Anbieter gemacht: klick

    Es gibt hier und im Netz eine Fassfibel. Die ist sehr gut und je nach Branche ein muss. drück

    VG Reinhard

  • Hallo,

    die Schulung zum Thema Ladungssicherung muss aller 3 Jahre durchgeführt werden. Quelle: VDI 2700 Blatt 5 Punkt 4.4.2.

    Zu den Inhalten findest du bei der BG ETEM eine Broschüre: "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" (Bestellnummer 226 DP)

    http://dp.bgetem.de/pages/medien/t…rung_mliste.htm

    Nicht abschrecken lassen, auch wenn man mit Papier nichts zu tun hat. Die Grundinformationen sind sehr gut aufgearbeitet.
    Wenn man anruft und lieb Fragt bekommt man auch ein Exemplar zugesandt :) auch wenn man nicht zur BG ETEM gehört.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Moin nicnic,

    zwischendurch und recht oft: schadet auf keinen Fall. Im Rahmen einer Unterweisung geht das auch recht gut.

    Wir hatten (in meiner Ex-Firma) Kontakt zu einem Polizisten, der die besagten Kontrollen durchgeführt hat. Nebenberuflich hat der Schulungen zur Ladungssicherung gemacht. Topp. Der wusste genau, was jetzt Sache ist und konnte alles mit sehr vielen realen Bildchen untermauern.

    Leider kriege ich den Namen nicht mehr hin.

    Aus einem alten Beitrag weiss ich aber, das der globetrotter dabei auch irgendwie aktiv ist. Vielleicht einmal ansprechen?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • die Schulung zum Thema Ladungssicherung muss aller 3 Jahre durchgeführt werden. Quelle: VDI 2700 Blatt 5 Punkt 4.4.2.

    Hallo NewWave!

    Da wüsste ich gerne mehr. Wie die meisten von uns, besitze ich nicht die VDI 2700.
    Was ist genau der Inhalt des Punktes 4.4.2?
    Welche Personen müssen, in welcher Tiefe alle drei Jahre nachgeschult werden?
    Es würde mich wundern, wenn das den Verlader betrifft. Eine Unterweisung ist für mich allerdings keine Nachschulung. Der Verlader ist im Übrigen eine juristische Person, nicht der, der mit Muskelkraft, Sackkarre oder Förderfahrzeugen Lasten in den Laderaum bewegt.

    Im übrigen halte ich es für eine Sauerei, wenn man nach Vorschriften arbeiten muss, die man nur käuflich erwerben kann. Freie Zugänglichkeit für Vorschriften, die vor Gericht mein Verhalten maßgeblich beschreiben sollen!
    Die BG schult im übrigen die Ladungssicherung ohne Kosten, aber ohne überreichte Unterlagen zur VDI 2700.

    Ein gutes Jahr 2016!
    Flügelschraube

  • Hallo Flügelschraube,

    ich kann dich da Verstehen, ist ja mit allen Normen das gleiche. Hatte halt das Glück das meine Firma die Normen gekauft hat.
    Aber in der von mir verlinkten Schrift sind alle Informationen aus der Norm gut aufbereitet und frei verfügbar.

    In wie weit ich die Informationen aus der Norm hier posten kann muss ich schauen.

    Gruß Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

  • Hallo Flügelschraube,

    da unterliegst Du, meines Wissens, einem fatalen Irrtum. Der Verlader kann sehrwohl eine physische Person sein, beispielsweise der Lademeister oder auch tatsächlich der Staplerfahrer der verlädt.

    Hier kommt wieder sowas wie "Sachkunde" ins Gespräch. Sind die verladenden Personen ausreichend geschult und entsprechend beauftragt, dies kann auch im Rahmen des Arbeitsvertrages geschehen und bedarf nicht notwendigerweise einer vielzitierten Pflichtenübertragung, müssen u.U. genau diese Personen im Falle mangelhafter Ladungssicherung gerade stehen. Es hat im Übrigen schon mehr als ein Verlader entsprechende Punkte in Flensburg für solche Vergehen kassiert.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo Zusammen,

    ich kann die Aussage von Michael nur bestätigen. In einer meiner letzten Unternehmen hatten der Verlademeister und auch der Gabelstapler Fahrer Punkte in Flensburg weil sie geschult und beauftragt waren und trotzdem falsch geladen haben.

    Viele Grüße

    Hans-Jürgen

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Moin,

    ... weil sie geschult und beauftragt waren

    meiner Meinung nach hat Forist Flügelschraube im ersten Ansatz Recht - der Verlader ist nach Gesetzeslage erst einmal eine juristische Person; diese muss allerdings von irgendjemanden besetzt sein ... und dann fängt der Hickhack an.

    Meines Wissens kann man den Gabelstaplerfahrer aus der Haftung nehmen, wenn er ohne "Beauftragung für Ladungssicherung" - wie im Gefahrgutrecht - als Erfüllungsgehilfe dargestellt wird; dann ist der "Verlader" bspw. der "Leiter der Verladearbeiten";
    man kann das so regeln, dass der Staplerfahrer nicht selbst entscheidet, ob ein Fahrzeug richtig beladen wurde, sondern nur eine Checkliste abarbeitet, die dann als Ergebnis liefert: "Fahrzeug darf losfahren"; verantwortlicher Entscheider ist dann derjenige, der diese Checkliste freigegeben und die Staplerfahrer darauf geschult hat ... (im Schadensfall sicherlich strittig)
    ohne Beschreibung in Arbeitsverträgen oder Organigrammen marschiert jedoch die Strafe über den Staplerfahrer durch bis zum Unternehmer ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Wir lassen unsere tatsächlich tätig werdenden "Verlader", die geschlut und beauftragt sind, spätestens alle drei Jahre,meist durch die BG schulen.
    Das istauch ein Anreiz für die Mitarbeiter, die kommen mal raus aus der Firma.

    Aber wir haben im letzten Jahr auch die Rückmeldung bekommen, dass sich die Aufbauschulugen/Wiederholugschulungen da mehr an die Vertriebsleiter, Disponenten usw. rerichtet haben, bzw. auf die ausgelegt waren. So richtig viel Praxis bzw. Hilfreiches für die Mitarbeiter die wirklich verladen/Ladungssicherung vornehmen war nicht dabei.

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Vielleicht ist für diesen Personenkreis die BG der falsche Schulungsanbieter. Die Hersteller von Zurmitteln wären wahrscheinlich die bessere Wahl.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

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  • Hallo,

    jau, da ist die BG sicher nicht unbedingt erste Wahl.

    Eine bessere wären meiner Meinung nach die von der DVR zertifizierten; eine Liste findet ihr hier: http://www.gsv-zert.de/dateien/moderatorenlistels.pdf. Sehr praxisorientierte Seminare könnt ihr hier: http://www.balzer-online.de/training oder hier: http://www.igusa.de bekommen.

    a.r.ni: ...meine Formulierung lautete auch: [...] kann sehrwohl eine... [...]! :huh:

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Dir ein gutes Neues Jahr,

    meine Formulierung lautete auch:

    ... ja, deswegen habe ich ja auch nicht Deine Aussage extra kommentiert. ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Servus miteinander,

    zu der Sache mit Verlader kann ich beisteuern, was mir der freundliche Polizist bei der Weiterbildung und der damalige Dozent der BG erzählt haben.

    Der Verlader ist tatsächlich die juristisch festzumachende Person und der Staplerfahrer, der dann die Arbeit ausführt, ist sein Erfüllungsgehilfe. Es liegt nun am Verlader, die angeordneten Arbeiten nach Abschluss auch zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren, sprich die Sicherung nachbessern zu lassen, eine entsprechende Dokumentation zu erstellen (mit Bild), spezielle bei sensiblen Waren, die von den sogenannten "Lumpensammlern" abgeholt und zum Umladen gebracht werden.

    In diesem Zusammenhang tauchte bei mir eine Frage auf, die ich noch nicht klären konnte. Der Verlader kann ja in der Verantwortungskette bei Vorfällen mit Geldstrafe und mit Punkten belegt werden. Mein Verlader ist ein Franzose, der in Frankreich wohnt, aber in Deutschland bei einer Firma angestellt ist. Bei Vergehen im Straßenverkehr bekommt er in Deutschland keine Punkte.

    Wer bekommt dann die Punkte, die er als Verlader für ein Fehlverhalten bekommen würde?

    Hat jemand so einen Fall schon mal gehabt oder wer weiß hier, wie die Rechtslage ist und wo ich die zuverlässig nachschlagen kann?

    Danke im Voraus für eure Hilfe.

    Beste Grüße, Willy

    ....wer früher stirbt ist länger tot....

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  • Interessante Thematik.

    Ich arbeite oft mit den Polizeibehörden zusammen und führe auch mit denen Kontrollen durch. Aber mit deren Kram hab ich weniger zu tun. Ich schreibe nur meine Gutachten. Ich denke, dass Du da von Behörde zu Behörde unterschiedliche Meinungen bekommen wirst.
    Ich kann da gerne einen Kontakt in Hessen vermitteln, falls gewünscht. Dann aber bitte Anfrage als PM.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)