DGUV V3 - Elektriker gegen Unternehmer

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  • Moin, Gemeinde,
    mir ist bewusst, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden kann / darf.
    Dennoch habe ich eine Einschätzungsfrage.

    In einem meiner Unternehmen fand ich ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die der verantwortliche Elektriker für zwei Jahre freigegeben hat.

    Gemäß DGUV V3, die für Mitgliedsunternehmen gilt, und die der Unternehmer kennen sollte (oder seine SiFa) ist ein Jahr als Prüffrist anzusetzen.

    In meinem Fall sagt der Unternehmer (trotz Kenntnis der DGUV V3) "Ich beauftrage für einen Haufen Geld einen Elektriker, der die gesetzlichen und / oder BG-Vorgaben erfüllt.
    Hafte ich für eine Fehleinschätzung eines Fachunternehmens, wenn dieser generell zwei Jahre als Prüfintervall festlegt und ich weiß, dass nur ein Jahr erlaubt ist?"

    Ich bitte um "Wasserstandsmeldungen" ... :whistling:
    (irgendeine BG werde ich zudem befragen ... )

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Moin!

    Die Verlängerung des Prüfintervalls bei geringer Fehlerquote kann IMHO nur der Unternehmer selbst veranlassen.
    Aber IANAL.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo Zusammen,

    wir haben am Anfang auch jedes Jahr geprüft! Als wir aber feststellten das sehr wenige bis keine elektrischen Betriebsmittel bei der Prüfung auffielen haben wir den Prüfinterval auf 2 Jahre hochgesetzt.
    Dazu muss ich aber sagen das wir keine Werkstatt sind und auch auf keinen Baustellen arbeiten. Wir sind ein Prüffeld da werden die elektrischen Betriebsmittel nicht bewegt.
    Wir nutzen zusätzlich einen Prüffristenrechner aus den Internet.

  • Moin zusammen,

    das gleiche haben wir in unserem Unternehmen auch gemacht. Wir haben teilweise die fristen anhand von Prüffristenrechner hochgesetzt.

    Gruß
    Mene

    - Fachkraft für Arbeitsssicherheit (BGHM)
    - Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635:2008
    - Befähigte Person für die Prüfung von tragbaren und fahrbaren Leitern, Tritten und Fahrgerüsten

  • Moin a.r.ni,

    Tabelle 1B in der DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 der DGUV V3 legt für mich die Obergrenzen der Prüfabstände für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fest, auch wenn zunächst von Richtwerten und 2%-Regelung gesprochen wird.

    Demnach liegt der Unternehmer falsch (und Du richtig).

    Zudem habe ich das Gefühl, dass der Unternehmer versucht seine diesbezügliche Verantwortung komplett auf einen Fachmann abzuwälzen. Ihm sollte klar sein, dass er aus seiner Verantwortung nicht herauskommt.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    P. S.: das ist nur meine persönliche Ansicht und keine Rechtsberatung

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Moin a.r.ni,

    ich würde hier differenzieren.
    Es gibt Geräte, die sind so gut wie keiner mechanischen Belastung ausgelegt und die gehen auch nicht spazieren. EDV gehört dazu.
    Warum sollte ich hier nicht, wenn ich es vorher per GB festgelegt und durch mehrere Prüfungen in der Vergangenheit belegen kann, den Prüfintervall für mich (=jetzt die Unternehmerrolle) hochsetzen. Ich bin für den guten Zustand meiner Geräte verantwortlich. Bin ich mir darüber, mit allen Umständen, bewusst: ok.

    Hinter dem Elektriker vermute ich einfach Profit und keine Lust. Also einfach eine Prüfung überspringen, nicht ok.

    Hier muss man abwägen. Das kann nur der Unternehmer. Bitte kommt mir jetzt nicht mit der elektrischen Fachlichkeit. Er holt sich Hilfe bei einem Fachmann. Dieser kann dann beraten.

    Genauso kann ich auf einer Baustelle gequälte Geräte täglich prüfen. Das nimmt mir auch keiner.

    All das nimmt nicht die Verantwortung des Unternehmers.

    Meine Antwort gebe ich somit nicht pauschal. Von Fall zu Fall abwägen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo zusammen,

    Im berufsgenossenschaftlichen Recht gibt die Tabelle 1b in der DGUV Vorschrift 3 maximale Prüfintervalle für verschiedene elektrische Betriebsmittel und verschiedene Umgebungen an. Das sind Richtwerte. Dort nicht enthalten sind die Geräte der Bürokommunikation. Hier gibt es einen allgemeinen Konsens mit den BG's, dass Geräte der Bürokommunikation ein Prüfintervall von vier Jahren haben. Darüber hibnaus gilt die Verkürzung der Prüfintervalle entsprechend der 2% Regel.

    Im staatlichen Recht schreibt die BetrSichV die Prüfung von Arbeitsmitteln vor, gibt aber keine Prüfintervalle an. Die Prüfintervalle kann der Unternehmer im Rahmen einer Gefährdubgsbeurteilung festlegen.

    Manchmal gibt es Prüfintervalle, die vom Hersteller in der Gerätedokumentation angegeben werden.

    Darüber hinaus haftet der Unternehmer immer. In der Rechtssprechung wird oft auf die Festlegungen der DGUV vorschrift 3 zurückgegriffen, weil es keine anderen definierten Prüfintervalle gibt.

    Gruß, Ansbert


  • Tabelle 1B in der DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 der DGUV V3 legt für mich die Obergrenzen der Prüfabstände für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fest, auch wenn zunächst von Richtwerten und 2%-Regelung gesprochen wird.

    Demnach liegt der Unternehmer falsch (und Du richtig).

    Tabelle 1B in der DA zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 der DGUV V3 legt keine Obergrenzen fest denn die DA spricht explizit von Richtwerten und nicht von Höchstwerten. Auch die TRBS 1201 gibt vor, dass die Prüffristen anhand von Fehlerquoten festzulegen sind. Zur Festlegung einer ausreichenden Prüffrist gibt uns die DA der DGUV V3 die 2 %-Regel an die Hand.

    Also Prüfprotokoll ansehen und wenn diese zeigen, dass auch nach 2 Jahren weniger als 2 % der Geräte einen Fehler haben warum soll ich häufiger prüfen?

    kuddel

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  • Moin,

    also ich verstehe in der Tabelle 1B Spalte 2 die Bemerkung
    "Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre."
    schon als Obergrenze.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo a.r.ni,

    vorweg: Der Einsatz eines Fachmannes ersetzt nicht automatisch die Unternehmerpflicht gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

    Hafte ich für eine Fehleinschätzung eines Fachunternehmens, wenn dieser generell zwei Jahre als Prüfintervall festlegt und ich weiß, dass nur ein Jahr erlaubt ist?"

    Meine Einschätzung:
    Kommt es auf Grund der Prüffristverlängerung zu einem Arbeitsunfall wird der Unternehmer haftbar gemacht werden können.
    Da es sich bei der DGUV V3 um vorbeugende Prüfungen handelt, ist der Elektriker nur haftbar, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er trotz häufiger Ausfälle der elektrischen Geräte die Prüffrist hochgesetzt hat. Für Fehler, an denen die Prüfung keine Rolle gespielt hat, kann er auch nicht verantwortlich gemacht werden.
    Kommt es auf Grund der Prüffristverlängerung zu einem Sachschaden (z.B. Brand) zahlt die Versicherung, wenn sie nicht zusätzlich mit dem Unternehmer eigene Fristen vereinbart hat (was häufig der Fall ist).

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Moin,

    Hier gibt es einen allgemeinen Konsens mit den BG's, dass Geräte der Bürokommunikation ein Prüfintervall von vier Jahren haben.

    das halte ich für eine sehr mutige Aussage.
    Ich bin überzeugt, dass im Schadenfall ein Versicherungsunternehmen gaaaaanz anders darüber denkt ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Moin,

    das halte ich für eine sehr mutige Aussage.Ich bin überzeugt, dass im Schadenfall ein Versicherungsunternehmen gaaaaanz anders darüber denkt ...

    Es wird von mehreren BG's so kommuniziert und in Semiaren (VBG z.B.) vermittelt. Und außerdem ist so eine Berufsgenossenschaft auch nichts anderes als eine Versicherung. Bleiben also die Sachversicherer, die sich querstellen könnten. Jedoch ist mir in meiner Berufserfahrung kein Fall bekannt geworden, wo ein Gerät der Bürokommunikation einen Schaden verursacht hätte und das Prüfintervall Gegenstand eines Rechtsstreits mit dem Sachversicherer war (als Fachbeauftragter für elektrotechnische Prüfungen des TÜV Rheinland sitze ich quasi an der Quelle).

    Gruß, Ansbert

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  • Moin,

    ok.

    Die Frage ist ja, für wen prüfe ich denn überhaupt?

    Als Verantwortlicher für mich und meine Schäfchen vorausschauend und in der Hoffnung im Schadensfalle nicht in Regress genommen zu werden

    oder

    unter einem anderen Mantel (z.B. VdS) um irgendwelche Vorteile bei einer Versicherungsprämie zu bekommen.

    Fakt ist und darin sind wir uns ja einig, als Menschenschutz wird immer geprüft. Dabei lieber zu oft, als eben zu selten.
    Wir machen es pauschal so: Intervall von einem Jahr und PC's dürfen auch einmal zwei Jahre. Dabei auch die Prüfung VOR der Erstbenutzung mitnehmen.

    Die Sache mit den vier Jahren kenne ich so nicht.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    ist denn diese 4-Jahresfrist nur ein ausgesprochener Duldungsfaktor oder beruht das auf irgendeinem (nachlesbaren) Papierblatt?

    Uns ist sicherlich klar, für die Prüfarbeit machen 4 Jahre schon einen gewaltigen Unterschied an Arbeit. Bei vielen Betrieben wäre somit nur eine Prüfung, also bei Auslieferung der Geräte, notwendig und dann ist der Lebenszyklus auch schon abgelaufen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ...
    ist denn diese 4-Jahresfrist nur ein ausgesprochener Duldungsfaktor oder beruht das auf irgendeinem (nachlesbaren) Papierblatt?
    ...

    Dürfte eine etablierte Auslegung der Vorgaben sein. Ein PC hat einen Stecker, wird aber in der Regel bei Erstinstallation eingesteckt und danach erst wieder, wenn er getauscht wird. Bei den üblichen Wechselzyklen für EDV Geräte wahrscheinlich vor 4 Jahren. Man betrachtet dann das Gerät als Festinstallation und da wird der 4 Jahres-Zyklus vorgegeben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • @alle
    Danke für Eure Beiträge, bei denen ich wieder einiges hinzugelernt habe,
    insbesondere die geduldete "4-Jahre-Intervall".
    (in einem anderen Themenstrang stand mal etwas von "max 3-Jahre-Intervall" ...).
    Dass der Unternehmer sich nicht auf Fachleute verlassen darf, war mir schon irgendwie klar - man braucht sich aber nicht zu wundern, dass immer mehr Menschen keine Lust mehr haben, Unternehmer zu sein ...
    vielleicht schreibe ich in einer ruhigen Stunde mal etwas in die Rubrik "Deutschland schafft sich ab" ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)