Moin, Gemeinde,
mir ist bewusst, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden kann / darf.
Dennoch habe ich eine Einschätzungsfrage.
In einem meiner Unternehmen fand ich ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die der verantwortliche Elektriker für zwei Jahre freigegeben hat.
Gemäß DGUV V3, die für Mitgliedsunternehmen gilt, und die der Unternehmer kennen sollte (oder seine SiFa) ist ein Jahr als Prüffrist anzusetzen.
In meinem Fall sagt der Unternehmer (trotz Kenntnis der DGUV V3) "Ich beauftrage für einen Haufen Geld einen Elektriker, der die gesetzlichen und / oder BG-Vorgaben erfüllt.
Hafte ich für eine Fehleinschätzung eines Fachunternehmens, wenn dieser generell zwei Jahre als Prüfintervall festlegt und ich weiß, dass nur ein Jahr erlaubt ist?"
Ich bitte um "Wasserstandsmeldungen" ...
(irgendeine BG werde ich zudem befragen ... )