Moin Rocky,
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Der Zauberlehrling- Anschlagen von Lasten
Anschlagen und bewegen von Lasten Teil 1, 2,3
Sind zwar älter aber immer gut.
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Neues Benutzerkonto erstellenMoin Rocky,
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Der Zauberlehrling- Anschlagen von Lasten
Anschlagen und bewegen von Lasten Teil 1, 2,3
Sind zwar älter aber immer gut.
Richtig! Ausbilderlehrgang absolviert, rest passt Daumen hoch.
"
Qualifikation der Ausbilder
Als Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Gerätesicherheitsgesetz, Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut ist und mindestens folgende Anforderungen erfüllt:
Mindestalter 24 Jahre
Dies beinhaltet mindestens den erfolgreichen Abschluss der allgemeinen Ausbildung (Stufe 1) nach Abschnitt 3.2.
Dies soll sicherstellen, dass der Ausbilder Erfahrungen im täglichen Einsatz mit Flurförderzeugen gesammelt hat. Idealerweise sollte er über längere Zeit Flurförderzeuge gefahren haben.
Mit dieser Anforderung soll gewährleistet werden, dass der Ausbilder über Fähigkeiten verfügt, eine Ausbildung erfolgreich durchführen zu können. Hierzu gehört z.B.:
Solche Lehrgänge werden z.B. von einigen Berufsgenossenschaften angeboten."
DGUV Grundsatz 308-008 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
Punkt 3 Ausbildung bitte durchlesen.
Wie kann ich eine Befähigung Nachweisen? steht auch unter Punkt drei. Mit einer Prüfung in Theorie und Praxis.
(Nur weil einer sagt er bedient schon Jahre eine Hubarbeitsbühne, sagt das noch nichts darüber aus, ob er befähigt ist)
Wenn einer keine Schulung gemacht hat, wird er die Prüfung nicht unbedingt bestehen. Es ist schon ein bissel Theorie wie Z.B. Standsicherheit, Beschaffenheit des Bodens usw. da muss man eigendlich eine Vernünftige Schulung machen.
Die Hintergrunde, Sicherheitsmaßnahmen und und und.
Dann braucht sich auch keiner mehr beschweren wenn sich die Unfälle häufen.
Das haben sich die Leute auch nicht umsonst ausgedacht.
Die DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen sollte man auch besprechen und das geht auch nicht in einer viertel Stunde.
Ja! Die Schulung MUSS gemacht werden.
Ich weiß nicht wie das da oben aussieht aber ich würde immer an eine PSA gA denken, sicher ist sicher (dafür gibt es natürlich eine Unterweisung ;-))
Herzlich im Club.
So läuft die Prüfung ab, das ist richtig. Nur im ADR muss er natürlich anders geprüft werden, mit Plakette ect.. Aber das ist Euch ja bekannt.
Herzlich im Club
Moin Moin,
schau doch mal hier nach
JA, geprüft nach nach ASR A1.7
Die DIN EN 12354 sollte man auch im Auge haben (festgelegte Grenzwerte etc.).
Bei befähigten Personen wir die Sachkunde vorausgesetzt oder auch miterworben dauert dann logischerweise länger. TRBS 1203
Sie dürfen die Prüfungen jährlich durchführen, aber vorsicht nicht immer sind die großen Prüfstätten gute Ausbildungsstätten.
Rechtlich ist es auch immer besser das Sachkunde und Befähigung Schriftlich belegt sind. Bei mir ist auch beides auf dem Papier.
Da die meisten Kunden dies möchten, warte ich Sie auch immer gleich mit. Schmieren, Verschleißteile wechseln etc.
Bei handbetriebenen Toren nehme ich den gleichen Bogen den ich mir vorgefertigt habe nur werden da viele Punkte mit nicht anwendbar abgehändelt.
Brandschutztore ist ein anderer Lehrgang.
Da sollte man Fachkraft für Feststellanlagen machen nach DIN 14677.
Dann jährlich einmal und Monatlich vom Betreiber.
So bin platt für heut, hoffe das es trotz alle dem Verständlich geschrieben ist. Sonst Mail mich einfach an wenn du noch was wissen möchtest.
Schönen Abend noch.
Hi, wir haben je nach Tortyp verschiedene Vorlagen womit wir die jährlichen Prüfungen durchführen. Wichtig ist eine Schließkraftmessung ( wenn möglich mit einem Vernünftigen Gerät und nicht do ein 0815 Gerät von C..... Was wäre für dich Interessant?
Naja, der Bfl sollte schon wissen worauf er achtet und ich bin der Meinung das weiß in den meisten Fällen weder der Staplerfahrer, normale Lagerarbeiter und auch nicht der Lagerleiter.
In vielen Firmen wo ich war, wussten die Mitarbeiter nicht einmal wie sie die Traglastschilder lesen.
"8 Nutzung der Lagereinrichtung
8.1.1 Beauftragter für die Lagersicherheit
Der Benutzer muss einen Beauftragten für die Lagersicherheit benennen und der Name des Sicherheitsbeauftragten sollte den Mitarbeitern im Lagerbetrieb bekannt gegeben werden. Der Sicherheitsbeauftragte muss angewiesen werden, sich über den (die) Lieferanten der Lagereinrichtungen zu informieren und Kontakt mit dem (den) Lieferanten aufzunehmen. Er muss ferner die erforderlichen
Schulungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebszustandes festlegen."